TÜV will Gutachten über Reifen (GoodYear F1 18)

  • Moin,

    wer kann mir sagen was der TÜV genau von uns will?

    Meine Frau ist heute zum TÜV gefahren um unsere 18 OZ's eintragen zu lassen, wahr auch kein Problem (danke Hubbs! Very ) aber!!!.........

    Der TÜV-mensch meinte er müße ein Gutachten haben für die Reifen! Mad Den er will wissen wie schnell die Reifen gefahren werden dürfen. Meine Frau hat Ihn auf die Markierung 94Y auf den Reifen hingewiesen aber das wa nicht genug für dem TÜV menschen. Confused Also an euch die Frage was will dieser TÜV mensch? Wer hilft uns? Smile

    Antek & Fanny... die nicht wissen was der TÜV von Ihnen will. Sad

  • Ihr braucht eine Reifenfreigabe der Herstellers für den S2000.
    Da der Reifen nur ein Z Reifen ist sprich 240+km/h!
    Das + heist dabei das bei Geschwindigkeitsfreigaben über 240 (der S2000 braucht W = 270) der Hersteller erst dieses Prüfen und freigeben muß.

    Einfach Fax an GoodYear und dann ist die Antwort meißt kurz darauf wieder da.

    Oliver Smile

  • NEIN, ZR = sind wie bereits gesagt freigegeben bis 240kmh daruber hinaus ist eine freigabe des Herstellers erforderlich!!! Und da der S2000 W Reifen benötigt (=270km/h) brauchst du die Freigabe:

    Hier ein Text aus der GoodYear-FAQ:

    Müssen ZR-Reifen in den Fahrzeugpapieren nachgetragen werden, wenn W- oder Y-Reifen im Fahrzeugschein eingetragen sind?

    Ja, ZR-Reifen müssen nachgetragen werden, denn diese haben im Gegensatz zu W- oder Y- Reifen keine Tragfähigkeitskennziffer. Aus diesem Grund muss der Reifenhersteller anhand einer Reifenfreigabe bestätigen, dass die Tragfähigkeit des ZR-Reifens für das jeweilige Fahrzeug ausreichend ist.




    Hier die Zusammenhänge warum (Quelle Yokohama):


    1. Geschwindigkeits-Einfluss auf die Reifentragfähigkeit
    Die Reifentragfähigkeit ist bei V-, W-, Y- und ZR-Reifen abhängig von der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit. V-Reifen haben bis 210 km/h, W- und ZR-Reifen bis 240 km/h und Y-Reifen bis 270 km/h die jeweils dem Reifen zugeordnete maximale Tragfähigkeit. Bei Geschwindigkeiten oberhalb 210 km/h bzw. 240 km/h / 270 km/h werden Tragfähigkeitsabschläge vorgenommen.
    Bei ZR-Reifen über 270 km/h werden die jeweiligen Tragfähigkeiten individuell ermittelt.

    Lesebeispiel ZR-Reifen:
    Bei einer Fahrzeughöchstgeschwindigkeit von 250 km/h beträgt die max.
    zulässige Reifentragfähigkeit 95%.

    [Blockierte Grafik: http://www.yokohama.de/WYS/Yoko_Wys5.nsf/files/0221c3_grafik4.gif/%24FILE/0221c3_grafik4.gif]


    2. Radsturz-Einfluss auf die Reifentragfähigkeit
    Die Reifentragfähigkeit und die Ermittlung des Luftdruckes ist abhängig von dem Sturzwinkel.

    Ist der Radsturz kleiner als 2°, bleibt die maximale Reifentragfähigkeit unbeeinflusst. Sie reduziert sich jedoch bei einem 2° überschreitenden Radsturz.
    Dies lässt sich ganz oder teilweise durch eine Erhöhung des Luftdruckes kompensieren, wobei der maximale Betriebsluftdruck nicht überschritten werden darf.

    [Blockierte Grafik: http://www.yokohama.de/WYS/Yoko_Wys5.nsf/files/0221c2_grafik.gif/%24FILE/0221c2_grafik.gif]



    Hoffe es ist jetzt etwas klarer!

    Oliver Smile