Autoteile von CH nach Ö...

  • Hi,

    hat vielleicht jemand Erfahrung, wie es mit der Privat-Überfuhr von zB. Felgen oder Kompletträdern auf der Grenze bzw. beim Zoll aussieht?

    Mir ist schon klar, dass man Glück haben kann und man wird durchgewunken und dann ist es eh egal, aber was ist wenn man kontrolliert wird?

    Muss man die verzollen? auch wenn es ein privatkauf ist?

    Was wäre wenn ich angebe dass es sich um mein eigentum handelt und ich zB vor einiger zeit nach Österreich gezogen bin und die Räder jetzt nachhole? ;)


    Wäre sehr dankbar wenn sich da jemand auskennt bzw. es schon mal gemacht hat!


    Vielen Dank.


    Gruss
    Markus

    Wenn das Privatauto doppelt so hoch dreht, wie der Firmenwagen, dann hat man definitiv einiges richtig gemacht... 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von S2008 (5. August 2008 um 22:59)

  • Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob Du "von privat" gekauft hast. Da Du aus einem nicht-EU-Staat einführst, ist der Warenwert massgeblich:

    Zitat


    Folgende Waren müssen Sie deklarieren:
    • außerhalb der EU erworbene Waren, die [...] die Freigrenze von € 175 für andere Waren übersteigen

    Mit zu deklarierenden Waren müssen Sie zwecks Zollanmeldung den Rotkanal (Ausgang für Reisende, die zu deklarierende Waren einführen) benützen. Hat eine Zollstelle keine getrennten Kontrollausgänge, deklarieren Sie diese Waren spontan von sich aus. Im Zuge der Zollanmeldung sind der Zoll und die sonstigen Eingangsabgaben (z. B. Einfuhrumsatzsteuer) grundsätzlich zu bezahlen. Bei der Berechnung dieser Abgaben wird meist vom Kaufpreis ausgegangen. Bewahren Sie daher Einkaufsbelege oder Rechnungen über die im Ausland gekauften Waren auf.


    aus: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/…orelloD_web.pdf

    Und die Seite der Zollverwaltung: http://www.bmf.gv.at/zoll/_start.htm

    Mal schauen, ob man rausgewunken wird - also nicht "spontan deklarieren" - fällt somit unter Schmuggel.

    Im übrigen gilt natürlich das 11. Gebot: "Du sollst Dich nicht erwischen lassen!"

  • Erstmal vielen Dank, Tomcat!

    Jetzt ist halt die Frage, ob eine Felge nicht eigentlich eine Ware ist für meinen persönlichen Gebrauch ist... oder stell ich mich jetzt dümmer als erlaubt?! ;) aber ich meine die frage ernst...

    und vor allem was mach ich, wenn es keine Rechnung gibt? bei einem privatkauf gibt es doch praktisch nie eine rechnung...

    und wer kann mir unabhängig davon beweisen, wieviel ich bezahlt habe? wenn ich -aus welchen gründen auch immer- unter 175 Euro für die felgen gezahlt habe, wären sie demnach zollfrei... und wer soll mir beweisen dass es nicht so war?

    und was ist wenn ich angebe, die Felgen geschenkt bekommen zu haben, oder noch besser - ich habe die Räder mit jemandem in der Schweiz getauscht, ohne dass auch nur ein cent geflossen ist... dann kann ich doch gar keinen wert angeben und demnach kann ich auch nichts verzollen bzw. habe keine Bemessungsgrundlage für etwaige Zollgebühren...


    Also ich kenn mich echt nicht mehr aus und kann mir echt nicht vorstellen, wie das gehandhabt wird... :cry:

    Wenn das Privatauto doppelt so hoch dreht, wie der Firmenwagen, dann hat man definitiv einiges richtig gemacht... 8)

  • Hallo

    ich bin vor 3 Jahren von Österreich in die Schweiz übersiedelt
    das Übersiedlungsgut ist zollfrei, also alles was Du an Zeugs besitzt inkl. Fahrzeuge
    aber ohne diesen vom Zoll abgestempelten Zettel für Einfuhr von Übersiedlungsgut würd ich so ein Gschichtl lieber nicht erzählen

    ich würde mal bei der Zollbehörde anrufen und denen genau die Situation beschreiben, kannst ja nix verlieren ;)
    die sagen Dir dann schon was Du alles brauchst und was das kosten kann

    man wird Dir nicht abkaufen dass die Felgen weniger als 175 Euro wert sind
    und versuchs lieber nicht illegal, die sind nicht dumm
    ein guter Zollbeamter sieht es Dir an ob Du etwas zu verbergen hast oder nicht :nod:
    und spätestens bei der Eintragung bzw. Polizeikontrolle kommen sie Dir sowieso drauf

    ein Beispiel:
    ich habe kürzlich ein gebrauchtes OEM-Fahrwerk nach Österreich verschickt:
    dazu habe ich auf dem Begleitschein einen Warenwert von 60 Euro angebgeben
    der Empfänger musste dann noch 18 Euro Zollgebühren bezahlen

    also beim Zoll anrufen und fragen UND wichtig:
    wenn Du die Felgen eintragen lassen willst erkundigen ob das schweizer Gutachten (falls vorhanden) anerkannt wird :!:


    viel Glück und schöne Grüsse

    Patrick

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von S2008
    und wer kann mir unabhängig davon beweisen, wieviel ich bezahlt habe? wenn ich -aus welchen gründen auch immer- unter 175 Euro für die felgen gezahlt habe, wären sie demnach zollfrei... und wer soll mir beweisen dass es nicht so war?

    und was ist wenn ich angebe, die Felgen geschenkt bekommen zu haben, oder noch besser - ich habe die Räder mit jemandem in der Schweiz getauscht, ohne dass auch nur ein cent geflossen ist... dann kann ich doch gar keinen wert angeben und demnach kann ich auch nichts verzollen bzw. habe keine Bemessungsgrundlage für etwaige Zollgebühren...

    Kenne mich zwar nicht explizit für die CH aus, aber prinzipiell gilt für jede Verzollung das gleiche, nämlich:
    maßgeblich ist der Waren-wert
    und da spielt es keine Rolle ob du 10, 100, od 1000 euro für bezahlst.

    Wenn die Felgen heute einen Marktwert von 500 euro haben dann ist das der zu verzollende Wert.
    Dies kann zur Ermittlung durch einen Gutachter festgestellt werden (in D zumindest), gesetzt dem Fall dass du unrealistische Angaben machst. Noch dazu, dass es dann Betrug wäre und dir die Gutachtergebühren noch obendrauf gebrummt werden können.

    Wie das im Falle des Umzugs aussieht solltest du vorab mit dem Zoll klären

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

    Einmal editiert, zuletzt von McHeizer (6. August 2008 um 10:40)