Zitat
Original von McHeizer
Mist!
aber eben nur Blech und nichtmal selbstverschuldet..
so what
weil die Frau behauptet, Cati sei so knapp an ihr vorbeigefahren, das Cati die von ihr nur leicht geöffnete Tür selber gestreift hätte.
Die Polizei hat die Frau verwarnt, das sie aufhören soll, so einen Blöd.... zu reden (vor Ort).
Dann hat die Truller, eine falsche Versicherung genannt, und wie wir erfahren haben, hat sie bei der Versicherung die selben (unwahren) Angaben gemacht. Gegen die Polizei geklagt, wegen der in ihren Augen falschen "Verwarnung".
Und schon zieht sich die Sache über Monate hin, in der du selber den Schaden bezahlen kannst, weil ja noch kein Schuldiger fest steht.
Inzwischen hat sie die Anzeige, gegen die Polizei zurückgezogen, 2 Tage vor dem Gerichts-Termin.
Und erst jetzt sind WIR dran, die Frau auf Schadenersatz zu verklagen.
Der Witz ist noch, das Schuldeingeständnis, das sie dem Gericht gegenüber gegeben hat, können WIR NICHT in unserem Fall als Beweis anführen. Sondern müssen ganz von Vorne Anfangen, wo war wer gestanden, was ist wo, wie passiert etc. und nur aufgrund dieser Aussagen, muß der Richter entscheiden, wer wieviel Schuld bekommt
.
Weil man das natürlich so gut wie nicht 100%ig aufklärbar ist, wird immer eine Teilschuld bei uns bleiben.
Wir können jetzt im besten Fall auf 80-90% Schuld klagen, weil 10-20% einfach Grundsätzlich in so einem Fall (in dem Fall uns) dem Unfallgegner zugeteilt wird

P.S. und ein Unfallwagen ist unser S2k jetzt auch, weil der hintere Kotflügel geschweißt ist, und wenn so ein Teil beschädigt ist, zählt der Wagen als Unfall-Wagen