• tut mir leid, ich habe diese Info von einem Auspuffbauer, der sich fürchterlich aufgeregt hat, weil mich der TÜV wieder nach Hause geschickt hat, da mein Endtopf am Golf TDI "nur" bis 90 PS zugelassen war. Da der Golf aber auf 110 PS gechipt wurde, meinte der TÜV Ar..., das ich einen anderen Endtopf bräuchte, sonst kann er mir keinen TÜV geben. Habe dann bei der Fa. angerufen ( Automobil-Erstausrüster), und der hat mir erzählt, das es keinen Unterschied vom 90 PS Endtopf zu dem 110 PS gibt, ausser das eine andere Zahl draufsteht, die ihn ca. 8000 DM gekostet hat.
    Er hat dann für mich beim TÜV angerufen, und ich konnte am nächsten Tag hin fahren, und habe TÜV bekommen.

    Im nachhinein, ist es ja komisch gewesen, der org. Endtopf war ja auch nur bis 90 PS zugelassen, und ich bin ihn 6 Jahre mit 110 PS gefahren, und habe darauf auch TÜV bekommen, und die Leistung war ja auch vom ersten Tag eingetragen gewesen Dead

  • @Venes: Das Materialgutachten heisst deshalb Materialgutachten, weil es sich auf das Material bezieht. Der Hersteller muss nur beweisen, dass er das Bauteil aus diesem Material gefertigt hat. Die Formgebung ist eine andere Geschichte, genau wie die Sache mit dem festen Anbau... dafür hast du ja die Einzelabnahme.
    Wenn der Hersteller die Form ändert spielt das für das Materialgutachten keine Rolle. Die Form spielt nur bei der ABE eine Rolle, und darum geht es hier ja nicht...
    Prüfen kann ich sowas auch, da wir für solche Messungen TÜV-Zertifiziert sind, ich brauche nur die Prüfvorschrift. Allerdings musst du dann auch einen kulanten Prüfer haben der seinen Namen dafür hergibt, denn wie Oli schon gesagt hat: Eigentlich darf das nur der TÜV bzw. die DEKRA... Rolling Eyes

  • Hi,
    na ja, jetzt hat man unwahrscheinlich viel über Material und Gutachten usw. erfahren, aber offen ist immer noch >>>> hat jemand eine Amuse Lippe an seinem S verbaut, und hat dafür ABE, Gutachten oder sowas.
    Diese Lippen gibt es ja wie man auf den S-Treffen sieht, und ich kann mir nicht vorstellen, daß alle ohne TÜV rumfahren.

    ....oder doch ??


    Gruß

    Rastelli

  • Alles dazu ausfürlich zu schreiben kostet mich Jahre meines Lebens darum nur kurz!

    Ein Materialgutachten ist sehr genau Spezifiziert. Denn einfach zu sagen diese Carbonmatten wurden verwendet und dann zu sagen das hat diese Eigenschaften ist viel zu wenig. Die Carbonfasen sind nur ein kleiner Teil des Materials, viel entscheidender sind die Harze und Härter die verwendet wurden Dann kommt noch der Aufbau der Carbonmaten dazu und wie diese gewoben wurden. Auch die Grammzahl der einzelnen Matten ist entscheidend. USW...USW...USW!

    Ich habe hier 2 Bücher und ein Programm zuhause die sich nur damit beschäftigen, wie ich Fasermatten verarbeiten und 'berechnen' kann. Ich sag euch alles nicht so einfach, nicht umsonst ist dieses ein eigener Beruf.

    So und nun zum TÜV. Mann kann auch als Privatperson Material prüfen lassen und dieses dann verarbeiten um eine Einzelabname zu erwirken. Ich habe dahingehend schon alles für mich mit der Typenprüfstelle besprochen. Auch kommen diese einem entgegen und wollen keine 42 Platten a 30x30cm sondern geben sich mit weniger zufrieden, ist halt eine Sache der Absprache. Ich Z.B soll nur 6 Platten (30x30cm) bringen und dann darf ich eine Auflage von ca 10 Teilen produzieren, die er dann per Einzelabname einträgt. Diese müssen dann allerdings alle bei dieser Typenprüfstelle (oder zugehörige TÜV-Stellen) gemacht werden.
    Die Formgebung ist dann Bestandteil der Einzelabnahme und da ist natürlich weiteres zu beachten wie min. Radien usw.

    Allgemein gilt aber: Eine Lage mehr oder weniger, ein anderen Gewebetyp, oder ein anderes Harz und es ist wieder hinfällig und es muß neu geprüft werden.

    Erst wenn am größere Stückzahlen produzieren möchte wird eine TÜV-Certifizierung fällig. Diese Kostet ab ca. 3000€ und dann kann Material derart prüfen lassen für das man dann ein Gutachten ausgestellt bekommt, welches man dann mit Teilen verkaufen kann.

    Im großen und ganzen! ES IST FAST ALLES MÖGLICH, man muß sich nur bei den richtigen Stellen erkundigen! Smile

    ACH JA! Und das ist alles hochoffiziel und hat nichts mit ''freudschafts' TÜV zu tun!!

    Oliver Smile

  • Rastelli schrieb am Sun, 21 November 2004 12:32

    Hi,
    na ja, jetzt hat man unwahrscheinlich viel über Material und Gutachten usw. erfahren, aber offen ist immer noch >>>> hat jemand eine Amuse Lippe an seinem S verbaut, und hat dafür ABE, Gutachten oder sowas.
    Diese Lippen gibt es ja wie man auf den S-Treffen sieht, und ich kann mir nicht vorstellen, daß alle ohne TÜV rumfahren.

    ....oder doch ??


    Gruß

    Rastelli



    Die Antwort wurde dir oben schon gegeben. Sad

    Es gibt unseres wissens nach KEIN Gutachten jedweder Art für die Amuse Front.

    Oliver

  • @ Oliver: Das ist doch was ich sage: Ich rede ja vom Material des Bauteils, nicht von den einzelnen Komponenten...
    Und wie schon geschrieben: Zur Beurteilung und Untersuchung der Form ist die Einzelabnahme da...

    @ Rastelli: Wenn es dir bei diesem Auto darum geht möglichst schnell irgendwelche Teile dranzubauen, und dann auch noch eine ABE mitgeliefert zu bekommen, dann vergiss es, dafür hast du dir leider das falsche Auto gekauft...

  • Hi,
    dann mal danke für alle Info´s.
    Wenn es solche Probleme und Aufwand wegen einer "Lippe" gibt, dann wirds wohl auch in Zukunft bei der Normalansicht von vorne bleiben, oder vielleicht bei dem was es schon mit ABE zu kaufen gibt.
    Schade eigentlich !! Sad

    Na ja, und den Satz mit "Falsches Auto gekauft" überlese ich am besten, denn ich glaube das jeder der einen S fährt ein individuelles Fahrzeug haben möchte, und es geht nicht darum sich irgendwas an den S "zu pappen".

    mit drehzahfreudigen Grüßen

    Rastelli

  • Hey Marco,

    also ums kurz zu halten:

    klar untersuchen die ordnungshüter dein Auto etwas "spezifischer" wie einen S mit Amuse Lippe. Ich glaube das ist auch alleine vom Optischen her ein kleiner feiner unterschied. Wink