Zitat
Original von Sunrider
Nur mal eine kurze Erläuterung:
Es gibt dann entweder ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,-EURO bzgl. Lärmbelästigung
oder
nichts...da eine Einzelabnahme vom TÜV vorliegt.
Die können ja gerne dort beim TÜV anrufen und nachfragen ob dies seine Richtigkeit hat...außerdem würde es 50,-EURO und drei Punkte sein, wenn ich keine TÜV-Abnahme vorlege.
Und wenn der TÜV-Bericht angezweifelt wird, mache ich gerne wo anders
nochmals eine Abnahme und schicke es den Kollegen gerne in Kopie zu.
Eingetragen ist eingetragen... 
Alles anzeigen
ohh man, woher weißt du das alles????
Ich schildere dir mal meine Sicht der Dinge.
Du hast die Invidia eingetragen, die Polizei hält dich an, und meint der Auspuff ist zu laut. Dann zeigts du ihnen deinen tollen Eintrag, und er sagt, das glaube ich nicht.
Jetzt beschlagtnamt er dein Auto, und bestellt einen Gutachter, der die Anlage auf deinem Auto nach der gültigen Normen, in der Fahrt, und ihm Stand prüft.
Und was wird der wohl feststellen ?????
Die Invidia ist viel zu laut, jetzt bekommst du deine oben erwähnten Punkte, und der TÜV, der die Anlage eingetragen hat, bekommt viele Problem.
Aber, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, ich bin sehr gespannt 