Wichtig für alle Schweizer und Schweizfahrer: Revidiertes Strassenverkehsgesetz ab 2007

  • Seit 2007 ist das schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) wesentlich verschärft worden:



    Vergehen:


    Innerorts


    1- 5 km/h 40 Franken
    6-10 km/h 120 Franken
    11-15 km/h 250 Franken
    von 16 bis 20 km/h Verwarnung oder Entzug (nach 16.a SVG)
    von 21 bis 24 km/h Entzug (nach 16.b SVG)
    ab 25 km/h Entzug (nach 16.c SVG)


    Ausserorts



    1-5 km/h 40 Franken
    6-10 km/h 100 Franken
    11-15 km/h 160 Franken
    16-20 km/h 240 Franken
    von 21 bis 25 km/h Verwarnung oder Entzug (nach 16.a SVG)
    von 26 bis 29 km/h Entzug (nach 16.b SVG)
    ab 30 km/h Entzug (nach 16.c SVG)



    Autobahnen



    1- 5 km/h 20 Franken
    6-10 km/h 60 Franken
    11-15 km/h 120 Franken
    16-20 km/h 180 Franken
    21-25 km/h 260 Franken
    von 26 bis 30 km/h Verwarnung oder Entzug (nach 16.a SVG)
    von 31 bis 34 km/h Entzug (nach 16.b SVG)
    ab 35 km/h Entzug (nach 16.c SVG)



    Busse und Geldstrafe


    16.a leichtes Vergehen gegen SVG:


    400 Franken Busse
    zusätzlich Spruch, Schreib- und Zustellgebühren (je nach Kanton 400 - 1000.-)


    16.b mittelschweres Vergehen gegen SVG:


    600 Franken Busse
    zusätzlich Spruch, Schreib- und Zustellgebühren (je nach Kanton 400 - 1000.-)


    16.c schweres Vergehen gegen SVG


    Innerorts:


    - 25 bis 29 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
    - 30 bis 34 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
    - 35 bis 39 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
    - ab 40 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe


    Ausserorts:


    - 30 bis 34 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
    - 35 bis 39 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
    - 40 bis 44 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
    - ab 45 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe


    Autobahnen


    - 35 bis 39 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
    - 40 bis 44 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
    - 45 bis 49 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
    - ab 50 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe


    Unter "Tagessatz" ist das Nettotageseinkommen zu verstehen.


    Zu bedingten* Geldstrafen soll eine Busse von einem Viertel eines Netto-Monatslohns hinzukommen, mindestens aber von 800 Franken.


    Bei vorbestraften Tätern sind Strafen und Massnahmen höher, ebenso, wenn die Umstände schwerwiegend sind.



    Administrativmassnahme


    16.a leichtes Vergehen gegen SVG:


    1. ungetrübter Leumund: Verwarnung
    2. vorbestraft: 1 Monat Entzug


    16.b mittelschweres Vergehen gegen SVG:


    1. ungetrübter Leumund: 1 Monat Entzug
    2. in den letzten 2 Jahren vorbestraft:
    1 Entzug (16.b oder 16.c): 4 Monate Entzug
    2 Entzüge (16.b und/oder 16.c): 9 Monate Entzug
    2 Entzüge (2 Mal 16.c): 15 Monate Entzug
    3. in den letzten 10 Jahren vorbestraft:
    3 Entzüge (16.b oder 16.c, der letzte innerhalb von 5 Jahren): 24 Monate oder unbestimmt


    16.c schweres Vergehen gegen SVG:


    1. ungetrübter Leumund: 3 Monate Entzug
    2. in den letzten 5 Jahren vorbestraft:
    1 Entzug (16.b): 6 Monate Entzug
    1 Entzug (16.c): 12 Monate Entzug
    3. in den letzten 10 Jahren vorbestraft:
    2-3 Entzüge (drei Mal 16.b oder 16.c, oder 2 Mal 16.c): 24 Monate oder unbestimmt


    Die Entzugsdauer ist als Mindestentzugsdauer zu verstehen und kann nach Ermessen des Richters nach oben angepasst werden.


    Eine schöne Tabellendarstellung davon gibt es beispielsweise hier.



    Messtoleranzen (in km/h):


    Tempo
    bis 100 / 101-150 / über 150

    Radar fix
    5 / 6 / 7

    Laser fix
    3 / 4 / 5

    Radar mobil
    7 / 8 / 9




    * Bedingte Geldstrafen werden bei Ersttätern gesprochen. Sie müssen im Wiederholungsfall zusammen mit der neuen Strafe abgegolten werden.

  • gopferdammi, das ist aber ned schlächt 8o


    also innerorts und auf Autobahnen finde ich das gar nicht so schlimm
    aber ausserorts sollte man ein Zeitfenster für z.B. einen Überholvorgang einführen - das ist ja genau das was Dir Simon zu Ungunsten geraten ist oder?


    Kann man da keine Initiative starten? Das wäre mal sinnvoll

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • ich glaube das Problem ist dass es in der Schweiz keine echten Feindbilder mehr gibt
    es funktioniert alles eigentlich schon zu perfekt
    die Verbrechensrate ist viel niedriger als anderswo und und und...
    Also dann eben die Autofahrer kriminalisieren, die mit 100 über die Freilandstrasse "donnern" :roll:

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von MB 23
    Als Deutscher fährt man wohl am besten einfach gar nicht mit in oder durch die Schweiz. Da haben die Politiker dann wohl auch erreicht was sie wollen :thumbdown:


    siehs mal von dieser Seite
    wenn man mit 200+ durch die Schweiz fahren dürfte, wäre man durch ohne was von dieser echt genialen Landschaft mitzubekommen :)


    letztendlich ist alles ja nicht soo schlimm - es gibt ja die 4.56, 4.77 und sogar auch eine 5.1er Übersetzung und damit kannst volle Kanne im VTEC "heizen" :D - für die Beschleunigung wird man ja gottlob noch nicht bestraft

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • und damit Ihr Deutschen wisst wie gut es Euch eigentlich geht:
    http://www.autobild.de/bussgeldrechner_587735.html


    ich mein ich würd sowas niemals machen, aber für mehr als 120 km/h im Ortsgebiet kosten gerademal 425 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte
    ausserorts 170 km/h sogar "nur" 375 Euro


    Was Autofahren angeht ist das bei Euch echt "strange" muss ich sagen :roll:

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von Street
    huiiii ab morgen werd ich mich mit dem 4.77 wohl gleich doppelt wohler fühlen.. :lol:


    :?
    Das erfordert nur noch mehr Selbstbeherrschung, da du noch viel schneller zu schnell bist.
    Am besten wäre ein Gerät, dass bei 100 km/h die Zündung schneidet, damit man nicht ständig auf den Tacho achten muss und zwischen durch auch mal auf die Strasse schauen kann...

  • Ich hätte da noch einen 77er Trabi im Angebot. Für die Schweiz müßte der doch vollkommen ausreichen........... :D :D !!!
    Nee im Ernst mal, ist schon heftig. Wenn ich bedenke, wie ich letzten Herbst mal sonntags Abend durch die CH geheizt bin, um die letzte Standseilbahn (Lindthal-Braunwald > vielleicht kennt die jemand)zu bekommen, dann wirds mir heute noch schlecht. Ich glaube, ich würde heute noch im Schweizer Knast bei Wasser und Brot sitzen.......... 8o 8o 8o

  • Zitat

    Original von thommy
    Ich glaube, ich würde heute noch im Schweizer Knast bei Wasser und Brot sitzen.......... 8o8o8o


    das ist nicht so schlimm, Wasser und Brot sind von allererster Güte :lol:

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Ihr macht zwar Witze, aber der Gedanke mit der Freiheitsstrafe ist nicht ganz abwegig.
    Da im Vorstrafenregister nur das Vergehen und nicht die Art der Strafvollzugs erwähnt wird, ist mir die Idee auch schon gekommen. Meine beiden Vergehen (Einmal 110 und einmal 106 im 80er.) verursachen zusammen um die 7000.- sFr.


    Da ich das alles kaum bezahlen kann, werde ich wohl den Wagen verkaufen müssen, um zu Geld zu kommen. Daher die Idee mit der Freiheitsstrafe: Urlaub im Knast.
    Allerdings habe ich herausgefunden, dass der Umrechnungssatz bei Nichtbezahlung 30.- = 1 Tag ist.


    Bei diesen Verhältnissen ist es für mich aber nicht mehr sinnvoll, einen Kurvenjäger zu fahren. Denn dafür habe ich den S gekauft und nicht als Cabrio oder Poserkarre. Eigentlich würde ich ja eh lieber Motorrad fahren. Aber das Thema lassen wir mal besser... :(
    Sinnvoller ist es, ein komfortableres, praktisches und günstigeres Fahrzeug zu fahren, welches einem keine Fahrfreude vermittelt. Aber das ist die heftigste Strafe von allen.

  • Es ist trotz alldem erstaunlich, was man in der Schweiz für Autos über die Pässe räubern sieht. Wochenend und Sonnenschein und es kommen im Minutentakt die Ferraris, Vipers, Vetten, Lambos usw. angezischt. Größtenteils mit schweizer Kennzeichen. Muß schon eine Menge Selbstdisziplin von den Fahrern erforden, den Tag nicht als Fußgänger zu beenden :roll: :roll:

  • Zitat

    Original von thommy
    Es ist trotz alldem erstaunlich, was man in der Schweiz für Autos über die Pässe räubern sieht. Wochenend und Sonnenschein und es kommen im Minutentakt die Ferraris, Vipers, Vetten, Lambos usw. angezischt. Größtenteils mit schweizer Kennzeichen. Muß schon eine Menge Selbstdisziplin von den Fahrern erforden, den Tag nicht als Fußgänger zu beenden :roll: :roll:


    An sonnigen Wochenenden hast Du auf den Pässen eine gute Chance, hinter Schleichern und Sonntagsfahrern zu hängen und mangels Überholgelegenheiten nicht entfernt an die zulässigen 80 km/h ranzukommen... :roll:



    Simon
    Das mit der Freiheitsstrafe geht auch so:


    Art. 90 SVG
    Verletzung der Verkehrsregeln


    1. Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird mit Busse bestraft.


    2. Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.



    Das mit den 30 CHF = 1 Tag Haft bei Bussenumwandlung ist nach altem Recht. Mit dem revidierten StGB (seit 1.1.07) sollte zu einer Busse oder Geldstrafe immer auch die Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtbezahlung festgesetzt werden. Gilt aber wohl nur für Richter und nicht für Verwaltungsbehörden. Übrigens gilt es zu unterscheiden, ob es sich um Bussen (für Übertretungen) oder Geldstrafen (für Vergehen) handelt. Bei letzteren wird nach Tagessätzen des Einkommens gerechnet. Bei Umwandlung in Haft ergibt in der Regel ein Tagessatz einen Tag Haft. Allerdings hat man nicht einfach die Wahl, "Ferien im Gefängnis" zu machen. Geldstrafen gehen bei Nichtbezahlung erstmal in die Betreibung, sofern diese nicht aussichtslos erscheint. Schliesslich kostet ein Tag Haft den Staat über 200 CHF.

  • Zitat

    Original von Simonini
    Bei diesen Verhältnissen ist es für mich aber nicht mehr sinnvoll, einen Kurvenjäger zu fahren. Denn dafür habe ich den S gekauft und nicht als Cabrio oder Poserkarre. Eigentlich würde ich ja eh lieber Motorrad fahren. Aber das Thema lassen wir mal besser... :(
    Sinnvoller ist es, ein komfortableres, praktisches und günstigeres Fahrzeug zu fahren, welches einem keine Fahrfreude vermittelt. Aber das ist die heftigste Strafe von allen.


    Jetzt lass den Kopf nicht hängen!
    Natürlich bist Du jetzt am Boden aber man kann immer wieder aufstehen
    Du wirst eine Möglichkeit finden das zu bezahlen, oder?
    Machs halt einfach so dass Du in den Schwarzwald rauffährst wenn Du ein paar schnellere Kurven brauchst.
    Ist sogar kürzer als in die Berge


    Aber nicht jetzt aufgeben, sonst haben die anderen gewonnen ;)


    also: Kopf hoch!


    Grüsse
    Pat

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl