Fahrer aus bei Kreuz Köln Ost (A3) hier?

  • 2 Fragen auf einmal..


    1. Fall wann dürfen stationäre blitzer nach einer LED GEschwindigkeitsanzeige blitzen?


    Ich bin wohl geblitzt worden, wieviel weiß ich nicht. ich glaube ich fuhr 140, 150, 155km/h weiß net. und meine freundin meinte es blitze an dieser LED anzeige. ch war mir 1000% sicher das da permanent 120km/h erlaubt sei. doch auf dem rückweg habe ich an der stelle in den rückspiegel geschaut und habe bei den blitzern oben in der LED anzeige 100km/h gelesen. die waren never auf dem hinweg auch. es standen mindestens 2. blechschilder mit 120km/h vor dieser anzeige


    frage 1: wohnt da jmd von euch und weiß wie da die geschwindigkeitserlaubnis ist?!


    frage 2: darf die blitzanlage über 100km/h blitzen (weils die LED anzeige ja anzeigt), die blitzer aber direkt drunter stehen? ich meine damit: die bullen dürfen ja auch nicht genau an der ortseinfahrt stehen und blitzen. wie fies wäre das denn wenn man SOFORT bei einer anzeige auf die bremsen hauen muss, damit man die geschwindgkeit bekommt?!


    zusatzfrage: wie lange dauert ein bescheid, bis er eintrudelt wenn er ausserhalb des eigen bundeslandes ist? also wie lange muss ich auf den brief warten UND lohnt sich widerspruch?



    ich weiß ich mache mich grade unnötig irre..aber diese 100 zu 120 entscheiden über ein 1 moantiges fahrverbot! :?

  • Normalerweise dauert eine Zustellung 3-4 Wochen. Sollte es sich um ein Einschreiben handeln, musst Du schnell reagieren, da das als zugestellt gilt. Sollte es nur ein "normaler" Brief sein, wirf ihn erstmal weg und reagier nicht drauf. Kann vorkommen, dass es bei der Behörde komplett untergeht, aber auch ein paar Wochen Zeitgewinn können Dir schon helfen. Solltest Du auf dem Foto nicht richtig zu erkennen sein, streite dann ab, dass Du gefahren bist. Erinnern, wer gefahren ist, kannst Du Dich natürlich auch nicht.


    Sollte alles nichts helfen such Dir jemand, der seinen Führerschein nicht brauch und gib den als Fahrer an.

  • Schließe mich dem Crimo an. Außer mit der Aussage, "andere Person angeben, die gar kein Lappen haben muss". Das stimmt nicht, da doch die Person den Führerschein ABGEBEN muss. Ich musste meinen damals (´1997) für 1 Mon. abgeben, danach wurde mir ein komplett neuer mit neuem Foto ausgestelt. (Hatte dann extra noch das alte Foto verlangt :D )


    Ansonsten, machs genau so wie der Crimo schreibt. Schmeiß das Dingens weg und warte ob wieder was kommt. Nach 3 Mon. ist´s verjährt, falls kein Einschreiben kommt!


    Und wenn doch eins kommt, dann ab zum Anwalt, der soll erst mal das original-Foto anfordern. Hast ja bestimmt Verkehrsrechtschutz.


    Drück dir die Daumen das alles glatt läuft. ;)


    Gruß,


    Marko

  • Ja klar ist richtig, hab da nicht richtig nachgedacht. Eine Person ohne Führerschein kann natürlich auch keinen abgeben. Wenn es nur Punkte betrifft, geht das, weil die Flensburger keinen Einblick in die Daten der Führerscheinstellen haben. War zumindest bis vor kurzem so, weiß nicht ob sich da in den letzten Jahren was geändert hat.