Hallo Leuteeee,
also bei mienem alten Auto wurde mir mit einem Vergleichsgutachten und dem Festigkeitsgutachten meine Felgen eingetragen.
Reicht ein Teilegutachten (im Gutachten steht die Felge mit 9,5 und nicht wie gewünscht mit 10,0 Breite drin) und eine Kopie von einem Fahrzeugschein das die schönmal eingetrtagen waren auf nem S???ET usw. passen Reifen sind auch die "normalen" 225/40 18 und 255/35 18...
Danke für eure antworten
TÜV Eintragung
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Tyson81 -
2. Juli 2005 um 08:36
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Ich mein die Festigkeit wurde ja schon im Teilegutachten bestätigt....
Somit muss es doch ganz normal mit ner §21 Abnahme gehen... -
Was hast du dir denn für Felgileins geholt??? -
Tyson81 schrieb am Sat, 02 July 2005 08:36
Hallo Leuteeee,
also bei mienem alten Auto wurde mir mit einem Vergleichsgutachten und dem Festigkeitsgutachten meine Felgen eingetragen.
Reicht ein Teilegutachten (im Gutachten steht die Felge mit 9,5 und nicht wie gewünscht mit 10,0 Breite drin) und eine Kopie von einem Fahrzeugschein das die schönmal eingetrtagen waren auf nem S???ET usw. passen Reifen sind auch die "normalen" 225/40 18 und 255/35 18...
Danke für eure antworten
Wenn Du einen lieben entspannten Tüver hast wird er Dir das eintragen. Die Kopie des Fahrzeugscheines (nehme mal an vom Vorbesitzer der Felgen) reicht prinzipell.........wie gesagt prinzipiell.
Fahr einfach hin und laß den Prüfer drüber schauen. Ich kenne Prüfer, die würden Dich sofort wieder wechschicken. Dann gibt es andere, die das ohne mit der Wimper zu zucken eintragen. Ist von Tüver zu Tüver "Ermessensspielraum". Positiv ausgelegt liebe ich dieses Wort!!!