ZitatAlles anzeigenOriginal von uwe_s
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
gilt das auch wenn ich ein einsatzhorn habe und vielleicht einen geilen satz hörner auf dem beifahrersitz?
ich meine da gilt es auch schweren gesundheitlichen schaden abzuwenden...eine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung bin ich sowieso immer und manche mädels wollen einfach nicht mit mir fahren-daher gilt sogar das letztere bei mir-flüchtige personen zu verfolgen-...also meint ihr hab ich da ne chance beim nächsten unplanmässigen polizeistop mit der ausrede?
*duckundweg*