• hi!

    ich habe mal ne frage an die verkehrzeichen-experten unter uns. wenn eine zick zack linie auf die strasse gepinselt ist, dann darf man da ja bekanntlicherweise nicht parken. (z.b. rechts und links einer toreinfahrt)

    darf ich mit dem heck über die markierung ragen, wenn die räder ausserhalb der markierung stehen? oder muss die ganze markierung sozusagen frei sein?
    ich bin der meinung, dass es reicht, wenn die reifen ausserhalb der markierung sind. Rolling Eyes

    hat da einer eine quelle dazu?

    thanx!!

  • ...und was wenn ein LKW vor der Einfahrt parkt??
    Der steht locker mal 1m bis 1,50m über... Rolling EyesRolling Eyes
    Dann am besten noch von beiden seiten und die Einfahrt ist dicht!!
    Aber manche Verkehrs/Parkregeln sind sowiso alles andere als logisch!!! ShockedShocked

    Gruß
    Patrick

  • wegen dem Sch..ß hab ich mich mal mit einem Verkehrüberwachungsorgan gestritten.....

    war in München und der Herr sagte mir nur das Heck, aber es wäre
    auch eine Auslegungssache, wieviel Platz vorhanden ist, um in diesem Falle, in eine Toreinfahrt in derInnenstadt hineinzufahren.

    ( bist du jetzt schlauer Rolling EyesRolling Eyes )

    Mit gedehnten Gruß

    Uwe

  • Meinste die????


    [Blockierte Grafik: http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/299.gif]
    (Quelle:http://www.sicherestrassen.de)

    Grenzmarkierung Z.299. Es darf auf ihr nicht geparkt oder gehalten werden (berühren verboten).

    Das "berühren" bezieht sich allerdings nur aufs parken. Drüber fahren darfste schon Wink


    Quellen: STVO § 12

    3) Das Parken ist unzulässig

    .... soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
    1.

    Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,
    2.

    Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
    3.

    Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
    4.

    Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
    5.

    Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
    9.

    vor Bordsteinabsenkungen.


    Und §41 STVO:

    #

    Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote

    Sinnbild nicht dargestellt
    Zeichen 299

    Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote.


    Zusätzlich kommen da noch die KOmmentare zu den Urteilen zu, aber das zu posten spar ich mir Wink

    Grüße

  • Hadibar schrieb am Sat, 06 August 2005 00:08


    Grenzmarkierung Z.299. Es darf auf ihr nicht geparkt oder gehalten werden (berühren verboten).



    LaughingLaughing

    Fassen Sie bloss nicht die Markierung an



    LaughingLaughingLaughing

  • speedfreak schrieb am Sat, 06 August 2005 17:45

    na ja, also gehe ich mal davon aus, dass es ok ist, wenn die markierung nicht "betreten" wird, oder??



    Wie meinen? Also kein teil von deinem Fahrzeug darf da rein/drüber ragen. Oder meinst du was anderes?


    Grüße