Auspuff Einzelabnahme *News*

  • Hallo Leute,

    ich wollte mal die neuesten News bezüglich der Eintragung einer mod. Abgasanlage hier einstellen.

    in der Hoffnung irgendwann auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.


    Ich habe jetzt viele verschiedene Aussagen je nach TÜV und DEKRA Stelle

    1. Aussage Rieger Tuning
    Einzelabnahme Auspuff gibt es seit 1 1/2 Jahren nicht mehr
    Abgasuntersuchung kostet 5 stelligen Betrag

    2. DEKRA
    Einzelabnahme bei TÜV 2500 Euro

    3. TÜV
    1. Leistungsprüfung: Leistung MUSS zunehmen

    .
    Also Prüfung mit alter und neuer Anlage

    2. Lautstärketest (Grenzwert 74db Fahrgeräusch)

    falls Lautstärke ok kann evtl auf

    3.Abgastest
    verzichtet werden.



    Habt ihr noch andere Infos?

    hubbs



  • Habe bei 2 Typenprüfstellen nachgefragt und die sind zuständig für die Zulassung von KFZ-Teilen. Bei einer Einzeleintragung durch die Typenprüfstelle ist nur eine Lautstärkenmessung nötig. Preis ca. 250€.

    Bei einen Gutachten o. EU-ABE ist zusätzlich noch etwas papierkrieg nötig. Dies kann aber nur eine vom KBA zugelassene Firma machen.

  • oliver_f schrieb am Fri, 09 May 2003 09:42

    Bei einer Einzeleintragung durch die Typenprüfstelle ist nur eine Lautstärkenmessung nötig.



    aber das bei den anlagen die ihr da eingetragen bekommen wollt die 74 db nicht eingehalten sind, ist doch klar,
    sonst könnt ihr ja die orginale dranlassen WinkLaughing

    Joe

  • Hi!

    Also bei mir (Einzelabnahme bei Idol) ist eingetragen:

    Ziffer 30: Standgeräusch dB (A) 95
    Ziffer 31: Fahrgeräusch dB (A) 83

    Warum ist das eigentlich im Stand lauter, als bei der Fahrt??

  • wird wohl an der drehzahl hängen ... wer sagt denn, daß mehr drehzahl mehr db bringen ...

    ich mein, gleiche db auf hochtöner oder bass erzeugt, wird dir entweder ein tiefes blubbern bescheren oder ein helles kreischen ... kannst dir ja mal überlegen, was deinen ohren "wirklich" lauter vorkommt!

    btw. golf 2, bj 1991, 1.3liter, 54ps, alles serie ->

    stand db (A) -> 80P
    fahr db (A) -> 76

  • Die Standgeräusche werden völlig anders gemessen als die Fahrgeräusche


    soviel ich mich erinnere hat der Original S2000

    Stand 91 db
    Fahrgeräusch 73 db


    zum Vergleich
    360 Modena
    Stand 105 db
    Fahrgeräusch über 80db


    der 360 Modena entspricht also nicht den deutschen Zulassungskriterien.
    Tatsache ist, daß im Umkreis von München schon 360 Modenas mit Serienanlage deswegen aus dem Verkehr gezogen wurden.

    der Polizist möcht ich aber nicht sein, der das auf seine Kappe nehmen muß, obwohl rechtlich einwandfrei.

    Die Geräusche werden in den unterschiedlichen Ländern total unterschiedlich gemessen, so wird in Japan das Fahrgeräusch bei konstanter Geschwindigkeit gemessen, in Deutschland bei voller Beschleunigung.


    Standgeräusch ist total egal, kannste auch 200db haben entscheidend ist das Fahrgeräusch. Die Grenze liegt bei 74 db
    Die Zulassung von Idol mit eingetragenen 83 db ist also wohl ein Witz.
    Der TÜV kann aich Fahrzeuge mit eingetragener Anlage stilllegen, wenn sie über 74 db kommen, siehe oben. In München greifen die Grünen de derzeit hart durch. Alleine in diesem Jahr wurden über 300 Fahrzeuge deswegen zwangsweise stillgelegt. Da braucht der Prüfer nur in den Fahrzueugschein zuschauen und spart sich die Messung.

    Also ich werde die Messung nächste Woche machen lassen wenn die HKS dann hier ist und dann heißt es hopp oder topp.



    hubbs








  • Das würde eher bedeuten, dass ich die Anlage einfach bei einem gutwilligen Prüfer eintragen lasse und damit normal fahre. Hat bei meinem 420er SEC auch gut funktioniert.
    Hier im Raum Mainz-Worms-Mannheim interessiert das eh keinen, wie laut die Kiste ist. Solange das Ding eingetragen ist, gibt's auch Versicherungsschutz. Auch wenn sie zu laut/unrecht eingetragen ist. Das ist wohl analog der Rechtsgeschichte gutgläubiger Kauf zu sehen.
    Also das schlimmste, was passieren kann, ist ein Ausflug nach Süden mit einem Gespräch mit der Rennleitung aus Bayern. Konsequenz wäre dann die Auflage, innerhalb 14 Tagen beim TÜV vorzufahren und bescheinigen lssen, dass das Problem behoben ist. Hat ein Kumpel schon hinter sich gebracht.

    Falls das mit einem Allgemeineintrag noch was wird, dannn beteilige ich mich selbstverständlich immer noch bei den Kosten!

    Greetz!

  • Wie gesagt, ob sie eingetragen ist oder nicht ist egal, wenn sie nicht den ges. Bestimmungen entspricht hast du ein Problem mit der Versicherung. Ich red jetzt nicht von einer defekten Windschutzscheibe oder einem kleinen Auffahrunfall sondern von Personenschaden.

    Auch der Polizei wird das egal sein. Wenn einer scharf auf dich ist wird der eine Messung veranlassen auch mit Eintragung.

    Die Aussage der Versicherung wird dir im Zweifelsfall keiner schriftlich bestätigen, die sind doch froh, wenn sie nichts zahlen müssen. "Guter Glauben" trifft hier nicht zu.

    Du bist für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich., Wenn du falsche Reifen drauf hast oder ein anderes Steuergerät drin ist oder was auch immer wirst du dafür haftbar gemacht, auch wenn du gar nichts davon weißt.

    Mir ist das selbst pasiert. Ein Gebrauchtwagen mit neuem TÜV hatte statt 205/70 205/65 er drauf. Trotz TÜV Gebrauchtwagengarantie etc. keine Chance einen von denen haftbar zu machen. Mach mal einen Steuerberater für Buchungsfehler o.ä. verantwortlich, viel Spaß. (hättest du ja kontrollieren müssen, auch wenn du keine Ahnung davon hast und deswegen einen Steuerberater beauftragst).


    Fazit

    Für eine "Pseudo Eintragung" geb ich kein Geld aus

    hubbs

  • Wieso Steuerberater & Buchungsfehler??

    Das musst Du nur den richtigen Steuerberater haben, und schon brauchst Du Dir keine Sorgen mehr zu machen! Very
    Dafür gibt's so Leute (die guten Steuerberater) wie mich ja! Um das Leben leichter zu machen.
    Gruß von

    http://www.HSH-Worms.de

    VeryVeryVery
    (ist keine Werbung, nur rein informativ!)


    Spaß beiseite, Du hast sicher Recht mit der Sache, dass Versicherungen sich gerne rausdrücken. Aber ich hatte bisher immer das Vergnügen mit einer äußerst kulanten Versicherung und sehe da persönlich zumindest keine Probleme. Mein Versicherungsvertreter könnte ich sogar davon in Kenntnis setzen. Der würde mir bestätigen, das alles ok ist, wenn es eingetragen ist. Aber ich frage ihn einfach mal am Montag direkt.
    Ich will hier aber niemandem reinreden und zu irgendwas raten! Und mit gutgläubiger Kauf meinte ich, dass Du nicht haftbar gemacht werden kannst, wenn Du etwas gestohlenes kaufst, von dessen Eigenschaft (gestohlen) Du nichts wußtest.
    Wenn Du Dich mit technischen Dingen nicht auskennst und deshalb mit dem Kram zum Prüfer gehst, ihn fragst, ob Du damit fahren darfst und er auch noch sagt ja, das trage ich Dir ein - dann ist das eine schöne Parallele.
    Deshalb hat der Prüfer ja auch eine Verantwortung übertragen bekommen. Sonst wäre sein Job ja witzlos, wenn jeder genausogut bescheid weiß und es auch selber einschätzen kann... oder?

    Aber wie gesagt: Jeder, wie er es für richig hält! Ich nehm die Hiper so oder so! Da hält mich nix von ab! Twisted

    Greetz!

  • Sorry,

    ich hab nichts gegen Steuerberater, falls das so rübergekommen ist, Aber im Endeffekt unterschreibt man doch das Formular für die div. Erklärungen und damit hat sichs dann auch, kontrollieren kann man das selbst eh nicht warum auch zahl ich doch einen fünfstelligen Betrag für Beratung Twisted Evil .

    Anderes Beispiel:

    ich hab da ein zerbrochenes Fenster in meinem Haus und jetzt hat sich rausgestellt, daß das Glas kein Sicherheitsglas ist, obwohl das Vorschrift wäre.

    Ich hatte einen Architekten, einen Glaser und eine Schreiner für das Fenster. Aber keiner hats gemerkt. Wenn jetzt ein Fremder da reingefallen wäre und sich verletzt hätt ich laut Versicherung ein Problem. Und da werben die Handwerker, man soll lieber einen Fachmann beauftragen *kopfschüttel*


    So aber jetzt weiter beim Thema, sorry für die Ausschweifung




    hubbs

  • ich kann das jetzt mal so spontan nicht glauben Wink ...

    das würde ja bedeuten, daß mein golf 2 bj 1991, 54ps mit 76db fahrgeräusch aus dem verkehr gezogen werden könnte, wenn jemand den schein kontrolliert und feststellt, daß 76>74db ist Wink ... mal abgesehen davon, daß er mittlerweile nimmer so leise sein dürfte wie im auslieferungszustand Very Happy ... Rolling Eyes

    oder seit wann gilt die grenze? gibt es da vielleicht wie bei den xenon-waschdüsen einen zeitpunkt, AB DEM das dann leise sein müßte lt. gesetzlicher vorgabe?

    avant tdi von freundin hat auch 73db eingetragen ... hhmmm

    hab noch audi 100 ls von 1973 ... der hat da -> 75db standgeräusch und 80db fahrgeräusch im brief stehen stehen ... ShockedRolling Eyes

  • Ich glaube die Werte sind von der 1. Zulassung abhängig. Aber für den S2000 gelten halt die neusten Werte.

    Aber eins steht fest, die Werte die Hubbs genannt hat sind richtig. Denn sie kommen von der 'Typenprüfstelle des TÜV' und die sind für die Zulassung aller Sachen zuständig. Da muß auch jeder Hersteller mit den neuen Autos zur zulassung vorstellig werden.

  • hm, dann wird es allerdings schwer mit der hks leiser als mein golf zu werden ... hm hm ... Rolling Eyes

    hmpf ... trotzdem scheiße ... ich mein, wieviel alte karren scheppern denn noch durch die gegend und bei denen ist dann wieder alles egal Razz ...

    darum gabs vielleicht auch keinen streß bei dem v8-oldie von dem einen hier im forum.

    können wir den s2000 nicht auf 1960 zurückdatieren Wink ...

  • Also bei meinem 318iS BJ 90 stehen sogar 77dB Fahrgeräusch im Schein. Ich denke wesentlich wird sein, wie man auffällt, denn ich denke mal das manche Anlage im VTEC bei Vollgas doch weit höhere Werte als 74dB oder 83dB produzieren dürfte, um es vorsichtig zu formulieren Wink

    tl

  • Hi,

    die Grenzwerte wurden im Laufe der Jahre immer wieder erhöht.

    Bis vor einigen Jahren galt noch 76db als Grenzwert und außerdem gibt es eine offizielle Meßtoleranz von 1db.

    Das sind/waren dann 77db und das ist dann doppelt so laut wie heute (74db)

    Außerdem macht die Frequenz ja auch was aus und manche Anlagen werden beim Beschleunigen sehr laut (vor allem wenn der Luffi offen ist Wink ), andere bleiben vergleichsweise leise.

    Aber was soll das Spekulieren, nur die offizielle Messung wird Klarheit bringen


    hubbs