Hi,
hab mal eine Frage. Ein Tuner bietet mir eine Frontlippe und Seitenschweller mit Teilegutachten an.
Was ist da der Unterschied zwischen ABE und Teilegutacheten.
Muß das Teilegutachten der Tüv abnehmen und eintragen?
Vielen Dank im voraus.
MfG
Tom
ABE Teilegutachten
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ABE musst nix machen, nur immer dabei haben ...
Telegutachten musst zum TüV und eintragen lassen ...
Joe -
Vielen Dank Joe,
für die schnelle Antwort. Kann ich davon ausgehen, wenn ich das teilegutachten beim TÜV vorlege, daß es ohne weiteres eingetragen wird, vorrausgesetzt ich habe natürlich keine Auflagen im Teilegutachten.
MfG Tom -
eigentlich schon, aber auf ein wohlwollen bist immer irgendwie angewiesen ....
Joe