Hey Leute,
ich wollte mal wissen wieviele Jahre gesetzlich einen Händler dem Käufer des Gebrauchtwagens geben muss??
Danke
Hey Leute,
ich wollte mal wissen wieviele Jahre gesetzlich einen Händler dem Käufer des Gebrauchtwagens geben muss??
Danke
Auf nen Gebrauchtwagen ? 1 Jahr normalerweise.
Per Gesetz besteht keine Pflicht zur Gabe einer Garantie.
Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung eines
gewerblichen Anbieters.
Per Gesetz besteht die Verpflichtung einer Gewährleistung
von 12 Monaten mit sog. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Bis 6 Monate nach Verkauf muss bei einem auftretenden
Mangel der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei
Übergabe noch nicht vorlag. Sonst muss er regulieren.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer,
ein Beweis in der Praxis fast unmöglich.
ZitatAlles anzeigenOriginal von MR2-S2000
Per Gesetz besteht keine Pflicht zur Gabe einer Garantie.
Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung eines
gewerblichen Anbieters.
Per Gesetz besteht die Verpflichtung einer Gewährleistung
von 12 Monaten mit sog. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Bis 6 Monate nach Verkauf muss bei einem auftretenden
Mangel der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei
Übergabe noch nicht vorlag. Sonst muss er regulieren.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer,
ein Beweis in der Praxis fast unmöglich.
ich habe bei ADAC aber was anderes gefunden
http://www1.adac.de/Recht_und_…lt.asp?quer=recht_und_rat
hier steht eigentlich alles drin!
trozdem danke
ZitatAlles anzeigenOriginal von MR2-S2000
Per Gesetz besteht keine Pflicht zur Gabe einer Garantie.
Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung eines
gewerblichen Anbieters.
Per Gesetz besteht die Verpflichtung einer Gewährleistung
von 12 Monaten mit sog. Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Bis 6 Monate nach Verkauf muss bei einem auftretenden
Mangel der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei
Übergabe noch nicht vorlag. Sonst muss er regulieren.
Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer,
ein Beweis in der Praxis fast unmöglich.
ähm, Vorsicht.
Das eine ist das Gewährleistungsgesetz gem. BGB und das andere eine Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen.
Generell gilt bei Neukäufen eine 2 Jahres Gewährleistungsfrist, mit den beschriebenen 6 Monaten und der Beweisumkehrpflicht. (Letztendlich ein Sch***, was die EU dem Endverbraucher eingebockt hat, weil es letztendlich im praktischen Bereich nur 6 Monate Gewährleistung sind. Wie von dir beschrieben)
Aber beim Gebrauchtwagenkauf muss der Händler an Endverbraucher 1 Jahr Garantie/Sachmängelhaftung (ausgenommen sind Verschleissteile) gewähren.
Verkauft er aber an einen Selbstständigen, muss er keine Garantie geben.
Das was MR2-S2000 geschrieben hat, hätte ich auch geantwortet, deshalb hat mich gewundert, dass Filipe was beim ADAC gefunden hat, was dem widersprechen soll. Ich habe mir den ADAC link jetzt durchgelesen und finde damit meine ursprüngliche Meinung eigentlich bestätigt. Garantie wird gerne verkauft, muss aber sonst nicht gegeben werden und wird von den Händlern auch nicht gegeben. Gewährleistung muss gegeben werden (das ist aber nicht das gleiche wie eine Garantie) und zwar bei Gebrauchtwagen für 1 Jahr und schon nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, so dass es nach 6 Monaten schwer wird für den Kunden.
Filipe: welche Stelle meintest du, als du geschrieben hast, das da was anderes steht?
98Olli: bist du sicher, dass jeder Schaden (außer Verschleißteilen) bei einem Gebrauchtwagen in den erste 6 Monaten unter die Gewährleistung fällt? Ich habe irgendwie im Kopf, dass es da durchaus auch noch auf das Alter, km Leistung, Zustand und Preis ankommt, ob ein Schaden erwartbar war oder einen Mangel darstellt, der im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss. Bin aber nicht sicher und habe jetzt auch (noch) nicht weiter recherchiert.