An die Anwälte: Reklamation und Vorabtausch

  • Hallo!

    Kennt sich hier jemand im BGB aus?

    Ich habe ein defektes Netzteil (piept sobald es am Netz hängt hochfrequent - unerträglich) und will das Reklamieren. Der Händler will sich nicht auf einen Vorabtausch einlassen und ich will mir kein zweites Netzteil zulegen, nur damit ich den Rechner in der Zwischenzeit weiter betreiben kann. AGB sind mir nachweislich keine bekannt gemacht worden.

    Das heißt doch zum einen, daß Mangels AGB des Lieferanten nun die gesetzlichen Regeln gelten. Korrekt?

    Kann ich auf der Basis einen Vorabtausch durchsetzen?

    Und natürlich ist mir klar, daß es weitaus am billigsten ist das Netzteil in die Tonne zu treten und beim Freak um die Ecke ein vernünftges zu kaufen Wink

    So long, Guido

    PS: Der Regen kommt... am Horizont nur dunkle Wolken.

  • In Anbetracht der Tatsache das du mit dem Kauf bei ihm generell seine AGB's akzeptierst, musst du im Nachhinein nach diesen Agieren.
    Wie lange hast du Netzteil schon?? Weil evtl. nach nicht all zu langer Zeit kannst du auf einen direkt Umtausch bestehen, sollte er dem nicht einwilligen könntest du ihm einen Arbeitsausfall in Rechnung stellen. Twisted

    Aber wenn wir mal ehrlich sind...: was kostet ein Netzteil? 40 Euro? Je nachdem was du für eine PC Config hast - deswegen willst du dich verrückt machen? Very

  • Skunk2 schrieb am Mon, 04 July 2005 16:59

    In Anbetracht der Tatsache das du mit dem Kauf bei ihm generell seine AGB's akzeptierst, musst du im Nachhinein nach diesen Agieren.



    Da liegst Du leider falsch! AGBs gelten nur, wenn auf diese beim Kauf explizit hingewiesen werden. Händler hat die Nachweispflicht. Dass die AGBs irgendwo im Laden im Eck' hängen, gilt dabei NICHT als darauf hingewiesen.

    @guido: War es ein Online-Kauf? -> 14-tägiges Umtauschrecht ohne Begründung

    Ansonsten: Erfüllt das Netzteil nicht die zugesicherten Eigenschaften, gilt vorrangig:

    - Mängelbeseitigung oder
    - Nachlieferung eines mangelfreien Netzteils (möglich, da Gattungskauf)

    Falls der Mangel nach Fristsetzung immer noch nicht beseitigt ist, kannst Du:

    - vom Kauf zurücktreten oder
    - Kaufpreisminderung verlangen.

    Alles ohne Gewähr, da ich kein Anwalt bin. Aber soweit müsste es stimmen.

  • Dat is rischtisch, idR wird z.B. aber beim Onlinekauf vorher durch das automatisierte shopsystem irgendwo darauf hingewiesen, natürlich so das man es quasi überliest Very Happy
    Wo hastes denn gekauft? Online oder so?

  • Online, EBay über sofort kaufen vor 14 Tagen. Zwei 19 Zoll Gehäuse mit Netzteil für je 99 EUR. Die sind auch nackt ein Schnäppchen, zumal die Gehäuse praktisch und recht gut verarbeitet sind.

    Also werde ich's einfach dabei bewenden lassen und mir gelegentlich was vernünftiges zulegen. Ich bin ja nicht wirklich streitsüchtig.

    Kennt Ihr schon Rainer http://www.solarkritik.de? Der ist streitsüchtig Shocked