Wie weit darf die spur sein???

  • Wollt mal von alle anderen rechenkünstler hier ne meinung haben
    Vorweg betrifft die 2% Regel die komplette spurbreite? oder darf ich 2% pro rad an der spur fummeln?
    Spur VA 1470mm +2% = 1499mm also 29mm verbreiterung möglich!?
    Spur HA 1515mm +2% = 1545mm also 30mm verbreiterung möglich!?

    Montiert werden soll:
    VA 7x17 ET42
    HA 8x17 ET48

    Mein Tüv mensch sagt das geht,und die gute Frau bei Alurad.ch sagte auch das das aufm S passt aber wenn die rechnung von mir stimmen sollte, würde die Spur viel zu breit werden. Und neben bei bemerkt die OZ SL in 9x18 ET55 bekommt man auch ohne probleme eingetragen und die steht weiter raus (ca.6mm) wie ne 8er mit ET48

    Also vorne steht die Felge je 19mm weiter raus x2=38mm
    Und hinten steht sie je 23,4mm weiter raus x2=46,8mm
    Und wenn das alles so hin kommt, muss ich wohl noch mal mit dem Tüv schnacken ob er sich da net vertahn hat.
    So und jetzt seid ihr dran...falls überhaupt einer lust hat mir zu helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von DriverA (17. Januar 2006 um 16:30)

  • ich denke auch das das passt und die von alurad.ch erzählt mir doch kein scheiß, aber ob ich bördeln müsste???. aber die spur wäre doch rechnerisch jetzt viel zu breit oder nicht?

  • stocky schrieb am Tue, 17 January 2006 16:23


    Die Felgen passen.

    Die 2 Prozent beziehen sich auf die Geamtspur denk ich.



    jup ist so! also nicht 29mm links und rechts sondern zusammen 29mm Exclamation

    "Langfristig sind wir alle tot." Maynard Keynes

  • aber warum gehts bei allen anderen felgen auch? z.B. 8x18 et45 die kommen noch weiter raus. warum werden die denn alle eingetragen wenn sie locker über die 2% hinaus gehen? ich verstehe das irgendwie nicht. Aber solange die mir eingetragen werden ist mir das auch egal.

    Einmal editiert, zuletzt von DriverA (19. Januar 2006 um 12:09)