• Ein Bezieher von Hartz IV rauscht durch eine Verkehrskontrolle und bekommt einen Strafzettel in Hoehe von sagen wir 20€.


    Muss die zuständige Behörde dann auch so einen Eiertanz aufführen wir unsereins als Privatgläubiger oder zieht man das einfach von den Bezügen ab?


    Das gleiche bei Hundesteuer etc.



    Wäre schon mal interessant zu wissen was da abläuft, während man vom Normalbürger sogar
    Gebuehren fuer ellenlangen Frageboegen und aberwitzige Prüfungen erhebt obwohl dieser damit die Arbeit hat um dem Staat Geld einzubringen.
    Für den kleinsten Handgriff verlangt die Gemeinde Geld aber der Buerger ist verpflichtet jeden Sch... kostenlos auszufüllen.


    Hab erst letztens 20€ dafuer bezahlt, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht für ein Grundstück löscht. Vorkaufsrecht für DIE STADT wohlgemerkt. Wie pervers ist DAS denn ? Die haben den Vorteil und ICH zahle dafuer!!!

  • Das mit dem Bußgeld ist mal eine interessante Frage. Ich weiß die Antwort leider auch nicht.


    Grundsätzlich verstehe ich deinen Ärger, aber wenn das Vorkaufsrecht gelöscht worden ist, hattest du doch den Vorteil, weil es jetzt weg ist oder verstehe ich da jetzt was falsch?

  • Zitat

    Original von MB 23
    Das mit dem Bußgeld ist mal eine interessante Frage. Ich weiß die Antwort leider auch nicht.


    Grundsätzlich verstehe ich deinen Ärger, aber wenn das Vorkaufsrecht gelöscht worden ist, hattest du doch den Vorteil, weil es jetzt weg ist oder verstehe ich da jetzt was falsch?



    Das Vorkaufsrecht besteht wohl primär sofort wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen wird. Fall dann jemand (wie ich in dem Fall) das Grundstück kauft wird das Vorkaufsrecht gelöscht und das bezahlt dann der Käufer. Ich find das nicht ok, dass hierbei überhaupt Kosten anfallen.
    Wenn das Vorkaufsrecht nicht genutzt wird verfällt es einfach oder wird halt kostenfrei gelöscht. Dass das Grundstück nicht mehr zu haben ist wissen die doch eh, weil sie saftig Grunderwerbsteuer etc kassieren, deren Höhe wiederum eine Schweinerei ist in meinem speziellen Fall, aber das ist eine andere Geschichte.


    Das wäre ja so, als wenn wir im Marktplatz einführen würden, dass Artikel mit 20 Euro belegt werden, wenn der Marktplatz-Admin den Artikel nicht selbst kauft. Obwohl wenn ich mir das so überlege, eigentlich gar keine schlechte Idee... :roll: :idea:


    oder ihr bestellt beim Hondahändler einen Wagen und dann soll der Laden 20 Euro bezahlen, wenn er an jemand anderen verkauft wird, weil ihr jetzt lieber BMW fahren wollt.... gehts noch???

  • Das mit dem Bußgeld ist eine ganz andere Baustelle.
    Die Strafe von 20 € fällt unter die Rubrik Verwarngeld. Da fallen keine Gebühren an. Das ist nur für die Sühne des Vergehens, sozusagen als Denkzettel gedacht. Wenn du bazahlst, ohne zu murren, bleibt es dabei.
    Anders ist das bei einem Bußgeld. Also allem, was teurer als 35 € ist. Ab 40 € gibt es auch Punkte.
    Da fallen immer Gebühren an. Die Höhe beträgt durchschnittlich 23,50 €.
    Wenn Du bei einem Verwarngeld Widerspruch einlegst und verlierst. Musst Du übrigens auch Gebühren bezahlen.
    Die Behörden (wirklich alle) werden vom Rechnungshof dazu angehalten, für jeden Verwaltungsaufwand, der nicht zu den Grundaufgaben gehört, eine Gebühr zu verlangen, die die Kosten abdeckt. (Zulassungsgebühr, Änderungsgebühr etc.)
    Das mit der Gebühr für die Löschung finde ich aber auch dreist!

  • Dann nehmen wir halt ein Bußgeld (oder Widerspruch zum Verwarngeld). Wird ein Bußgeld inkl. Gebühren mit den Hartz IV Bezügen direkt verrechnet oder geht das seinen üblichen Gang und am Ende kommt der Gerichtsvollzieher und stellt fest, das nichts zu holen ist? Freifahrtschein zum Bußgelder sammeln?

  • Nein!
    Verkehrsbußgelder werden immer eingetrieben. Da gibt es keinen Abzug für Hartz 4.
    Es wird höchstens mal Ratenzahlung gewährt.
    Das geht soweit, dass bei Nichtbezahlung der Geldbuße Erzwingungshaftbefehle ausgestellt und auch immer vollstreckt werden. Wirklich immer!!!
    Die gehen dann meistens nur für eine Nacht in den Knast, danach zahlt irgendeiner aus der Familie den Betrag. Weil,.. eine Geldstrafe für eine Straftat kann man "absitzen". eine Geldbuße nicht. Die wird nicht weniger, je länger man sitzt. Deshalb auch Erzwingungshaft.
    Bei anderen höherwertigen Ordnungswidrigkeitenverfahren (Wirtschaftsvergehen, Umweltvergehen etc.) und auch Straftaten wird nach dem Einkommen gefragt. Da geht es dann um sogenannte Tagessätze, die sich nach dem tatsächlichen Einkommen richten.
    Zahlt einer diese nicht, kann er die Strafe in der Regel absitzen. Ersatzfreiheitsstrafe ist das Stichwort.
    Das alles hat aber auch Ausnahmen uns so weiter. Aber glaub mir,.... ohne Bezahlen kommt keiner aus der Sache raus.


    A Propo Geld vom Konto abziehen.
    Das Gericht kann natürlich auch ein Konto pfänden, um Deine erste Frage zu beantworten. Das ist aber meistens der letzte Schritt.

  • Soll heißen, dass der Staat die Möglichkeit hat an das Geld zu kommen, ein Buerger allerdings keine.


    Das wäre eine riesen Schweinerei, dass beim Staat das Existenzminimum des Schuldners nicht zählt, bei jedem anderen aber schon.


    Wundern würde mich sowas aber nicht.


    Ich habe letztes Jahr ein paar Schuldner wegen Betrug angezeigt. Allerdings wurde lediglich EIN Fall vom Staatsanwalt akzeptiert. Komisch, dass das genau DER war, bei dem
    der Schuldner dem Staat auch 30000 Euro geschuldet hat. Da kam ich gerade gelegen. Ich war nur Zeuge und nicht Klaeger. Ich hab nichtmal das Urteil mitgeteilt bekommen, soviel interessiert Vater Staat sich fuer mich...


    Interesse am Buerger hat er nur wenn es sich finanziell lohnt. Und da wundert man sich wenn keiner mehr Vertrauen in den Sch...laden hat.

  • Zitat

    Original von hubert k
    Soll heißen, dass der Staat die Möglichkeit hat an das Geld zu kommen, ein Buerger allerdings keine.


    Das wäre eine riesen Schweinerei, dass beim Staat das Existenzminimum des Schuldners nicht zählt, bei jedem anderen aber schon.


    @Marmel: Danke für die kompetente Antwort.


    Inhaltlich ist das für mich ein sehr zweischneidiges Schwert. Hubbs Argument ist schon valide, aber andererseits, würde das Existenzminimum Argument dazu führen, dass die Betroffenen wirklich einen Freifahrtschein hätten im Geldbußebereich (auch noch) zu machen was sie wollen.

  • @hubertk: Auch der Staat kann nicht an das Existenzminimum heran.
    Wenn Dich einer betrügt, bist Du Opfer einer Straftat. Dann kannst Du mit der Einleitung eines Strafverfahrens lediglich dafür sorgen, dass der dafür bestraft wird, sonst nichts. Das Geld hast du mit der Anzeige bei der Polizei noch lange nicht wieder.
    Das musst Du Dir auf dem Zivilklageweg zurückholen, was sehr oft ohne Erfolg ist.
    Meistens ist die Firma insolvent oder der private Schuldner hebt die Finger zum Schwur.
    Dann hast Du Pech gehabt, der Staat dann übrigens auch.
    Nur hat der Staat den direkteren Draht zu den anderen Behörden und erfährt eher, wann wieder was zu holen ist.


    Paradox ist, dass manchmal Ordnungwirdrigkeiten schwerer bestraft werden, als etwa gleich schwere Straftaten. Das liegt daran, dass bei Straftaten, wie von mir vorher erklärt, das Einkommen relevant ist. Ist das gering, ist es die Geldstrafe auch.


    Bei Owi's zählt der Regelsatz, von dem nur in sehr extremen Einzelfällen abgewichen wird.


    Das mit dem Interesse des Staates am Gelde der Bürger ist leider oft wahr.
    Es wird zwar auch oft einiges geboten fürs Geld, viele gehen aber leer aus und sind nur brave Steuerzahler, ohne davon direkt zu profitieren.
    Das ist aber nun einmal das Grundsatzproblem einer Sozialgemeinschaft.
    Der eine zahlt, der andere kassiert.
    Das kann man prinzipiell nicht ändern.
    Ich zahle auch brav meine Steuern und frage lieber nicht näher nach, weil man sich ansonsten schnell aufregen kann.
    Aber bei aller Meckerei, ... es gibt weitaus schlimmere Staaten, als den unseren. Das ist fakt. Wenn man ehrlich ist, geht es uns doch eigentlich sehr gut, wenn man uns mit anderen europ. Staaten vergleicht.
    Ich kann Euch noch viel krassere Fälle erzählen, da würdet ihr wirklich vom Glauben an die Gerechtigkeit der Justiz abkommen. Aber das mach ich nicht hier, in der Öffentlichkeit.

  • Jetzt bin ich wieder verwirrt. Einerseits gibt es Erzwingungshaftbefehle und andererseits kann auch der Staat nicht an das Existenzminimum heran. Solange der Hartz IV'ler Hartz IV'ler ist hat er doch nur das Existenzminimum (gemäß deutscher Bürokratendefinition), dann kann die Zahlung des Bußgelds auch nicht erzwungen werden? Oder wo stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

  • Zitat

    Original von MB 23
    Jetzt bin ich wieder verwirrt. Einerseits gibt es Erzwingungshaftbefehle und andererseits kann auch der Staat nicht an das Existenzminimum heran. Solange der Hartz IV'ler Hartz IV'ler ist hat er doch nur das Existenzminimum (gemäß deutscher Bürokratendefinition), dann kann die Zahlung des Bußgelds auch nicht erzwungen werden? Oder wo stehe ich jetzt auf dem Schlauch?



    +1



    ansonsten geb ich dir ganz klar Recht, die BRD ist eines der kleinsten Übel weltweit, aber auch wir haben noch erhebliches Verbesserungspotential.

  • Bei Geldstrafen wird bei der Festsetzung des Betrages die finanzielle Situation des Betreffenden berücksichtigt (daher sog. Tagessätze).


    Ordnungsbussen hingegen richten sich nach einen fixen Katalog. Da die Maximalhöhe sehr begrenzt ist, geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass das jeder bezahlen kann. Der Aufwand für Abklärungen zur finanziellen Situation z.B. von Falschparkern wäre ja auch nicht vertretbar.




    (In der Schweiz werden übrigens auch Bussen in Haft umgewandelt. Wer noch was offen hat, sollte bei der nächsten Einreise genug Bares mitnehmen. ;) Man kann dann jederzeit noch bezahlen, statt in den Knast zu gehen...)

  • Zitat

    Original von MB 23
    Jetzt bin ich wieder verwirrt. Einerseits gibt es Erzwingungshaftbefehle und andererseits kann auch der Staat nicht an das Existenzminimum heran. Solange der Hartz IV'ler Hartz IV'ler ist hat er doch nur das Existenzminimum (gemäß deutscher Bürokratendefinition), dann kann die Zahlung des Bußgelds auch nicht erzwungen werden? Oder wo stehe ich jetzt auf dem Schlauch?


    Ja, ein wenig. ;)


    Tomcat kommt dem Sinn sehr nahe.
    Die Geldbußen und auch Strafen müssen immer gezahlt werden, trotz Existenzminimums!
    Das muss der dann vom Hartz IV abzwacken. Wie gesagt, Ratenzahlung kann dann auch noch gewährt werden.
    Der Staat holt sich das Geld schon, Das kann er gut.
    Auch in D können die Bußen umgewandelt werden, aber nur als letztes Mittel. Knast ist halt teurer, als das Bußgeld kostet,