Ich weiß nicht.....
Rückabwicklung bei Privatverkauf und ohne dass vorher irgendwelche Geräsche aufgetreten sind wird nur auf Kulanz des erkäufers möglich sein. Rechtlich keine Grundlage vorhanden, ausser er hat vergessen die Gewährleistung auszuschließen.
Das Geräsch hört sich nicht gut an, aber wenn es Kolbernkipper, Pleulager oder sonst wäs wäre, dann würde es doch nicht so unterschiedlich laut und unregelmäßig sein. Ich würde die Hoffnung nicht ganz verlieren.
Vieleicht ein Ventilfederbruch bei dem das Ventil dann etwas an den Kolben klopft