• mal ne Frage, letztens wurde ich wiedermal von freundlichen Polizisten Kontrolliert, die natürlich nix anmerknen konnten.
    Ich hatte nur einen Weiblichen Beifahrer mit der zum Bahnhof musste. Die kOntrolle dauerte nicht lange und wir kamen rechtzeitig in FFM an..

    Aber was ist wenn jetzt der Beifahrer zum Flughafen muss, es eh schon kanpp ist und die Polizisten eine eher Intensiverere Kontrolle machen möchten.
    Darf man die drauf hinweisen das man..ehmm.. "Keine Zeit hat" und zum Flughafen muss.

    Müssen die einen Fahren lassen (also den zu Kontrollierten *g*)?

  • hi...

    ich glaube, die können einen recht lange festhalten,
    wenn ein "dienstlicher zweck" vorhanden ist.
    (und die rennleitung hat immer einen dienstlichen zweck,
    selbst, wenn nicht;).
    ich glaube sogar (zu wissen), daß du noch nichtmal
    schadenersatz für ein ticket verlangen kannst, wenn
    dir eine reservierte reise flöten geht und du diese
    danach nimmer in anspruch nehmen kannst/brauchst.
    (hab mich da mal drüber mit einem streifenhörnchen unterhalten
    als es darum ging, daß ich mit einem (zumindest zu dem zeitpunkt)
    behindertengerechten S widerrechtlich, da kein BH-Ausweis vorhanden, auf einem BH Parkplatz geparkt habe....
    bin nur wegen "gutmütig- und warmherzigkeit" da rausgekommen,
    sonst hätt´s 35 € gekostet)

    grEEtZ

    TiKay

    "nihil est in intellectu, quod non antea fuerit in sensu" (Aristoteles)

  • warum alles so kompliziert machen..

    ich könnt mit sehr gut vorstellen, ein freundliches Gepräch,
    ein gültiges Ticket mit Abflugszeitpunkt, daß ich dem netten
    Schupo zeige, und die " Kontrolle" zügig voran geht.

    Sind auch nur Menschen ( mit dem falschen Job... Wink )

    DENKEN ist wie GOOGELN, nur krasser..... ;)

  • hi...

    das hab ich einmal versucht...
    den herren zu erklären, daß ich zu nem
    kundentermin muss und ihm sogar noch die
    nummer von meinem sekretariat gewählt.
    "Herr K. wollen Sie mit uns diskutieren?
    Dann werden wir das Gespräch jetzt beenden
    und Sie hören von uns"...

    Naja...haben wohl nicht nur den falschen job,
    sind sogar vielmehr an diesem tag mit
    dem falschen beinchen aufgestanden;)

    und...btw...
    ich hab die jungs ja echt gefressen:
    seitdem ich hier in nürnberg arbeite
    und meine zeiten so zwischen 01:00 und 03:00
    morgens liegen, werde ich nahezu jede 3.-4. nacht
    angehalten...so richtig schon mit pusten, anhauchen,
    aussteigen und auffem strich gehen ,
    augenkontrolle mit taschenlampe usw..
    und der frage, was ich, der aus "unna" kommt, nachts
    um diese uhrzeit hier mache...und wenn ich sage, daß ich
    gearbeitet habe, kommt ein grinsen (ja klaaaar...."arbeiten")
    und ich muss denen sogar auskunft darüber geben, seit wann,
    wie lange noch, für wen und wo der auftraggeber seinen sitz hat.

    bis mir irgendwann mal der kragen geplatzt ist
    und ich die gefragt habe, ob die nicht langsam
    einsehen, daß es nicht nur für mich, sondern auch
    für sie müssig sein muss, mich jedesmal aufs neue
    zu kontrollieren und er möge bitte seinen kollegen
    ausrichten:"Ignore the black S...s´bringt nichts...
    denn ich nehme weder drogen, noch klaue ich autos,
    vergewaltige frauen, sondern komme lediglich
    sehr spät vonner arbeit

    najaaaa...jetzt wo ich überlege...der letzte catcher
    ist doch tatsächlich schon fast zwei wochen her
    Rolling Eyes

    grEEtZ

    TiKay

    "nihil est in intellectu, quod non antea fuerit in sensu" (Aristoteles)



  • Man hat absolut keine Ersatzansprüche wenn man in die Kontrolle kommt. Ob das nun eine allgemeine Verkehrskontrolle ist, oder man als einzelner kontrolliert wird, nur weil die Herren in Grün unterwegs irgendwas missfallen hat an Deinem Auto oder an Deiner Nase. Einen Grund können die immer nennen und vertreten. Ergo, wenn man einen Flug oder Zug verpasst und dadurch Probleme bekommt ist das nicht regressfähig. Das Tun und Handeln unserer Ordnungshüter steht lt. Polizeigesetz immer in Einklang mit dem Wohle und Sicherheit des Volkes. Somit ist man als Bürger verpflichtet sich die Prozedur der Herren(und Damen) gefallen zu lassen.