Wenn ich das richtig verstanden habe, brauchen wir in der Schweiz keine Nebelschlussleuchte?!
Gehe ich da richtig in der Annahme, dass ich meine Heckschürze mit NSL gegen eine Facelift-Heckschürze ohne NSL ersetzen darf?
Wenn ich das richtig verstanden habe, brauchen wir in der Schweiz keine Nebelschlussleuchte?!
Gehe ich da richtig in der Annahme, dass ich meine Heckschürze mit NSL gegen eine Facelift-Heckschürze ohne NSL ersetzen darf?
Ich würde meinen die Nebellampen hinten dürfen nicht entfernt werden.
Weil bei jedem Vorführen bei der MFK werden die Nebellampen getestet.
Beim ersten Mal behauptete ich sogar mein S2000 hat keine Nebellampen.
Der Experte meinte nur jedes Auto hat Nebellampen (jedenfalls) hinten.
Ich habe noch Schwein mit meinem 2004 Facelift Modell. Ich habe eine Domstrebe und Carbonteile im Motorraum. Der Experte sagte nur: Dieses Modell hat noch kein Fussgängerschutz, als kann ich die Teile drin lassen.
gruss
ZitatVerordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen(VTS)
Art109,Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen
a.vorn:2 Fernlichter,2 Abblendlichter und 2 Standlichter
b.hinten:2 Schlusslichter,2 Rückstrahler,2 Bremslichter und eine Kontrollschildbeleuchtung.Art110,Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen
b.hinten:2 Makierlichter,1 oder 2 Rückfahrlichter,1 oder 2 Nebelschlusslichter
scheint also nicht obligatorisch, in der Schweiz!
allerdings habe ich gelesen, dass WENN eine montiert ist, diese auch funktionieren MUSS.
aber bei mir steht jetzt erstmal die facelift-Front an, bevor ich auf die Heckschürze spare.
(Danke für die Info, dann komme ich mit Motor-Dressup und Domstrebe ja auch glatt durch!)