Kann man ein Saisonkennzeichen auch ab- und anmelden nach Bedarf?
z.B. Ich habe ein 03-10 Zulassung und weiss dass ich im März im Urlaub bin, oder dienstlich unterwegs und somit keine Gelegenheit habe zu fahren.
Dann macht es ja mehr als Sinn den März abzumelden, nicht aber extra ein anderes Kennzeichen (04-10) zu holen.
Sollte prinzipiell gehen, oder?
Aber wann abmelden?
Denn wenn ich im Zeitraum Nov-Feb zur Zulassungsstelle gehe, ist mein Fzg. doch sowieso nicht zugelassen, oder wo liegt mein Denkfehler?
Versicherungsfrage für Saisonfahrer (part 1)
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Hallo Mc Heizer,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die von dir gewünschte flexibilität in deutschland so umsetzbar ist.
du müsstest zumindest das ok von deiner versicherung und zulassungstelle einholen u. mindestens auch das jetzige saisonkennzeichen durch das entfernen der zulassungsplakette entwerten lassen -> im prinzip das kfz vorübergehend stillegen/abmelden u. im april mit alten saisonkennzeichen u. neuer zulassungsplakette wieder anmelden.
da ber auch ich nur vermutungen anstellen kann, am besten einfach die versicherung fragen .... -
...und am besten auch die Zulassungsstelle vorher fragen
mal sehen, werde berichten -
McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 14:37
Kann man ein Saisonkennzeichen auch ab- und anmelden nach Bedarf?
...
Sollte prinzipiell gehen, oder?
Aber wann abmelden?
Denn wenn ich im Zeitraum Nov-Feb zur Zulassungsstelle gehe, ist mein Fzg. doch sowieso nicht zugelassen, oder wo liegt mein Denkfehler?
Hallo McHeizer,
doch, das geht. Denn Dein Fahrzeug IST zugelassen; wenn auch nicht aktiv wegen Saisonkennzeichen. Du kannst also im Zeitraum Nov-Feb zur Zulassungsstelle gehen und zulassen oder abmelden.
Zu beachten:
1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.
cu,
Roboduck -
Es ist so:
Während der Saison kannst du nichts unterbrechen. Also keine Zahlungsaussetzung- oder verschiebung verlangen. Egal, ob du fährst oder nicht.
Solange du die Kennzeichen drauf hast, musst du für den Zeitraum die Versicherung und Steuern zahlen.
Und falls du außer der Saison gerne fahren möchtest, musst du zur Zulassung und den Wagen ganz normal anmelden. Dann wieder abmelden und für die Saison nochmal neu anmelden.
Das ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Versicherer !
Kann also schon etwas stressig sein, das ganze.
Falls du noch Fragen hast, stell sie ruhig.
Gruß,
Marko -
Marko,
jetzt hast du mich glaube ich verwirrt.
Falls ich im Zulassungszeitraum (03-10) abemelden möchte, müsste das doch auch gehen, oder.
z.B. ich gehe mit den Kennzeichen im August zur Zulassungsstelle und lass die entwerten...und im September könnte ich mich entscheiden den gleichen Wagen wieder anzumelden.
Das kann mit doch keiner verwehren. -
Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45
Zu beachten:
1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.
cu,
Roboduck
ok, danke für die Tipps
zu1) Aber die neuen Papier bekomme ich automatisch, oder?
zu2) das bedeutet, dass man nicht nur ohne TÜV, sondern ganz ohne Zulassung zum Prüfstelle fährt
Was ist wenn man nen Unfall baut? Dann hat man doch überhaupt keinen Vers-schutz! -
Stimmt, das sollte eigentlich schon gehen Erik.
Aber wozu hast Du denn dann überhaupt ein Saisonkennzeichen? Denn die An- und Abmelderei nervt doch eh nur und kostet ausserdem Geld. Deshalb wurde ja das SK ins Leben gerufen. Dann kannste ja gleich aufs SK verzichten, die Kiste nach Belieben stilllegen (Wort mit 3 "L"s wow) und wieder anmelden, wenn es Dich juckt.
Oder hab ich da was nicht gerafft -
ja das Mitten in der Saison abmelden war gerade auch nur ne Rückfrage an Marko - rein fiktiv.
Aber wahrschl werde ich nächstes Jahr nicht vor Mai zum fahren kommen, daher die spätere Anmeldung. -
McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 18:23
Marko,
jetzt hast du mich glaube ich verwirrt.
Falls ich im Zulassungszeitraum (03-10) abemelden möchte, müsste das doch auch gehen, oder.
z.B. ich gehe mit den Kennzeichen im August zur Zulassungsstelle und lass die entwerten...und im September könnte ich mich entscheiden den gleichen Wagen wieder anzumelden.
Das kann mit doch keiner verwehren.
Erik,
das kannst du im Prinzip auch machen, wenn du willst.
Müsstest aber der Zul.stelle sagen das du das Kennzeichen nur vorrübergehend stillegen möchtest, damit es für dich weiterhin frei bleibt !
Also, wenn du jetzt im kommenden Jahr erst ab z. Bsp. Mai wieder fahren willst, musst du hin und so abmelden, wie ich´s grad oben beschrieben hab.
Hoffe das es verständlich war.
Gruß,
Marko -
Marko,
ja jetzt verstanden, danke
Aber das hier verwirrt mich schon:McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 18:26 Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45
Zu beachten:
1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.
cu,
Roboduck
ok, danke für die Tipps
zu1) Aber die neuen Papier bekomme ich automatisch, oder?
zu2) das bedeutet, dass man nicht nur ohne TÜV, sondern ganz ohne Zulassung zum Prüfstelle fährt
Was ist wenn man nen Unfall baut? Dann hat man doch überhaupt keinen Vers-schutz!
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McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 23:23
Marko,
ja jetzt verstanden, danke
Aber das hier verwirrt mich schon:McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 18:26 Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45
Zu beachten:
1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.
cu,
Roboduck
ok, danke für die Tipps
zu1) Aber die neuen Papier bekomme ich automatisch, oder?
zu2) das bedeutet, dass man nicht nur ohne TÜV, sondern ganz ohne Zulassung zum Prüfstelle fährt
Was ist wenn man nen Unfall baut? Dann hat man doch überhaupt keinen Vers-schutz!
Das ist richtig. Das heisst, Du hast dann zwei Möglichkeiten für den TÜV:
1. rote Kennzeichen
2. Autotransportanhänger
Zur Prüfstelle zu fahren ist völlig illegal, wie Du richtig bemerkt hast. Kein Versicherungsschutz, und der TÜV wird auch nicht begeistert sein, wenn Du so ankommst.
Lass doch den Wagen dann von Deiner Werkstatt holen (mit rotem Kennzeichen), die können dann gleich die nötigen Arbeiten machen (wenn Du nicht wieder selbst Öl wechseln willst etc. ) und dann sollen die auch gleich die TÜV Prüfung machen.
cu,
Roboduck -
Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45
Das ist richtig. Das heisst, Du hast dann zwei Möglichkeiten für den TÜV:
1. rote Kennzeichen
2. Autotransportanhänger
Zur Prüfstelle zu fahren ist völlig illegal, wie Du richtig bemerkt hast. Kein Versicherungsschutz, und der TÜV wird auch nicht begeistert sein, wenn Du so ankommst.
Lass doch den Wagen dann von Deiner Werkstatt holen (mit rotem Kennzeichen), die können dann gleich die nötigen Arbeiten machen (wenn Du nicht wieder selbst Öl wechseln willst etc. ) und dann sollen die auch gleich die TÜV Prüfung machen.
cu,
Roboduck
Leider nicht ganz richtig lieber Markus
Nach §23 der StVo gilt folgendes:Quote:
§23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
...
(4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
Was du dafür brauchst ist also das alte Kennzeichen (wenn der Wagen nicht stillgelegt oder länger als 18Monate abgemeldet war) und die grüne Versicherungskarte.
Dann hat man Versicherungsschutz und fährt LEGAL zum TÜV oder Zulassungsstelle bzw auch wieder zurück.
Oliver -
Und beachtet folgendes: Seit 01.10.05 gibt es bei einer Abmeldung auch die neuen EU-Zulassungs-Papiere,in die keine Eintragungen(bis auf Anhägerkupplungen)übernommen werden!!!
Den alten Brief nach Entwertung zurückverlangen. Es ist Euer
Eigentum.
Informationen und einen Bericht findet Ihr in der Zeitschrift:
Oldtimer-Markt Ausgabe Oktober 2005
Gruss Bernd -
BB schrieb am Thu, 20 October 2005 10:29
Und beachtet folgendes: Seit 01.10.05 gibt es bei einer Abmeldung auch die neuen EU-Zulassungs-Papiere,in die keine Eintragungen(bis auf Anhägerkupplungen)übernommen werden!!!
Den alten Brief nach Entwertung zurückverlangen. Es ist Euer
Eigentum.
Informationen und einen Bericht findet Ihr in der Zeitschrift:
Oldtimer-Markt Ausgabe Oktober 2005
Gruss Bernd
Das stimmt, dadurch wird das ganze auch teuerer, wegen der Ausstellung des neuen Briefs ! (etwa 80,- €)
Ich hab die Tage ein Auto für meine Mutter angemeldet, obwohl der alte Brief nicht voll war, haben die ihr nen neuen ausgestellt ! In dem neuen können dann insgesammt nur bis zu 2 Besitzer eingetragen werden, also wenn es vorher mehr waren, werden diese in zukunft nur noch numerisch eingetragen, so das mann weiterhin weiß wieviele es insgesammt waren.
Und, das ganze ist jetzt total unübersichtlich geworden. Meine das Ablesen der Fahrzeugdaten.
Gruß,
Marko -
BB schrieb am Thu, 20 October 2005 10:29
Und beachtet folgendes: Seit 01.10.05 gibt es bei einer Abmeldung auch die neuen EU-Zulassungs-Papiere,in die keine Eintragungen(bis auf Anhägerkupplungen)übernommen werden!!!
Den alten Brief nach Entwertung zurückverlangen. Es ist Euer
Eigentum.
Informationen und einen Bericht findet Ihr in der Zeitschrift:
Oldtimer-Markt Ausgabe Oktober 2005
Gruss Bernd
Und wie ist es dann gehandhabt mit bisherigen Sondereintragungen??
Habe da 2 zusätzliche Reifengrössen drin stehen. -
McHeizer schrieb am Thu, 20 October 2005 15:33 BB schrieb am Thu, 20 October 2005 10:29
Und beachtet folgendes: Seit 01.10.05 gibt es bei einer Abmeldung auch die neuen EU-Zulassungs-Papiere,in die keine Eintragungen(bis auf Anhägerkupplungen)übernommen werden!!!
Den alten Brief nach Entwertung zurückverlangen. Es ist Euer
Eigentum.
Informationen und einen Bericht findet Ihr in der Zeitschrift:
Oldtimer-Markt Ausgabe Oktober 2005
Gruss Bernd
Und wie ist es dann gehandhabt mit bisherigen Sondereintragungen??
Habe da 2 zusätzliche Reifengrössen drin stehen.
Das kann ich dir nicht sagen.
Kannst ja kurz bei der Zulas.stelle anrufen. Die werden´s wisse. -
Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.
Allerdings wissen das anscheinend noch nicht alle Zulassungsstellen und man muß u.U. noch etwas nachhelfen und darauf bestehen! Aber das wird bestimmt nur eine Übergangszeit so bleiben.
Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).
Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!
Oliver -
oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47
Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.
du meinst in dem Fahrzeugschein, richtig?
denn ich bezog mich auf Zusatzeintragungen im BriefQuote:
Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).
Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!
Oliver
das ist aber blöd für TÜV Sondereintragungen ohne Festigkeitsgutachten oder sonstigen Kram...
Mein TÜV Papier sagt nämlich nur aus:
"das Fzg befand sich zum Zeitpunkt der Abnahme in einwandfreiem Zustand"
und daraufhin bekam ich die Zusatzeintragung in den Brief, womit ich zur Zulassungsstelle ging um es übertragen zu lassen in den Schein.
Rolli,
War doch bei dir auch so, oder? -
In meinen TÜV-Papieren stand jedesmal der Text der auch in den Brief eingetragen wurde.
Ich kontroliere das aber noch mal bei meinen alten Abnahmen.
Oliver