Gewindefahrwerk eintragen in CH - Mindestbodenfreiheit

  • Hoi zamä


    hab nun am 26.5. den Termin vom Strassenverkehrsamt Luzern bekommen von wegen Gewindefahrwerk eintragen.
    Jetzt die Frage: Was ist jetzt mit dieser Mindestbodenfreiheit?
    Wie gross muss die sein?Hab mal was von 8cm, mal von 12cm gehört - was stimmt jetzt? :?
    Und wohin gemessen?
    Ist es kantonal unterschiedlich oder gilt das schweizweit?
    Möchte eigentlich beim ersten Mal durchkommen, deshalb die Fragerei


    Wie war das bei Euch?


    Grüess
    Pat

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

    Einmal editiert, zuletzt von patrick_S ()

  • Generell gilt ja eine max. Tieferlegung von 40mm, alles über 40mm muss vom DTC genehmigt werden.


    Zur Bodenfreiheit gibt es glaube ich kein bestimmtes Mass, das einzige was ich je dazu gelesen habe ist:


    "Die Bodenfreiheit muss beim auf das zulässige Gesamtgewicht beladenen Fahrzeug mindestens so gross sein, wie die Distanz zwischen dem Felgenhorn und der Fahrbahn."


    aus


    http://www.stva.zh.ch/internet….pdf?CFC_cK=1205741416739


    Vielleicht weiss jemand etwas genaueres...


    Gruss Marko

  • nimmst einfach meine werte die paett da irgendwo mal gepostet hat als ihr über fahrwerke diskutiert habt... im k-sport thread von dir?? dann wirds eingetragen :-) und ist genug tief um noch über gut über kleinere unebenheiten zu kommen ohne gleich auf 5km/h bremsen zu müssen..


    gruss

  • nach diesen Werten ist es jetzt eingestellt
    Die tiefste Stelle ist das Rohr beim Endtopf - das sind 10cm +/- 0.5


    Was echt noch komisch ist, dass hinten rechts das Mass von Felgenmitte auf Kotflügelunterkante ca. 5mm kleiner ist als links
    Das Chassis ist aber sturzgerade, egal ob ich auf die Radaufhängung, den Stabi oder den Schweller messe


    Kann es sein, dass die Karosserie solche Toleranzen aufweist?

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  • ist bei meiner invidia auch so.. und die hat niiiieeeemals 10cm soviel ich in erinnerung habe.. kann aber auch täuschen :roll: ne das können keine 10cm sein... hmmm... ist sicher tiefer als bei deiner anlage.. meinst du nicht?

  • Das Fahrzeug darf bei platten Reifen nirgends den Boden berühren. Generell wird die maximale Tieferlegung dem Gutachten entnommen, sehr selten werden andere Dinge überprüft, es sei denn die Fahrzeuge sind dafür bekannt, bei einer Tieferlegung nicht mehr VTS-konform zu sein. So darf z.B. der Integra streng genommen nicht tiefer gelegt werden, da die Blinker schon serienmässig 15mm tiefer als erlaubt sind.


    Beim S habe ich noch nie von solchen Problemen gehört. Ich werde meinen am 21.5. bei der MFK vorführen und kann dir dann genaueres berichten.

  • Das wäre super :thumbup:
    hab dann gleich 5 Tage nach Dir den Termin


    Eine Frage noch:
    Ich bekomme dann so eine Bestätigung für den Prüfungstermin zugeschickt.
    Darf ich dann bis dahin fahren oder nicht?

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  • sodele - das K-Sport-FW ist eingetragen :thumbup: - und das noch dazu von STVA Luzern! (denen wird nachgesagt SEHR pingelig zu sein)
    aber ich hatte ein coole Siech als Prüfer
    Der meinte nur: eigentlich ist er 5mm zu tief, aber weil es so ein geiles Auto ist drückt er ein Auge zu :D
    mit dem Gutachten dürfte man nämlich nur max. 40mm tiefer - mehr nur mit DTC


    wenn ich nachdenke wie kompliziert ein Gewinde-FW in Österreich einzutragen war... :roll:
    das ist in der Schweiz geradezu unbürokratisch


    cool, bin echt froh dass alles geklappt hat 8)


    Grüessli


    Pat

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