Was muss ich beachten beim Verkauf nach Frankreich??

  • Werde mein S wahrscheinlich nach Frankreich verkaufen.Leider hab ich keine Ahnung was ich beachten muss!!!
    Was brauche ich alles?
    Welche Papiere braucht er?
    Hat das schon mal jemand gemacht?
    Mein S ist bereits abgemeldet!
    TÜV hat er auch neu!
    Muss ich Honda informieren?

    THX im voraus


    so long

  • Moin,

    also Honda brauchst du nicht informieren.

    Wenn der Wagen gefahren wird, braucht er wimre Zoll-Kennzeichen.

    Hab mein Fahrzeug mal nach Holland verkauft. Die brauchten auch nur die üblichen deutschen Papiere (Abmeldung, Fahrzeugbrief).

    Da es ja EU ist dürfte da ja nicht allzuviel unterschied sein. Oder?

    Grüße

  • Hai,

    da EU benötigt er die allgemein üblich verdächtigen Unterlagen:

    1) Fahrzeugbrief
    2) Abmeldebescheinigung
    3) sicherheitshalber letzter Tüv/Asu

    Obacht, wenn er in Sachen MwSt ankommt. Ich bin mir nicht sicher, aber in F ist die Mwst ja höher als bei uns (19,5 % Question ) und die Diff. müßte er eigentlich beim Zoll zusätzlich bezahlen. Oder Question


    :Edit: Man informiert Honda ehrenhalber. Falls es zu einem Rückruf kommen sollte, kann dadurch der neue Halter direkt angeschrieben werden.

  • Wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt übergeben wird ists kein Problem. Du bist raus.

    Das Kennzeichen wird nach 18 Monaten gelöscht, sollte der Wagen bis dahin nicht wieder hier in Deutschland angemeldet worden sein. Unbedingt die blauen Karten (Veräusserungsanzeige) ausfüllen, von dem Käufer unterschreiben lassen und ans Straßenverkehrsamt schicken. Dort wird dann registriert das Du den Wagen ins Ausland verkauft hast. Ich hab das als Sicherheit immer gemacht. Die blauen Karten sind an allen Standart-ADAC-Kaufverträgen angeheftet.

    Wenn noch angemeldet dann immer zusammen mit dem Käufer zum deutschen Amt und den Brief zerschneiden lassen (ist nen gruseliger Anblick). Du bekommst die Kohle und der Käufer erhällt eine Versichertenkarte und Ausfuhrkennzeichen, Schlüssel und S und kann sich trollen.

    Niemals einen Wagen angemeldet ins Ausland verkaufen !!!!!

  • Äxel schrieb am Mon, 18 July 2005 15:15


    Wenn noch angemeldet dann immer zusammen mit dem Käufer zum deutschen Amt und den Brief zerschneiden lassen (ist nen gruseliger Anblick). Du bekommst die Kohle und der Käufer erhällt eine Versichertenkarte und Ausfuhrkennzeichen, Schlüssel und S und kann sich trollen.

    Niemals einen Wagen angemeldet ins Ausland verkaufen !!!!!



    und der Franzose bekommt dann in F. nen neuen Fzg-Brief?

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • peter_b schrieb am Mon, 18 July 2005 14:10

    Hai,

    da EU benötigt er die allgemein üblich verdächtigen Unterlagen:

    1) Fahrzeugbrief
    2) Abmeldebescheinigung
    3) sicherheitshalber letzter Tüv/Asu

    Obacht, wenn er in Sachen MwSt ankommt. Ich bin mir nicht sicher, aber in F ist die Mwst ja höher als bei uns (19,5 % Question ) und die Diff. müßte er eigentlich beim Zoll zusätzlich bezahlen. Oder Question


    :Edit: Man informiert Honda ehrenhalber. Falls es zu einem Rückruf kommen sollte, kann dadurch der neue Halter direkt angeschrieben werden.




    Die Differenz is tnicht zu zahlen sofern das Auto aelter als 6 Monate bzw mehr als 6000 km hat Wink

  • McHeizer schrieb am Mon, 18 July 2005 15:32

    Äxel schrieb am Mon, 18 July 2005 15:15


    Wenn noch angemeldet dann immer zusammen mit dem Käufer zum deutschen Amt und den Brief zerschneiden lassen (ist nen gruseliger Anblick). Du bekommst die Kohle und der Käufer erhällt eine Versichertenkarte und Ausfuhrkennzeichen, Schlüssel und S und kann sich trollen.

    Niemals einen Wagen angemeldet ins Ausland verkaufen !!!!!


    und der Franzose bekommt dann in F. nen neuen Fzg-Brief?



    Yip so lief das damals mit meinem S der nach Spanien/Portugal ging auch. Den alten zerschnittenen/entwerteten Brief bekam der Käufer von der deutschen Sachbearbeiterin ausgehändigt mit um Ihn dann im ausländischen Verkehrsamt zusammen mit der Ausfuhrbescheinigung vorzuzeigen. Daraufhin erhällt er im jeweiligen Land ein neues Dokument für das Fahrzeug.

    Bei mir war der Käufer ein Händler. Mit der Mehrwertsteuer hatte ich als Privatverkäufer nix zu tun. Der Händler hatte den von mir geforderten Preis bar bezahlt und den Wagen hier am Straßenverkehrsamt zusammen mit mir abgemeldet.

    Die Sachbearbeiterin meinte sie hätte vor einiger Zeit noch eine Meldung von einem italienischen Straßenverkehrsamt bekommen. Das betreffende Fahrzeug war angemeldet nach Italien verkauft worden........vor 2 Jahren und solange ist man auch gegenüber dem deutschen Fiskus steuerpflichtig. Es sei denn man macht nen Riesenaufstand. Viel viel Ärger. Dann lieber vorübergehend stillegen für 10,20 ?? Euro. Dann kann nix mehr passieren Very Happy !!!!