ZitatOriginal von michi k
Nix freien Personenverkehr, erst irgendwann nächstes Jahr...
Also mal eine Begriffserklärung:
Der freie Personenverkehr (auch "Freizügigkeit" genannt) bildet zusammen mit freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr die sog. vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft. Die gab es schon im alten EWG-Vertrag, also für die damaligen Mitglieder schon seit den späten 50er-Jahren.
Freier Personenverkehr betrifft die freie Zulassung von Arbeitskräften auf den Arbeitsmarkt. Diese darf durch keine direkten (z.B. Kontingente) oder indirekten Massnahmen (z.B. hohe Hürden für Nachzug der Familie) behindert werden. Seit den bilateralen Abkommen der Schweiz mit Brüssel und den (alten 15!) Mitgliedstaaten und Ablauf der Übergangsfristen am 1.6.07 gilt dies also z.B. auch zwischen der Schweiz und Deutschland. Heisst also, wenn unsereins einen Arbeitsvertrag in Deutschland bekommt, können wir uns dort niederlassen und haben Anspruch auf Erteilung der ausländerrechtlichen Genehmigung. Desgleichen können Deutsche (was derzeit der viel häufigere Fall ist ) nun einen Job in der Schweiz annehmen und bekommen dafür problemlos eine Aufenthaltsbewilligung.
Für Fussballinteressierte: Ein Ausfluss der Personenfreizügigkeit war das berühmte Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es gilt eben: Keine Diskriminierung von Arbeitskräften aus Mitgliedsstaaten!
McHeizer
Pass brauchtest Du an der Schweizer Grenze schon lange nicht mehr, ein Personalausweis tut's auch. Nun übrigens auch für die Aufenthaltsregelung hier.
Aber bis in die 90er-Jahre brauchtest Du z.B. auch an der französischen Grenze ein Ausweispapier, obwohl schon lange Freier Personenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich herrschte. Schliesslich überqueren nicht nur Deutsche und Franzosen diese Grenze. Andere wollen es ja vielleicht verbotenerweise versuchen.
Erst das sog. Schengen-Abkommen führte zur Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Vertragsstaaten (noch nicht mal alle 15 alten Mitglieder). Dies bedingte aber Regelungen zur Rückübernahme von Personen, welche die Grenzen illegal überqueren, Regelungen zu Grenzkontrollen im rückwärtigen Raum und schliesslich die Schaffung eines einheitlichen Visums für den ganzen "Schengen-Raum".
Die Schweiz musste hier wieder mal ein Parallelabkommen aushandeln, das nun voraussichtlich am 1.11.08 in Kraft treten soll. Dann fallen effektiv die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und der Schweiz weg. Ausser natürlich stichprobenweise im rückwärtigen Raum...