Servus Leute
Betreffend der eifrig diskutierten Sitz tieferlegungs Workshops bin ich bekanntlich der Ansicht, dass es eigentlich nicht die Aufgabe des S2K-Fahrers ist, überhaupt erst eine adäquate Insassensicherheit (bei Überschlag) zu gewährleisten - sondern eigentlich jene von Honda...
Aus diesem Grund habe ich einmal beim Technikleiter von Honda Schweiz eine Stellungnahme diesbezüglich angefordert. Die Antwort kam recht prompt - der inhalt ist leider nicht wirklich erbaulich... Gescannt habe ich das Schreiben zwar - da es aber deutlich über der Limite lag, konnte ich's nicht rein hängen.
Sinngemäss folgendes:
Aus technischer Sicht existiert eine Gesamtzulassung für Europa. In Europa + der Schweiz sind keinerlei Überrollbügel vorgeschrieben - deren Ausmasse schon gar nicht. Ähnlich in USA - keine Vorschriften bezüglich Ausmasse - nur über deren Stärke...
(eine Antwort wie man sie eigentlich von einem Leiter der Technik erwarten konnte... - meine Frage zielte aber eigentlich eher auf die rechtliche + vielleicht moralische Sicht ab)
Meiner Meinung nach, kann aus Produkthaftpflicht-rechtlicher Sicht, ein Käufer eines modernen Cabrios eine adäquate Insassensicherheit auch im Falle eines Überschlages erwarten (auch wenn man kein Zwerg ist).
Haben wir zufälligerweise einen Anwalt hier, der dies beurteilen könnte?
Gruss
Yves, CH-SG
(186cm)
Sitz tiefer legen - Stellungnahme v. Honda CH
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äh, auch nicht Antwälte dürfen natürlich ihren Senf dazu geben
Gruss
Yves -
do-it-yourself ist in diesem fall wesentlich schneller als anders.
btw. hat der honda noch wesentlich mehr spielraum als slk, alfa, mx-5 ...
ich denke, dabei gilt regel no.1 ... wenn du nicht reinpaßt, solltest du dir überlegen es nicht zu kaufen ...
aber falls dein vorgehen erfolgreich sein sollte könntest du dann auch gleich bei mercedes und alfa vorstellig werden? ...
und VORALLEM: klag doch gleich einen größeren kofferraum für den s2000 mit ein ...
ist nicht bös gemeint, aber ich finde es "etwas" übertrieben ...
btw. sollst du deinen wagen ja auch nicht auf dem kopf fahren ... überrollbügel hin oder her ... frontscheibe wird dir da auch noch entgegenkommen ... -
worauf würdest du deinen vermeintlichen anspruch denn stützen ?
du möchtest von honda nachbesserung, was ein anspruch aus einem kaufvertrag ist. es handelt sich aber hier um keinen versteckten mangel. du hast den wagen bewußt mit genau dem überrollbügel und dem sitz gekauft, den du kanntest.
in einem schadenfall, in dem dein kopf !nur! wegen der nicht geeigneten sitzhöhe verletzt wurde, hättest du vielleicht nen anspruch aus produkthaftung
das problem ist nur, daß erst was passiert sein muß, bevor du diese anspruchsgrundlage verwenden kannst
weitere anspruchsgrundlagen kann ich mir nicht vorstellen
wir können ja noch nen sitz-tieferleg-workshop machen