das problem ist ich hab einige sachen an der kiste gemacht und wenn ich die kiste jetzt zum schwackepreis raushau ... kann ich das geld gleich zum fenster rauswerfen. und hab mir beim haendler bmw´s angeschaut kosten fast gleich wie meiner und sind der blose standard ...
ich versteh das nicht
aber privat waer mir am liebsten.
hat einer von euch mal erfahrungen mit verkaufs argenturen gemacht ?
mfg
sam
Beiträge von sam
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Hi @ all ...
also bin ja gerade auf der Suche nach nem schoenen s2k
aber mein bemes (bmw) muss halt auch noch weg, da liegt der Gedanke na beim Haendler zu Fragen, zu mailen, etc...
Aber die Haendler sind glaub alle etwas meschugge ...
Also denke es geht denen alle zu gut die muessen Autos verkaufen ohne Ende...
Fuer Inzahlungnahme ... sagen die einem Preise die liegen unter Schwacke und beim gebrauchten S2k wollen sie preis wo Garantiert 3-5t euros verdient sind und das bei einem Gebrauchten ... !!
Hammer solche Gewinne wünsch ich mir in meim job (IT) auch ey ...
Wie sind eure Erfahrungen ?
mfg
sam -
ui .. das mit dem bj muss ich glatt übersehen haben
sooorrryy nehm alles zurück .. -
ja die Farbe
aussen und innen waere noch ned schlecht
schw/schw
hellblau/blau
dklblau/schw
das waer nett
und billiger weil NEUWAGEN hier:
HONDA S 2000 Cabrio
Preis EUR 30.900
Erstzulassung 00/0
Kilometerstand 11
Kraftstoff Benzin
kW/PS 177/241
Außenfarbe Hellblau metallic
Innenfarbe Schwarz
Getriebeart Handschaltung
Gänge 6
Zylinder 4
ccm 2000 cm³
Türen 2
Sitze 2
Fahrzeugart Neuwagen
Den bekommt man locker auf 30t€ gehandelt ..
also ist dein preis doch etwas zu hoch -
na dann !! gleich das wetter nutzen am weekend und eine bodensee tour machen
viel spass
sam
PS: in der hoffnung dass ich auch bald ein hab... -
ok ich seh schon mit einem 2001er modell kann ich ned viel falsch machen und da eh andere federn rein sollen denke ist das mit dem fahrwerk auch ok.
na mal schaun wie schnell ich den BMW loswerden kann
Gruesse
sam -
hi,
ne frage noch ....
tut man sich was schlechtes wenn man ein 2001er Modell kauft weil preislich macht es ja doch einiges aus !!
Und wenn auf was sollte man beim kauf achten ?
mfg
Sam -
das fazit ist doch dass es eig. einiges in unserer STVZO überarbeitet gehört.
der selbe spass wie mit dem 50cm scheinwerfer höhe.
es gibt serien fahrzeuge wo es niedriger ist.
weiter ist die anbringung des nummernschild in mindesthöhe jeder 206cc fahrer erfüllt das nicht mehr.
und so gehts weiter... es ist geldmacherei und ABM.
Versuchen wir einfach nen guten sound der noch rechtens ist rauszubekommen und dann passt es.
Denke das wirs schon was geben und die silencer helfen ja auch bissle.
gruesse
sam -
noch ein paar details
Die Richtlinien sind beim PKW und Motorrad gleich, weshalb die Hinweise auch für PKW-Fahrer gelten.
Standgeräuschmessung:
Eine feste Grösse für das Standgeräusch gibt es nicht. Jedoch lässt sich bei erhöhtem Schallpegel im Standgeräusch auch auf ein lautes Fahrgeräusch schliessen. Der erhöhte Schallpegel ergibt sich aus dem eingetragenen dB-Wert plus 5dB Toleranz.
Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad/PKW durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig.
Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Motorräder/PKW mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad/PKW ist, muß der Beamte einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.
Fahrgeräusch (Grenzwert ? dB):
Freie Fläche, d.h. im Umkreis von 50 m kein schallreflektierendes Objekt + 20 m Meßstrecke. In der Mitte ein Mikro/Messgerät rechtwinklich im Abstand von 7,5 (!)m und 1,2 m Höhe. Fzg fährt mit 50km/h jeweils im 2. und 3. Gang in die Meßstrecke. Am Beginn Vollgas, am Ende Hahn zu. In jedem Gang 2 Messungen und aus diesen 4 Messergebnissen wird der gerundete Mittelwert ermittelt, ein dB abgezogen.
Einziger bitterer Nachgeschmack: An einer solchen Kontrolle können hordenweise PKW mit Musik-Anlagen auf Anschlag (so um die 110 dB) vorbeiheizen, das juckt die grünen Freunde nicht. Gibts etwa unterschiedlichen Lärm...?!?
Ein lauter Auspuff, ist noch kein Grund, ein Fahrzeug einzuziehen. Es müssen laut StVZO drei Mängel vorhanden sein um ein Fahrzeug stillzulegen. Sollte eine Auspuff Anlage, nicht der ABE eines Fahrzeuges entsprechen, bekommst man einen Mängelschein. Das ganze kostet 3 Punkte und ca. 170 DM. Das gilt auch für die Überschreitung der dB Grenze wenn der Schalldämpfer eine ABE oder EG-Erlaubnis hat.
Ob das Fahrzeug stillgelegt wird, hängt aber auch von den Polizisten ab!
Beschlagnahmung von KFZ - Wann erlaubt?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO,
so ist der F ührer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim KFZ-fahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine
Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit
beschlagnahmt und eingezogen werden.
[QUELLE: BMW-Treff.de] -
@ huber k ... grenzwert Motorrad ??
ööhmm .... kann das sein ? meine duc hat ueber 90 eintragen...
serie !
mfg
sam -
Also
1. ist klar ohne teilegutachten ... §schlagmichtod... geht nix ausser nur Vollgutachten
2. ABE = keine Eintragung ist auch korrekt..
3. TÜV beim Haendler ... klar kommt da einer - aber meistens GTU oder DEKRA. Die sind meist kulanter...
4. Nachteil wenn die fruende messen und es stimmt nicht mit dem schein ueber ein ... STILLEGUNG ... auch klar ...
5. Eintragung ... ja ist so hat mir der TÜV Mensch sogar gesagt. Die TÜV Papiere musst du natuerlich mitführen !!
so hoffe hab allen die auf mich eingeschlgen haben geholfen
und nein mein BMW ist kein Oldtimer ...
Greetz
sam
PS: kann mir mal einer bei seinem S2k nen Gefallen tun und die Höhe vom Boden bis zur Unterkante des Scheinwerferreflektor messen... sind es keine 50cm > Stillegung ... so sagt die STVZO -
ob du jetzt dynatech oder was anderes drauf hast
18" sind 18" ...
bei meinem haendler stand neulich ein 2003er mit 30er tiefer und 18" OZ Felgen denke nicht dass der gebördelt war ...
weil einige montieren ja sogar 19er felgen ...
greetz
sam -
also denke das ein TÜV Gutachten die am meisten genutzte variante ist... wenn alles gur leuft...
eintragen lassen fertig
die eintragung in den Brief muss erst bei der naechsten aenderung gemacht werden solange reicht es den TÜV Wisch mitzuführen. (Sollte auch drauf stehn).
wers bei tuev ned packt sollte es bei haendler machen lassen
da wird selten gemessen wie laut er ist ... montage wird beachtet das wars und das ding wird eingetragen.
denke mein bastuk am bmw hat weit mehr als die eingtragenen 85DB im brief .. naja ...
weiter solltet ihr gleich nach der montage zu tuev...
dann ist das ding quasi noch roh ...
das füllmatierial in den dingern verbrennt nach paar 1000 km
dann wirds richt goil...
satter sound ... röhren auch bei einem 4 zylinder sicher !!
greetz
sam -
Ich schlag vor du nimmst mein E36 BMW Cabrio und ich den S2k
dann hast du ned mehr hubraum aber weniger PS
und 4 sitze ... und sportlich isser trotzdem siehe im Forum zu Probe ...
greetz sam
PS: der S2k ist schoen ... gott sei dank keine roten sitze *würg* - aber ist mir etwas zu teuer ... -
Danke schon mal an alle ...
also wird es wohl auf einen 02er oder neuer rauslaufen ...
mal schaun ...
also werd dem forum als leser auf jedenfall mal treu bleiben
thx a lot
sam -
Hi,
bin gerade bischen auf der suche nach einen S2k...
bin mir aber noch nicht sicher ob ich mir
ein 02er oder 01er modell holen soll.
der preis macht gleich einiges aus ...
weiter hab ich in dem vergleich gesehn dass vieles blos optisch ist.
Wichtige Neuerungen sind sicher Glasheckscheibe, besser Kupplung.
Aber sonst ?
Wer von euch fährt nen neuen und wer nen alten und was empfehlt ihr als alte hasen ?
Gruesse
sam
PS: das beleuchtete Winschott is hammers !!
PS:2 as anhang ein bildle von meiner jetzigen kist ..
muss mich ja als newbie bissle vorstellen ...
[Blockierte Grafik: http://www.mgs4net.de/sams/gallery/images/bmw_neu1.jpg]