hi!
ich habe mal ne frage an die verkehrzeichen-experten unter uns. wenn eine zick zack linie auf die strasse gepinselt ist, dann darf man da ja bekanntlicherweise nicht parken. (z.b. rechts und links einer toreinfahrt)
darf ich mit dem heck über die markierung ragen, wenn die räder ausserhalb der markierung stehen? oder muss die ganze markierung sozusagen frei sein?
ich bin der meinung, dass es reicht, wenn die reifen ausserhalb der markierung sind.
hat da einer eine quelle dazu?
thanx!!
parkregeln
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...und was wenn ein LKW vor der Einfahrt parkt??
Der steht locker mal 1m bis 1,50m über...
Dann am besten noch von beiden seiten und die Einfahrt ist dicht!!
Aber manche Verkehrs/Parkregeln sind sowiso alles andere als logisch!!!
Gruß
Patrick -
wegen dem Sch..ß hab ich mich mal mit einem Verkehrüberwachungsorgan gestritten.....
war in München und der Herr sagte mir nur das Heck, aber es wäre
auch eine Auslegungssache, wieviel Platz vorhanden ist, um in diesem Falle, in eine Toreinfahrt in derInnenstadt hineinzufahren.
( bist du jetzt schlauer )
Mit gedehnten Gruß
Uwe -
Meinste die????
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(Quelle:http://www.sicherestrassen.de)
Grenzmarkierung Z.299. Es darf auf ihr nicht geparkt oder gehalten werden (berühren verboten).
Das "berühren" bezieht sich allerdings nur aufs parken. Drüber fahren darfste schon
Quellen: STVO § 12
3) Das Parken ist unzulässig
.... soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
1.
Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,
2.
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
3.
Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,
4.
Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und
5.
Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
9.
vor Bordsteinabsenkungen.
Und §41 STVO:
#
Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote
Sinnbild nicht dargestellt
Zeichen 299
Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote.
Zusätzlich kommen da noch die KOmmentare zu den Urteilen zu, aber das zu posten spar ich mir
Grüße -
Hadibar schrieb am Sat, 06 August 2005 00:08
Grenzmarkierung Z.299. Es darf auf ihr nicht geparkt oder gehalten werden (berühren verboten).
Fassen Sie bloss nicht die Markierung an
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Das ihr hier aber
1. alles auf die Goldwaage legen müsst
2. nie was ernst nehmen könnt.
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Hadibar schrieb am Sat, 06 August 2005 16:15
Das ihr hier aber
1. alles auf die Goldwaage legen müsst
2. nie was ernst nehmen könnt.
[Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/a057.gif]
ohohoh, der kleine mit dem Schläger macht einem ja richtig Angst
War ja nicht bös gemeint, hat nur so geil geklungen -
na ja, also gehe ich mal davon aus, dass es ok ist, wenn die markierung nicht "betreten" wird, oder??
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speedfreak schrieb am Sat, 06 August 2005 17:45
na ja, also gehe ich mal davon aus, dass es ok ist, wenn die markierung nicht "betreten" wird, oder??
Wie meinen? Also kein teil von deinem Fahrzeug darf da rein/drüber ragen. Oder meinst du was anderes?
Grüße -
ich meinte, dass mir keiner was kann, wenn ich mit den reifen die markierung nicht berühre. der kofferraum kann meines erachtens drüber ragen... ich brauch aber dringend irgendwas schriftliches, das mir meine vermutung belegt...
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Kofferraum darf nicht reinragen
Ich such morgen mal nach offiziellen Quellen und KOmmentaren
Grüße -
Hadibar schrieb am Sun, 07 August 2005 22:35
Kofferraum darf nicht reinragen
Ich such morgen mal nach offiziellen Quellen und KOmmentaren
Grüße
cool.
thanx!!