Nach meinem kleinen Auffahrunfall habe ich mir bei 2 Hondawerkstätten einen Kostenvoranschlag geholt.
Autopolis: 1.400.- €
Georges: 1.600.- €
Da letztere aber für mich günstiger liegt und mir der Meister versicherte (nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe dass er 200.- € teuerer wäre als die Konkurrenz) dass er hoch gerechnet hätte, habe ich mich für diese Werkstatt entschieden.
Der Schaden wird von der Unfallwegeversicherung bezahlt. Nun habe ich gestern die Rechnung bekommen die sich auf 1.800.- € beläuft.
Ich muss mit dem Antrag und allen Papieren auch den Kostenvoranschlag einreichen. Hab keine Lust auf den 200.- € sitzten zu bleiben.
Was tun?
![](https://s2k.de/forum/wcf/images/avatars/de/292-dee6b5f7f2afd4a7780456ef8de2db346ffa1c70.webp)
Wie verbindlich sind Kostenvoranschläge
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Soweit ich weiß, ist die Toleranz bei einem schriftlichen Kostenvoranschlag für eine definierte Arbeit 10 - 15%.
Auf die schnelle im www:
http://www.mdr.de/ratgeber/wohnen_garten/2109478.html
http://www.kfz-expert.de/betriebe/kostenvoranschlag.htm -
Aber bezahlt die Versicherung die Rechnung (bekomme das Geld zurück)wenn der Kostenvoranschlag zu billig war?
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Bist Du drau gefahren oder bist Du unschudig und nimmst Du Du die Vollkasko in Anspruch?
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Ich bin einem draufgefahren. Da ich auf dem Arbeitsweg war, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Hab keine Kaskoversicherung auf dem Integra. -
Also wenn bei einem Schaden ein Gutachten zur Reparatur erstellt wird, dann darf die Werkstatt dieses Gutachten auch um 10% überziehen. Daher glaube ich nicht, dass Du auf den restlichen 200€ hängen bleibst. Sonst ruf doch die Versicherung einfach an, oder hast Du keinen Versicherungsmesnschen im Bekanntenkreis der Dich aufklären kann?
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Es handelt sich nicht um eine gewöhnliche Versicherung. Die Wegeunfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Und da ich selbst Beamter bin weiss ich wie die draufsind.
Werd aber trotzdem bei der Werkstatt anklopfen da ich das für Abzocke halte. Ich muss das Geld vorstrecken und bei 1.500.- € Gehalt ist das nicht gerade wenig. Hätte ich bestimmt billiger machen lassen können und sogar noch einen Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. -
Du kannst aber zumindest die Kosten auf denen Du ebentuell sitzen bleibst, steuerlich noch absetzen.
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Jan_B schrieb am Thu, 15 September 2005 11:21
Du kannst aber zumindest die Kosten auf denen Du ebentuell sitzen bleibst, steuerlich noch absetzen.
Kaum. -
Also, bei meiner VK war das so:
-Kostanvoranschlat an die Versicherung geschickt.
-Die haben dann gesagt Ok.
(da nur 2000€ wollten die keinen eigenen Gutachter schicken.)
-Ab in die Werkstatt.
-Rechnungsbetrag 2500€
-Rechnung bei der Versicherung eingereicht.
-Versichrung hat vollen Betrag bezahlt.
Gruß
Matthias -
@integra
was du denn auch gleich beim Arzt, nach dem Unfall?? Eine Bedingung damit du das Geld zurückbekommst ist, dass du dich bei dem Unfall verletzt hast. Sonst bekommst du nicht ( spreche aus eigener Erfahrung ).
Danach müsstest du dein Geld aber ganz zurückbekommen, da du ja keine Kasko hast. ( anders zahlt die versicherung nicht ).
Ist aber glaube ich schon so dass man zuerst das Geld vorstrecken muss, und es dauert ein bisschen bis man das Geld zurückbekommt -
Ich war beim Arzt. Der Unfall wurde von der Kasse anerkannt. Ich machen mir nur Sorgen dass ich nur den Betrag der im Kostenvoranschlag angegeben ist, zurückbekomme.
Das Geld muss ich vorstrecken, dann bekomme ich es zurück nach laaaaaaaaaaanger Zeit. -
msj schrieb am Thu, 15 September 2005 12:16
Also, bei meiner VK war das so:
-Kostanvoranschlat an die Versicherung geschickt.
-Die haben dann gesagt Ok.
(da nur 2000€ wollten die keinen eigenen Gutachter schicken.)
-Ab in die Werkstatt.
-Rechnungsbetrag 2500€
-Rechnung bei der Versicherung eingereicht.
-Versichrung hat vollen Betrag bezahlt.
Gruß
Matthias
du hast wegen 2000€ die Vollkasko in Anspruch genommen
hat sich das gelohnt, trotz hochstufung und Selbsbeteiligung? -
McHeizer schrieb am Thu, 15 September 2005 14:01 msj schrieb am Thu, 15 September 2005 12:16
Also, bei meiner VK war das so:
-Kostanvoranschlat an die Versicherung geschickt.
-Die haben dann gesagt Ok.
(da nur 2000€ wollten die keinen eigenen Gutachter schicken.)
-Ab in die Werkstatt.
-Rechnungsbetrag 2500€
-Rechnung bei der Versicherung eingereicht.
-Versichrung hat vollen Betrag bezahlt.
Gruß
Matthias
du hast wegen 2000€ die Vollkasko in Anspruch genommen
hat sich das gelohnt, trotz hochstufung und Selbsbeteiligung?
1. Ohne Selbstbeteiligung
2. Keine Hochstufung, da ein mal frei.
War auch nicht beim S, sondern beim Civic -
coole Versicherung und cooler Vertrag!
welche? -
@integra
Normalerweise bekommst du das zurück was du gezahlt hast. Du musst der Versicherung nämlich die Rechnung(en) zukommen lassen, als beweis das es soviel gekostet hat. -
Nürnberger!
Aber die Versichern leider nicht den S -
habt ihr in Luxemburg keine gesetzbücher? =D
wir in der schweiz haben für sowas das OR (obligationenrecht) -
Laut meinen Eltern (Versicherungsagenten beim Foyer) wird im Prinzip der volle Betrag der Rechnung in Betracht gezogen,da dies der von dir bezahlte Betrag ist.(zumindest wenn es sich um eine grosse Versicherungsgesellschaft handelt)
Ein Kostenvoranschlag ist nicht ausschlaggebend,da versteckte Fehler oder Defekte im Nachhinein auftauchen können,die auf den ersten Blick nicht sichtbar waren,und somit die Rechnung erhöhen können.