Überführungsfahrt ! Was ist zu beachten ?

  • Hallo,
    habe mal eine Frage zu einer Überführungsfahrt nach Fahrzeugkauf !

    Der Käufer möchte mit dem angemeldeten Wagen nach FRA fahren und ihn dort abmelden !

    Ich möchte mich natürlich dazu bei meiner Versicherung absichern. Ein Unfall während dieser Fahrt darf natürlich nicht meine Prozente in die Höhe treiben.

    Was ist in einem entsprechendem Schriftsatz für diese Fahrt einzutragen ?

    Hat jemand von euch dazu einen Vordruck ?

    Klar, Papiere des Fahrers (Personalausweiss, Führerschein) werden kontrolliert.

    Das Problem sehe ich aber darin, dass es sich um einen Griechen handelt, nur mit Zweitwohnsitz in BRD.

    Oder ist es bessser darauf nicht einzugehen !

    Danke für die Hilfe

    Gruss Elipse

  • Hai,

    ich würde mich in dieser Sache auf keine Kompromisse einlassen.

    DU haftest alleine und in voller Höhe, bzw. im Zweifelsfalle Deine Versicherung.

    Wenn er das möchte, kann er sich für ca. 100 Euro eine Kurzzeitzulassung bei jeder Tüv-Stelle abholen. Aber niemals würde ich eine fremde Person auf meiner Versicherung fahren lassen.

    Weißt Du, ob er beim Einparken nicht zufällig das Auto seines Schwagers ankratzen würde, daß btw schon 3715 Kratzer hätte ?? Diese Vorstellung ist allerdings rein hypotetisch.

    Mein Tip: Entweder fährst Du selber und meldest auch selbst in Fra ab oder Du meldest sofort ab !

    Deine Versicherung kann Dir aber dazu auch noch Auskünfte geben.

  • Hab schon schlechte Erfahrungen gemacht, weil es eine Sache ist was du in den Vertrag reinschreibst, eine andere ob er das Auto dann auch wirklich sofort abmeldet.
    Ich hab damals sogar mit ernsthaften Konsequenzen drohen müssen, damit der Typ das Auto nach 12!!! Tagen endlich abgemeldet hat!!!
    Behalte die Nummernschilder, eine Dreitageszulassung kann er sich überall holen, ansonsten soll er dir doch einfach das Geld überweisen, du schickst ihm den Brief und er kann die Karre direkt richtig anmelden...

  • Meine Mutter war mal gutmütig. Mit dem Resulat das der Nachfolger fast 3 Wochen auf ihre Versicherung gefahren ist. Und sie dafür zahlen mußte. Um das Geld zurückzubekommen hätte sie eine Zivilklage einreichen müssen.

    Nach dieser Erfahrung würde ich mein Wagen nie auf mich angemeldet übergeben.

    Oliver

  • Habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen !

    Die sagen es ist kein Problem, solange im Kaufvertrag Datum/Uhrzeit der Übergabe vermerkt wurde. Soweit ich weiss stehen in den Kaufverträgen auch der momentane Status ( angemeldet, Kennzeichen, vorübergehend still gelegt , endgültig abgemeldet) vermerkt.

    Zusätzlich sollte man der Versicherung und der Zulassungsstelle eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen.

    Dann ist man laut meiner Versicherung (Beratertelefon) aus dem Schneider.
    Nach 3-5 Tagen wird eine Zwangsstillegung eingeleitet.

    Nach Aussage des Beraters werden in Deutschland täglich tausende Autos auf diese Weise überführt.

    Gruss Elipse

  • Für eine Zwangsstillegung muß die Polizei aber erst mal den Standort des KFZ wissen. Und natürlich bist du theoretisch raus aus dem Schneider wenn die übergabe bestätigt wurde ABER nur insoweit das du Kosten die wegen einem eventuellen Schaden beim Nachfolger einklagen kannst. Zahlen tut erst mal deine Versicherung und du wirst auch Hochgestuft und niemand anderes!!!

    Oliver

  • Hai,

    mir wäre das ganze Zinober auch zu blöd. Der Kunde möchte das Auto kaufen, und das gibt es nur in abgemeldetem Zustand oder ich als Verkäufer fahre es ihm vor die Tür und melde es auch noch ab. Das sind meine zwei Alternativen Cool