Auftrag per eMail rechtsgueltig?

  • Hallo,


    habe mir ein Angebot fuer 3 grosse elektrische Raffstores erstellen lassen.


    Habe dann zugesagt fuer den Preis.


    Man hat mir dann eine Rechnung geschickt.


    Dann hat sich aber herausgestellt, dass wir diese nicht einbauen koennen wegen der Isolierung vom Haus.


    Mus sich die Rechnung zahlen?


    Die Dinger werde erst produziert wenn ich die Rechnugn bezahlt habe.


    Davon mal abgesehen habe ich ja nach dem Fernabsatzrecht eine Rueckgabemoeglichkeit innerhalt 14 tagen also sogar wenn ich zahle udn liefern lasse kann ich die zuruecksenden und mir das Geld erstatten lassen.


    Also eigentlich total sinnlos vom Hersteller, auf die Abwicklung zu bestehen.

  • Die müssten dir eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen haben.
    Was sagt die denn dazu?
    Handelt es sich um eine Sonderanfertigung?
    Was steht in den AGBs dazu?
    Ich würds sonst auch erstmal mit §312 BGB versuchen.


    Beim Werkvertrag gibt es sonst noch die Regelung, dass du bis Fertigstellung zurücktreten kannst. Du müsstest dann den Wert der bis dahin erbrachten Leistung zahlen.
    Hier handelt es sich allerdings um einen Kaufvertrag der anscheinend ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde, daher greift §312 BGB. Wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt, könnte das allerdings schon wieder anders aussehen, da hier das Widerrufsrecht nicht greift. Dem gegenüber steht dann wiederum, dass noch nicht produziert wurde.

  • Zitat

    Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe


    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen


    - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;


    Sollte einer der Punkte erfüllt sein erlischt somit dein Widerrufsrecht.


    Verstehe aber nicht warum der Hersteller nicht darauf eingeht und den Auftrag storniert.
    Wenn die Fertigung wirklich erst nach Zahlungseingang stattfindet, entsteht dem Unternehmen kein wirklicher Schaden.


    Natürlich könnte sie anführen das schon Material bestellt wurde, zusätzliche Lagerhaltunskosten entstehen bla bla...



    Ich stelle auch Sonderanfertigungen her, sollte der Kunde aber ein Rückzieher machen bevor ich überhaupt etwas gemacht habe dann gibt es da kein großes Tamtam und er bekommt sein Geld zurück bzw. der Auftrag wird storniert.


    Leider hat da aber jeder seine eigene Unternehmenspolitik.


    Daher bevor es hart auf hart kommt Hilfe vom Anwalt holen.