Beiträge von Lingi

    Ja, so ist es für den S600/800 ja dann schließlich auch irgendwann gekommen.

    Inzwischen gibt es hier eine Ersatzteilversorgung mit den Wichtigsten Teilen, über einen einzigen Händler der diese in Asien nachfertigen lässt.

    Dass sich eine ganze Klassik-Abteilung wie bei z.b. BMW für Honda selbst nicht rechnet ist auch nachvollziehbar.

    Für die Prestigeträchtigen Ikonen der Firmengeschichte (S600/800/2000 und NSX) wäre es aber doch ein Überschaubarer Aufwand gewesen die meisten Teile weiter produzierbar zu halten.

    Die weiterhin vorhandene Präsenz dieser Autos stützt irgendwo schließlich das Image der Marke...nur deshalb machen es BMW und Daimler ja auch...

    Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg), würde ich meinen Vertrag dort hin umziehen:

    Beide Versicherungen (also sowohl der Budget-Direktversicherer, als auch der Premium-Versicherer mit persönlicher Beratung) gaben mir die gleiche Antwort:

    Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.

    Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.

    Die Württembergische Oldtimerversicherung dagegen z.B. (so mancher S kann ja bald ein H-Kennzeichen haben) berechnet die Versicherungsprämie einfach nach dem WBW dem man versichern möchte. Diese akzeptieren ein Wertgutachten für die Berechnung der Prämie....verlangen aber nicht zwingend eins. Man kann den WBW auch selbst bei Mobile.de ermitteln, und einfach angeben. Die Prämie wird entsprechend berechnet. Eindeutige Phantasiewerte werden aber abgelehnt.

    Eine Wertsteigerung von wenigen % ist ebenfalls berücksichtigt und in der Prämie inklusive.

    Bedeutet also ein Wertgutachten würde mir hier bei allen drei Versicherungen für einen entsprechenden Schadenfall tatsächlich zunächst gar nichts bringen...

    Das kann bei anderen Versicherungen aber natürlich durchaus anders sein, daher hier mein Fazit, falls man ein besonders schönes Fahrzeug hat, und sich berechtigterweise sorgen um die Regulierung im Fall eines (wirtschaftlichen oder tatsächlichen) Totalverlustes macht:

    - Die eigene oder angedachte Versicherung fragen ob sie zur Ermittlung des WBW grundsätzlich ein selbst beauftragtes Wertgutachten berücksichtigt.

    Falls ja:

    - Wann muss dieses der Versicherung vorliegen? Vorab zur Berechnung der Prämie, oder bei Schaden-Eintritt?

    - Wie alt darf das Gutachten im Schaden-Fall sein, damit der dort ermittelte WBW akzeptiert wird? ( Theoretisch könnte der Wert des Fzgs. ja auch mal sinken)

    Wenn dann das Wertgutachten der Versicherung dann vorliegt und der Vertrag mit diesem als Vertragsbestandteil läuft:

    - Wenn sich der Wert des Autos seit dem letzten Wertgutachten erheblich gesteigert hat, müsste man das ganze natürlich nochmal machen.

    Ergänzung:

    Selbstverständlich könnte man auch z.b. bei den beiden HUKs deren Gutachten anzweifeln und im ein "Gegengutachten" vorlegen.

    Allerdings halt erst vor Gericht.

    Wenn das einigermaßen aktuell ist, man die eigene Versicherung auf die Differenz verklagt hat und man vor Gericht glaubhaft machen kann, dass das eigene Gutachten inhaltlich korrekter als das der Versicherung ist, denke ich ist ein aktuelles Wertgutachten schon sehr nützlich.

    Für diesen dann doch recht unwahrscheinlichen Fall müsste man aber halt dann immer ein "halbwegs aktuelles" Gutachten in der Tasche haben.

    Hallo Zusammen!

    für einen befreundeten S2000-Fahrer suche ich Fahrwerksfedern aus den Baujahren 04-09 in gutem Zustand.

    Die vorderen Federn sollten demnach die Farbmarkierungen blau-gelb-pink oder blau-gelb-braun haben.

    Gruß,

    Martin

    Ja, der wird immer aktuell im Schadenfall ermittelt.

    Bei einem Auto mit normalem Wertverlauf (absteigend bis ans Ende des Autolebens) ist es aber schon so, dass der WBW im Schadenfall Erfahrungsgemäß relativ niedrig angesetzt ist.

    Ich kenne es es egtl. immer nur so, wenn jemand ein gut ausgestattetes gepflegtes Auto hatte, musste er auf den ermittelten WBW den ein oder anderen tausender drauf legen um ein wirklich gleichwertiges Auto zu finden.

    Die nachvollziehbare Sorge beim S2000 ist nun wie sich das bei einem Auto verhält dass die letzten Jahre einen erheblichen Wertzuwachs erfahren hat.

    (Ganz davon abgesehen, dass ich nach einem S2000 mit unter 50tkm und Original-Lack vermutlich lange vergeblich suchen würde)

    Ich habe zwar eine Vermutung wie meine Versicherung damit (und einem evtl. vorhandenen Wertgutachten) umgehen wird, habe das aber mal dort angefragt...werde die offizielle Antwort dann hier kund tun. :)

    Zahle sogar nur 200,- VK 05-10

    Allerdings ganz Standard, was mir persönlich zwar reicht, den Wiederbeschaffungswert wird die Versicherung im Fall der Fälle dann aber (wie immer) ein gutes Stück unter dem tatsächlichen Ansetzen, da hat Berz recht.

    Beim S800 hat die Württembergische meinen selbst ermittelten Wiederbeschaffungs-Wert, den ich versichert haben wollte, sogar ganz ohne Gutachten eingetragen, und entsprechend meine Beiträge berechnet. Fand ich sehr unkompliziert.

    Je älter und seltener der S wird, umso wertvoller sind originale Exemplare. Weil die gefühlt in der Minderheit sind, aber von jedem gesucht werden. Bei Tuning ist es immer Geschmackssache.

    Einfach alles originale aufheben und keine Löcher ins Auto bohren, dann ist der Werterhalt in Sachen Originalität gesichert, auch wenn man in jungen Jahren sein Auto personalisieren möchte. :]

    Ah ok. ich dachte du möchtest hinten den USB Anschluss weil dein USB stick vorne nicht hinter die klappe passt. :roll:

    Ob es viele Radios mit USB hinten gibt weiß ich aber tatsächlich nicht...

    Klar, BT haben denke ich eh alle neueren besseren Radios. :thumbup:

    Sorry, Ich hatte es so verstanden dass deine OEM Fernbedienung nicht geht, weil du keinen Adapter und ein Zubehör Radio hast. :cry:

    Aber die OEM-Armaturenbrett-Fernbedienung funktioniert mit dem Alpine? Nur manchmal nicht? :?

    Dann hast du vermutlich schon so einen Adapter verbaut, der halt (aus welchem Grund auch immer) ab und zu nicht geht. :nod:

    Bei meinem Adapter von incartec.co.uk für die Radio-Fernbedienung funktionieren Alpine und Sony.

    Hat 2006 auch schon 85,- gekostet, hab ich grad nachgeschaut. :]

    Welchen du genau hast und welche Radios da funktionieren müsstest halt mal erörtern.

    Sind Domstreben in der Schweiz sonst generell eintragungspflichtig?

    Ja meine LED-Standlichter vorne hat der TÜV-Prüfer 10 Jahre nachdem ich sie eingebaut habe auch gefunden und bemängelt...obwohl diese bis heute nicht flackern....Er meinte nur bei der nächsten HU sind bitte wieder Birnchen drin, und hat die Plakette geklebt. War auch ein netter Prüfer :)

    Ist jetzt auch schon wieder 4 Jahre her und ich war bisher zu faul die Standlichter zu tauschen.

    Kennzeichen-LED-Leuchten habe ich mir damals die Vom BMW 5er F10 eingebaut, und sind daher zugelassen.

    Haben perfekt in das Gehäuse der Facelift-Kennzeichen-Leuchten gepasst.

    ...Beides würde ich heute...18 Jahre nach dem Kauf von meinem S2000 aber einfach Serie lassen...man wird halt älter und weniger Tuning-willig, nicht wahr... :lol:

    Habe mein Sony Radio schon über 10 Jahre...CDX GT650UI (Hab mir sogar mal irgendwann ein 2. als Reserve gekauft)

    Eine ganz normaler USB-Stick passt da problemlos so, dass die Klappe noch zu geht.

    Gibt bestimmt Radios mit kleinem USB-Stick noch hinter die Klappe passen.

    Viele Radios haben so einen Klinken-Stecker Eingang hinten für eine Fernbedienung.

    Habe damals 2006 schon eine kleine Adapter-Box gekauft, die die Fernbedienungssignale vom Armaturenbrett in verschiedene Radio-Hersteller-Werte übersetzt. Welches Radio-Fabrikat man hat musste man irgendwie einstellen.

    Edit: Solche Adapter gibt es immer noch: https://www.red-carparts.de/car-hifi/car-h…-cr-v-1999-2006

    Da es beim CRX keinen Beifahrerairbag gab, gab es hier auch nur einen Fehlermeldung zu beseitigen, und keinen Airbag zu deaktivieren.

    Würde man im Stromkreis deines Fahrerairbags einen dem Steuergerät passenden Wiederstand statt dem Airbag anschließen, wäre dieser dauerhaft deaktiviert, natürlich.

    Nur die Leuchte wäre dann trotzdem aus.

    Ich kann mir wie gesagt aber nicht wirklich vorstellen, dass dein Händler das ernsthaft vorgeschlagen hat.

    Frage mich in dem Zusammenhang aber trotzdem wie lange man bei Honda Airbags als Ersatzteil kaufen kann, und was man macht wenn es einfach keine mehr gibt... :?

    Der HH meinte ich soll zum Autoelektriker. Der muss ein Widerstand einbauen?!

    Das klingt etwas seltsam würde ich sagen...

    Kann mir nicht vorstellen das ein Honda-Vertrags-Händler ernsthaft vorschlägt den Fahrerairbag abzuklemmen und die Warnleuchte mit einem Widerstand zum schwiegen zu bringen...

    Hat denn dein Honda-Händler eine Fehlersuche gemacht?

    Beim letzten CRX bis 98 gab es dagegen tatsächlich einen "Airbag-Widerstand" für den in Europa nicht verbauten Beifahrer-Airbag.

    Dieser ist sehr oft kaputt gegangen. Im Fehlerspeicher stand dann "Beifahrer-Airbag Widerstand zu hoch".

    Man musste einen neuen Widerstand einbauen, dann war der Fehler weg. Hab ich bei unserem auch schon machen müssen.

    Evtl. hat der Kollege beim HH das verwechselt...

    Ich weiß niemand mag Klugscheisser.. :lol:

    Aber 1170 mm sollten es beim normalen NA1 sein.

    Auf deiner Zeichnung ist ein NA2 TypeR dargestellt.

    Ändert natürlich an der Information die vermitteln wolltest nichts, dass der NSX nochmal über 10cm niedriger als der ohnehin nicht riesige S2000 ist. :)

    Musste ich gleich an einen der berühmtesten NSX-Fahrer der Welt denken...Mr. Wolf

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.