Nächstes Jahr passt sie farblich perfekt zu meinem 'S'!
Alles anzeigenDie Vignette 2019 ist himmelblau und kostet 40 Franken
Bern, 29.11.2018 - Ab 1. Dezember 2018 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe «Himmelblau metallic». Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist gelb, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
Die vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Januar 2020 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.Direkt auf die Scheibe kleben
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Teil. Die Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Wiederverwendung wird geahndet
Es ist zwar nicht verboten, überzählige, unbenutzte Vignetten im Kleinanzeigenmarkt oder über eine Internetplattform zu verkaufen. Häufig werden allerdings bereits benutzte und somit entwertete oder präparierte Vignetten angeboten. Wer eine solche Vignette verwendet, macht sich strafbar.
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Ach, und kürzlich wurde die Umstellung auf eine rein elektronische Vignette verworfen:
Bundesrat beschliesst die Einführung einer freiwilligen E-Vignette
Bern, 21.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 beschlossen, dass die bisherige Klebevignette nicht vollständig ersetzt, sondern auf freiwilliger Basis durch eine elektronische Alternative ergänzt werden soll. Die Akzeptanz für eine rein elektronische Erhebung ist nicht gegeben, so die Erkenntnis des Bundesrates nach der Vernehmlassung vom letzten Jahr. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Mitte 2019 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.Die 1985 eingeführte Klebevignette soll nicht vollständig von der Bildfläche verschwinden, sondern durch eine elektronische Erhebungsform (E-Vignette) ergänzt werden. In der Vernehmlassung wurde von verschiedener Seite der Aufbau eines umfassenden kamerabasierten Kontrollsystems zur Nummernschilderkennung für den Vollzug einer einfachen pauschalen Jahresabgabe als unverhältnismässig taxiert. Ferner äusserten sich die Gegner skeptisch bezüglich des Datenschutzes.
Daher strebt der Bundesrat die freie Auswahl zwischen der bisherigen Klebevignette und einer elektronischen Vignette an. Das System der Klebevignette soll nicht komplett ersetzt, sondern es soll den Fahrzeughaltern überlassen werden, ob sie für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen weiterhin eine Klebevignette am Fahrzeug anbringen, oder lieber eine elektronische Vignette lösen wollen. Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Kontrollen erfolgen den neuen Verhältnissen angepasst wie bisher durch die Polizei und die Eidgenössische Zollverwaltung.
Die Klebevignette soll nach Möglichkeit optimiert werden.