Über die Grenze...

  • Hi Leute

    Hab hier in der Südtürkei ein tolles Rambomesser mit Gravur gekauft.
    Das Problem liegt daran, wie soll ich das Ding über die Grenze (LEGAL) in die Schweiz bringen? :?
    Kann ich das Messer ins Gepäck stauen der direkt ja in die Schweiz ankommt, oder per Kurier?
    Welche lösungen gibts da?
    Will ja kein Stress a la Terrorist usw :roll:

  • Rambomesser;-) Ok, so wie es aussieht fällt das unter Dolch, Du darfst es einführen und transportieren, aber nicht an Dir tragen. (So wie ich das jetzt da interpretiere..)

    offiziell:

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a6.html
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a7.html

    zusammengefasst:

    http://www.messerforum.net/archive/index.php/t-6268.html

    Anhang Messer und Dolche
    Aenderungen der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung WV)
    vom 16.03.2001. (In Kraft seit 01. Mai 2001)

    Artikel 6, Messer und Dolche (Definition)

    1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
    a. einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus, ob automatisch oder manuell aufweisen;
    und
    b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
    c. eine Klinge haben die mehr als 5 cm lang ist.
    2 Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufend und weniger als
    30 cm lange Klinge aufweisen, die
    a. symmetrisch ist; oder
    b. asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Hacken oder Zacken aufweist.

    Artikel 7, Verbote für Messer und Dolche

    1 Weder erworben, getragen, vermittelt noch eingeführt werden dürfen:
    a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a;
    b. Messer, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus
    ausgelöst wird;
    c. Schmetterlingsmesser

    2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nichtgewerbsmässig erworben, vermittelt oder einaus-
    oder durchgeführt werden dürfen:
    a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe B;
    b. Schweizerische Ordonnanzdolche und –bajonette;
    c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus Manuell einsatzbereit gemacht
    werde können.

    • Artikel 7 (Verbote) ist immer im Zusammenhang mit Artikel 6 (Definitionen) zu verstehen.


    Hinweis
    • Pfadfindermesser sowie Tauchermesser nach WV Art. 7 Abs. 2 a dürfen insbesondere
    unterwegs für Kurse und Uebungen etc. gemäss WG Art. 28 mitgeführt werden.
    • Für den gewerbsmässigen Messerhandel – Erwerben, Vermitteln, Ein-, Aus- oder Durchfuhr
    von Messern nach WV Art. 6 – braucht der Verkäufer bzw. Händler, eine
    Waffenhandelsbewilligung für Nichtschusswaffen.


    für die Urlaubsreise mit Transit durch die Schweiz gilt Artikel 7 Absatz 2. Man darf grosse Folder mit sich führen, allerdings nicht auf Mann haben. Also besser im Kofferraum/Handschuhfach lassen, und bei einer eventuellen Kontrolle vorher melden.

  • tu´s einfach in den koffer den du im flughafen aufgibst.
    da du ja während des fluges nicht rankommen kannst ist das schon in ordnung.
    ...aber nen rambomesser :lol: :lol: :lol:
    bist du dafür nicht schon nen bisichen zu alt?

    Bilder

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."