@ huber k ... grenzwert Motorrad ??
ööhmm .... kann das sein ? meine duc hat ueber 90 eintragen...
serie !
mfg
sam
allgemeines zu Sportauspuffanlagen und TÜV...Polizei etc.
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noch ein paar details
Die Richtlinien sind beim PKW und Motorrad gleich, weshalb die Hinweise auch für PKW-Fahrer gelten.
Standgeräuschmessung:
Eine feste Grösse für das Standgeräusch gibt es nicht. Jedoch lässt sich bei erhöhtem Schallpegel im Standgeräusch auch auf ein lautes Fahrgeräusch schliessen. Der erhöhte Schallpegel ergibt sich aus dem eingetragenen dB-Wert plus 5dB Toleranz.
Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad/PKW durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig.
Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Motorräder/PKW mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad/PKW ist, muß der Beamte einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.
Fahrgeräusch (Grenzwert ? dB):
Freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Meßstrecke. In der Mitte ein Mikro/Messgerät rechtwinklich im Abstand von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fzg fährt mit 50km/h jeweils im 2. und 3. Gang in die Meßstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In jedem Gang 2 Messungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.
Einziger bitterer Nachgeschmack: An einer solchen Kontrolle können hordenweise PKW mit Musik-Anlagen auf Anschlag (so um die 110 dB) vorbeiheizen, das juckt die grünen Freunde nicht. Gibts etwa unterschiedlichen Lärm...?!?
Ein lauter Auspuff, ist noch kein Grund, ein Fahrzeug einzuziehen. Es müssen laut StVZO drei Mängel vorhanden sein um ein Fahrzeug stillzulegen. Sollte eine Auspuff Anlage, nicht der ABE eines Fahrzeuges entsprechen, bekommst man einen Mängelschein. Das ganze kostet 3 Punkte und ca. 170 DM. Das gilt auch für die Überschreitung der dB Grenze wenn der Schalldämpfer eine ABE oder EG-Erlaubnis hat.
Ob das Fahrzeug stillgelegt wird, hängt aber auch von den Polizisten ab!
Beschlagnahmung von KFZ - Wann erlaubt?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO,
so ist der F ührer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim KFZ-fahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine
Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit
beschlagnahmt und eingezogen werden.
[QUELLE: BMW-Treff.de] -
sam schrieb am Mon, 23 June 2003 19:59
Also
3. TÜV beim Haendler ... klar kommt da einer - aber meistens GTU oder DEKRA. Die sind meist kulanter...
Einzelabnahme darf nur TÜV machen, keine DEKRA oder sonstwer !!!
Grenzwert Motorrad kann auch 77 sein. Müßte ich nochmal in der Richtlinie nachschauen. Jedenfalls lag der Grenzwert erstaunlich niedrig !!!
Bei Traktoren sind es jedenfalls 80 db. Wir haben auch spaßeshalber mal einen vorbeifahrenden Traktor gemessen mit 80,5 db. Wir haben ihn also nicht aus dem Verkehr ziehen müssen
hubbs -
@ sam
alles richtig recherchiert, aber:
die Wahl des Ganges richtet sich nach folgenden Kriterien.
Fahrzeuge über 140 kw werden i.d.R. NUR im 3. Gang gemessen. Sie müssen auf die 20 m eine Ausgangsgeschwindigkeit von min. 61 km/h schaffen, sonst werden sie im 2. Gang gemessen.
Ausnahme bildet z.Bsp. Ferrari, die werden im 4, gemessen, weil der erste eine "Anfahrhilfe" ist und kein offizieller Gang.
Außerdem besitzt z. Bsp der 360 Modena nach TÜV Aussage ein Klappensystem im Auspuff, das erst in nicht messrelevanten Drehzahlbereichen die Tore öffnet. Also VTec fürn Auspuff
das mit 3/4 Drehzahl usw. ist eine alternative Meßmethode i.d.R- wird bei Autos unsrere Leistungsklasse pauschal im 3. Gang gemessen (wohl weil man nicht viel rechnen muß).
Musikanlage ist wohl gleiches Thema wie Handyverbot. Handy nein, aber Rauchen ist erlaubt.
hubbs -
Hallo Sam,
hallo Hubbs,
ist denn die Messung bei zwei Endrohren anders wie mit einem Einender ?
Entgeht beim Zweiender den Messern etwas von dem Geräuschpegel ?
Grüße
Walter -
Nicht beim Fahrgeräusch, soviel ich weiß.
Gruss
ratte -
es steht ein Mikro jeweils links und rechts von der Teststrecke, außerdem wird in beide Richtungen gefahren. Die Werte werden gemittelt und zwar je nachdem logarithmisch und/oder arithmetisch (ich haße es).
Das heißt ein Endrohr seitlich bringt wohl nicht viel, weil der lauteste Wert genommen wird.
Bringen würde nur was, wenn man ein Rohr in der Mitte hat wie Boxster oder Speedster weil der Abstand zum Mikro dann größer ist.
außer man heißt Mercedes SLK, da kann man die Rohre sogar 90° zur Fahrtrichtung zur seite rausführen, da gibts dann wohl eine Sonderregelung, daß nach hinten gemessen wird.
"Alle Menschen sind gleich"
hubbs -
das fazit ist doch dass es eig. einiges in unserer STVZO überarbeitet gehört.
der selbe spass wie mit dem 50cm scheinwerfer höhe.
es gibt serien fahrzeuge wo es niedriger ist.
weiter ist die anbringung des nummernschild in mindesthöhe jeder 206cc fahrer erfüllt das nicht mehr.
und so gehts weiter... es ist geldmacherei und ABM.
Versuchen wir einfach nen guten sound der noch rechtens ist rauszubekommen und dann passt es.
Denke das wirs schon was geben und die silencer helfen ja auch bissle.
gruesse
sam -
sam schrieb am Tue, 24 June 2003 16:18
Versuchen wir einfach nen guten sound der noch rechtens ist rauszubekommen und dann passt es.
"Einfach" ... auweh, hoffentlich liest die Hubbs nicht