Hi,
ich möchte gern wissen wie es rechtlich aussieht, wenn mir einer z. Bsp. ein Handy verkauft und keine Rechnung dafür aushändigt.
Das können auch andere Gegenstände sein.
Reicht es mir wenn ich vom Verkäufer eine Kopie vom Perso habe oder sollte er mir trotz der Kopie auch eine Quittung unterschreiben ?
Bei "eBay" ist es doch nicht anders, da wieß ich auch nur wer mir den Gegenstand verkauft hat. Also, keine Rechnung....
Ich möchte nähmlich nicht irgendwann wegen Hählerei ne Anzeige bekommen.
Danke euch für Infos !
Gruß,
Marko
Rechtslage ?
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hi
wo sollte das problem sein, wenn derjenige es privat verkauft?
bei einem handy oder anderen elektronischen kleingeräten liegt
der "tatbestand hehlerei" sicherlich näher, als bei einem baby-strampler, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man für diese dinge zwingend eine rechnung braucht.
es gibt ja auch fälle, da verkaufen die "hehler" vom laster gefallene laptops..und das mit rechnung (auf der die seriennummer steht etc).
gibt´s dann nen garantiefall und du gibst die seriennummer an und
das gerät ist hmmm...nicht koscher, könnte man dich doch genauso
dran bekommen, denn unwissenheit schützt generell nicht vor strafe
(?)
hauptsache, du kannst irgendwie nachweisen, daß du es von jemandem
gekauft hast..um den rest würde ich mir dann nicht solche gedanken
machen (es sei denn, ich wäre schon mal aufgefallen und der polizei/staatsanwaltschaft etc bekannt)
T:K -
Eines ist sicher. Deklaute Ware wird niemals Dein Eigentum, egal ob Du bezahlt hast oder nicht.
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Ich würde wenn möglich schon nach einer Quittung fragen. Eine Kopie vom Perso beweißt ja nicht, dass du von dem was gekauft hast.
Wenn du den Verdacht haben müsstest, dass die Ware geklaut wurde (Ware ist viel zu billig), hilft dir das aber auch nicht weiter.