Versicherungsfrage für Saisonfahrer (part 1)

  • McHeizer schrieb am Thu, 20 October 2005 16:04

    oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47

    Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.


    du meinst in dem Fahrzeugschein, richtig?
    denn ich bezog mich auf Zusatzeintragungen im Brief

    Quote:


    Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).

    Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!

    Oliver Smile

    das ist aber blöd für TÜV Sondereintragungen ohne Festigkeitsgutachten oder sonstigen Kram... Confused
    Mein TÜV Papier sagt nämlich nur aus:
    "das Fzg befand sich zum Zeitpunkt der Abnahme in einwandfreiem Zustand"
    und daraufhin bekam ich die Zusatzeintragung in den Brief, womit ich zur Zulassungsstelle ging um es übertragen zu lassen in den Schein.

    Rolli,
    War doch bei dir auch so, oder?



    Das stimmt ich habe das gleiche Problem. Meine Felgen standen noch im alten KFZ Brief und sind jetzt nicht übernommen wurden weil es auf dem Straßenverkehrsamt hieß das Felgen nicht mehr eingetragen werden. ConfusedConfusedConfused

    Der ganze andere Kram ist übernommen worden. Habe schon überlegt denn alten Brief zu kopieren und in den S zu legen.

  • Geh hin und mache mal einen gepflegten Aufstand! Ich weis das das bei anderen schon geholfen hat!

    Diese Teile sind Eintragungsplichtig und wenn sie nicht eingetragen sind dann darft du sie nicht fahren. Also würde ich u.U. auch mal ganz dezent mit Anwalt drohen und fragen wie sie sich das dann bei einer KFZ-Kontrolle vorstellen.

    Oliver

  • Das würde aber mein Problem mit dem Eintragen ganz schnell lösen! Very HappyVery HappyVery HappyVery Happy
    Ich hol mir einfach die neuen Papiere und brauch mich nicht mehr mit dem TÜV herumärgern! Cool

    Wäre ja auch zu schön... Confused

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Bei mir wars so:
    Als ich meine neuen Sommerräder eintragen lies, wurden diese mit dem original Text vom TÜV in den Schein eingetragen.
    Die OEM Felgen wurden nicht mehr eingetragen, nur die OEM Reifengrößen.
    Als ich nachfragte, ob ich mit den OEM Felgen bei einer Kontrolle Probleme kriege, wurde mir gesagt, dass Teile die serienäßig sind nich mehr im Schein erscheinen.
    Im Brief stehen leider keine Räder mehr drin.
    Damit ist der Schein, durch die Eintragungen, wichtiger den je. Habe mir meinen alten Brief ungültig stempeln lassen und wieder mitgenommen.

    sicher ist sicher Very Happy

    Gruß
    Jürgen

  • oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47

    Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.

    Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).

    Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!

    Oliver Smile



    So wie Oliver das sagt wurde mir das heute morgen beim Tüv auch erklärt. Dort wurde mir das von einem Prüfer, wie auch einer Sachbearbeiterin so beschrieben:

    Wird der alte Brief und Schein eingezogen, dann werden die Daten über Sondereintragungen, und zwar alle, die im Brief bzw. Schein stehen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen (auch Felgen).

    Drängt sich die Frage auf wie das kontrolliert werden sollte wenn die Felgen in den Sondereintragungsfeldern nicht übernommen würden. Z.B. wenn man eine nicht serienmäßige Sommerkombi fährt und eine nicht serienmäßige Winterkombi ???

    Wie soll denn ein Streckenposten, Tüvler bei einer Kontrolle checken ob die Felgen zugelassen sind ??

    *Edit* hab da gerade nochmal angerufen und ja "Sonderfelgen und Reifengrößen" die von der Serie abweichen MÜSSEN in die Zulassungbescheinigung Teil 1 unter Sondereintragungen eingetragen werden !!!

    *Edit2* Auch mein tel. Nachfragen bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle ergab das Felgen-Reifenkombis, die von der Serie abweichen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen werden, insofern sie im alten Brief unter Sondereintragungen stehen !!!

    In die Zulassungbescheinigung Teil 2, die den alten Brief ersetzt kommt nix mehr rein.

    Was sich ändert ist, das die Zulassungbescheinigung Teil 1 nicht mehr so wie das früher der alte Schein eingezogen wird. Auch nicht bei einer vorübergehenden Stillegung war die Aussage. Die bisher übliche Abmeldebescheinigung für Fahrzeuge, die vorübergehend oder endgültig stillgelegt wurden, entfällt. Dafür wird auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die man dann nach der Abmeldung zurück erhält, eine Eintragung durch die Behörde vorgenommen. Sollte man die Zulassungbescheinigung Teil 1 sprich den neuen Schein mal verlieren, so stehen die Daten im Computer der Zulassungstelle und können jederzeit erneut abgerufen werden. Die Eintragungsdaten bleiben also erhalten.

    Ich hoffe die haben recht Rolling Eyes.

    Den alten Brief werd ich allein aus sentimentalen Gründen aber auch behalten Cool Smile.

  • Hallo alle beisamen

    Also ich hoffe doch dass ich das richtig verstanden habe, die Serien Felgen und Bereifung stehen niergendswo mehr im Brief noch Schein drinne?

    Wie soll denn bei einer Kontrolle der Kontrolör wissen was jetzt Serie ist? Der wird doch nicht einen Katalog aufschlagen mit allen möglichen Fahrzeugarten und Modellen und Baujahr?

    Ich würde es auch nicht einsehen wenn etwas im Alten Schein bzw. Brief nachgetragen wurde nicht kostenfrei in den neuen übernommen wird. So wie ich es verstanden habe gilt doch der Alte Brief sowieso noch solange keine Änderungen vorgenommen werden wie z.B. Verkauf.

    Bitte um Klärung. Danke

    MfG

    Aqua