Mein Vater hat sich einen BMW Z4 gekauft. Allerdings mit 16" Felgen!
Damit das Ding wenigstens nach etwas aussieht habe ich jetzt original 18" Z4 Felgen besorgt!
Muß man diese jetzt eigentlich noch eintragen lassen? Oder ist es mit dieser neuen Gesetzgebung jetzt hinfällig? Wenn ich das alles richtig verstanden habe sind doch Felgen und Reifengrößen die ab Werk ausgeliefert werden alle automatisch eingetragen, auch wenn die nicht im Schein stehen, oder?

Herstellerfelgen eintragen?
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Es muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers geben. Und wenn die da ist, reicht IMHO das mitführen dieser, wenn es nicht eingetragen ist. ABER welcher Bulle merkt das, bzw. überprüft das, wenn das BMW-Felgen an nem BMW sind?!?
Wie heißt es so schön...
Just my 2 cent! -
meines Wissens nach, muß die gröste Größe eingetragen sein
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Bei den alten Scheinen waren ja immer alle freigegebenen Rad/Reifen Kombinationen eingetragen.
Aber in den neuen Papieren steht nur noch eine Kombination drin. Die anderen können die grünweißen angeblich irgendwie abchecken, und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu sein!@ Lars
Sehe ich auch so. Aber ich denke meine Mutter hätte dann so ein schlechtes Gewissen, das sie nicht mehr in das Auto einsteigen würde, wenn nicht alles absolut legal wäre! -
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ZitatOriginal von TJ
@ Lars
Sehe ich auch so. Aber ich denke meine Mutter hätte dann so ein schlechtes Gewissen, das sie nicht mehr in das Auto einsteigen würde, wenn nicht alles absolut legal wäre!
Sowas kenne ich