Stinkefinger an Zivilbulle?

  • ehmm..ja

    nehmen wir mal an hansi fährt mit seinen auto und wird an einer kreuzung gefährlich knapp von einen anderen auto geschnitten (vorfahrt missachtet bzw. fälschlicherweise gradeaus gefahren, statt nach rechts abbiegen) und entgeht grade noch so einen unfall.

    hansi überholt diesen verkehrsmissachter und zeigt ihm den srinkefinger.

    mit welcher strafe müsste hansi rechnen, wenn der missachter ihn anzeigt wegen beleidgung?

    und was wäre, wenn dieser typ ein zivilbulle war, der aber nicht im dienst war?

  • Also .... Hansi .....


    Der "Effe" ist eine Beleidigung, eine Straftat nach § 185 StGB. Normalerweise wird die Beleidigung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.

    Im Straßenverkehr wertet man diese jedoch als sogenanntes Aggressionsdelikt, bei dem es einzuschreiten gilt, und verfolgt die Tat von Amts wegen.

    Da dem Hansi aber nicht bekannt ist, das der Polizist Polizist ist und dieser sich noch nicht geoutet hat, ist das erst mal belanglos

    Einmal editiert, zuletzt von Hadibar (22. August 2005 um 19:47)

  • Ach so:
    §185 STGB

    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Das ist belanglos.

    Sicher könntest du mit der Grundregel, §1 STVO argumentieren,


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    aber andereseits wird man dir gegenhalten, daß du ja ständig mit dem Fehlverhalten der anderen Rechnen mußt.

    Hat man dir, ähm Hansi schon gesagt, daß da was kommen wird?

    Grüße

  • hi,

    also was den Stinkefinger angeht kann ich mir nur vorstellen dass was passiert wenn der Bulle eine Anzeige macht.

    dass es ein Bulle war....ist scheiss egal...wenn ein Bulle nicht im dienst ist, dann hat er nicht mehr rechte als jeder anderer Buerger.

    Wenn ich mich nicht irre ist es (in Luxembourg zumindest) so dass ein bulle sogar sein huetchen auf dem kopf haben muss bevor er seine rechte als bulle ausueben kann ausser es ist ein bulle in zivildienst aber die haben eh extra rechte Smile

    Also ich wuerde mal einfach so sagen....mach dir keine sorgen....wenn die polizei in einer woche noch nicht zu dir kam dann ist alles ok Smile

  • LaughingLaughingLaughing

    Hansi!!

    LaughingLaughing
    Böser Hansi!!!

    LaughingLaughing

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Wenn das ein Streckenposten war rechne bei einem "Erstvergehen" mit ca. 500,- bis 1000,- Euro je nach Laune des Richters.

    Da ich davon ausgehe das Hansi nicht angehalten worden ist wird auch nix passieren.

    Entspann Dich.

    Hast Du Ihn mit Deiner Überholaktion genötigt ????? Ausgebremst ????

    Ein Zivilbeamter hätte Dich unter Garantie rausgeholt. Nächste Ampel etc.

    Mach Dir keinen Kopf. Ein Polizist hat zwar immer 2 Stimmen aber das sind auch nur Menschen. Für die bedeutet so ne Anzeige auch Papierkram und vergeudetet Lebenszeit.
    Bei Rentnern würd ich etwas mehr aufpassen. Die haben fast immer Zeit zu den Posten zu latschen Wink.

  • Hai,

    solange der Nachweis nicht erbracht ist, das es wirklich so war, wie es gewesen ist, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Solange er nicht zu zweit im Fahrzeug war gilt Aussage gegen Aussage, wobei ich es nicht darauf ankommen lassen würde, wenn der Empfänger der optischen Grußnachricht ein Kollege der Rennleitung gewesen ist.

    Davon mal ganz ab, ich verachte solch nierderträchtige Agrssionspotentiale im Strassenverkehr.....

    mit 180° - Grüßen²

    Peter

  • kommt es nur mir so vor, oder schlagen sich alle auf die seite des zivilbeamten der sich nicht an verkehrsregeln hält?

    1. bin ich kein aggressiver fahrer. mit so nen auto fahre ich eh net schnell und bin auch immer recht cool beim fahren.

    2. hatte er mich ja an der nächsten ampel angehalten. aber mich angepflaumt das ICH ihm die vorfahrt genommen habe. dabei hat ER das bei mir!

  • Hai,

    das ist doch vollkommen Wurst. Der Hansi hat sich zu einer unüberlegten und allerhöchstens noch emotional verständlichen Aktion hinreissen lassen. Ich habe mir so etwas abgewöhnt. Ich winke jetzt freundlich. Übertrieben freundlich. Dann ärgert sich der andere nur noch mehr....

    mit 180° - Grüßen²

    Peter

  • kleiner tipp: wenn der typ am fesnter steht und dich anmachen will - scheibehoch und die drehzahl auf ca. 8500 einpendeln lassen, bis grün ist. dann ganz langsam losfahren. wer sagt, dass rentner-style nicht auch schon in jungen jahren geht? Laughing

    also ich kenne solche und solche. es gibt echt absolut super coole jungs bei der rennleitung. leider gibt es aber auch hin&wieder mal ultra agressive ober-arschlöcher. alles schon gesehen. bei den letzteren hast du meistens keine chance. objektiv ist da nicht. Wink

    effe zeigen ist nun mal ne straftat - ich würde es aber erstmal abstreiten. soll er dir doch beweisen, dass du dich nicht an der nase gekratzt hast. Wink

    und schon sind wir wieder beim thema rechtschutzversicherung. ich schließ meine jetzt ab. Wink