Dann hab ich ja Glück gehabt das das Urteil erst jetzt so gefallen ist.
Oliver
Ich würde sagen Du hast Glück gehabt, aber wenn man den Händler darauf hinweist, dass die Ware falsch ausgezeichnet ist, dann ist das kein Irrtum mehr. D.h. alle die danach bestellt haben, obwohl der Händler wusste, dass die Ware falsch ausgezeichnet ist, müssen nicht mit einer Anfechtung nach BGB §119 rechnen.