hallo exhausters,
ich hab mich für meinen nächsten TÜV Versuch nochmal rechtlich und Ablaufstechnisch informiert:
zunächst kriegte ich einen Schock, wurde mir doch gesagt, daß der Grenzwert nicht generell 74 db sondern der eingetragene Wert im Brief ist. Das heißt wenn ein Hersteller ein leises Fahrzeug macht (ja es soll Hersteller geben die legen Wert auf sowas )hat man nicht die Möglichkeit das auf 74 db aufzupeppeln.
Nun die gute NAchricht. Diese Regelung wurde 2001 geändert, nun darf jeder 74db )
Stellt euch nur mal die rauchenden Köpfe der Polizisten vor, die alle Grenzwerte der unterschiedlichen Fahrzeuge wissen sollen. Ein 7er BMW ist mit 70db zu laut weil 6? eingetragen, Ein Golf1 darf bis 72 wenns kein GL, GTD oder GTI ist usw.
Tja manchmal kommt auch was gutes raus bei neuen Gesetzen.
Noch eine gute Nachricht:
sollte einem Polizisten ein Fahrzeug zu laut erscheinen, wird zunächst das Standgeräusch gemessen, Hier haben wir
5db Toleranz
also insgesamt 98db Grenzwert.Erst wenn das überschritten wird wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und offiziell nachgemessen.
Selbst die "ungesilencte" HKS bleibt da weit unter den eingetragenen 93 db.
Somit hat Honda uns zwar beim Fahrgeräusch 1 db vorenthalten, dafür aber das Standgeräusch entsprechend "optimiert", ob die wußten was sie tun
somit ist die Priorität bei densilencern nun wohl eher das Dröhnen bei 3-4kU/min zu beseitigen als das letzte zehntel db rauszuschinden.
Zur Eintragung
Es gibt 3 Möglichkeiten
1. Einzelabnahme
-Geräuschmessung 190Euro
-§21 beim TÜV 35 Euro
-Eintragung in Schein 20 Euro
2. Teilegutachten nach §19
- Kosten für Einzelmessung entfallen
3. ABE
- keine Eintragung nötig, Papiere mitführen reicht.
Wenn alles klappt hab ich Nr. 1 am Do durch, dann gehts an Nr. 2 und/oder 3.
hubbs