Hallo,ich han mal en frag..
ich han min s2k im Mai03 kauft als neuwagä und han jezt es ufgebot übercho zum negst munet gu vorfüährä....
ich han dänk mer muess erst nach 5Jahr-und dänn all 2jahr gah...
liegi da falsch mit mim wüssä
Gruäss Martin
Hallo,ich han mal en frag..
ich han min s2k im Mai03 kauft als neuwagä und han jezt es ufgebot übercho zum negst munet gu vorfüährä....
ich han dänk mer muess erst nach 5Jahr-und dänn all 2jahr gah...
liegi da falsch mit mim wüssä
Gruäss Martin
Im Kanton Schwyz gilt: "Erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre."
vgl. http://www.sz.ch/verkehr/
Musst Du noch auf die Schnelle ein paar Mugen-Teile abbauen?
Ich denk ich SH ist es gleich. Das erste mal kommt mal aber halt erst nach 5 Jahren dran, meiner ist auch Frühling 2003.
Jungs, ich hab keine Ahnung
Aber kurz mal ne andere Frage zum mehr oder weniger selben Thema. Rikli meinte anstatt mein Bodykit mit viel Aufwand und Geld eintragen zu lassen könnte ich vom Verkäufer (hier im Forum) einen Kaufvertrag bekommen mit einem zu frühen Datum
Wisst ihr noch wann GENAU das Fussgängergesetz in Kraft getreten ist? Rikli meint ich brauche dafür 'nur' einen Kaufvertrag davor und hätte kein Problem.
danke für die Hilfe (ansonsten kann ich es vergessen mit meiner Haube und dem BK) chris
ich habe meinen S seit 5 jahren und hab noch kein aufgebot von der MFK bekommen ich dachte auch es sei 5 jahre bis zur ersten MFK
ZitatOriginal von S2k
ich habe meinen S seit 5 jahren und hab noch kein aufgebot von der MFK bekommen ich dachte auch es sei 5 jahre bis zur ersten MFK
Aus Spargründen wird wohl in manchen Kantonen doch nicht so häufig aufgeboten, wie eigentlich vorgesehen. Meinen MR2 Jg. '87 (gut gepflegt) musste ich nur alle drei Jahre vorführen.
Mr. Schweiz
Die Bestimmung zum Fussgängerschutz (Art. 104a Abs. 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) wurde offenbar erst 2007 eingefügt und ist seit in 1. Juli 2007 Kraft. Ob Karbonteile aus anderen Gründen schon vorher untersagt waren, weiss ich nicht.
In der angeführten EG-Richtlinie Richtlinie 2003/102/EG werden Maximalkräfte definiert, die bei bestimmten Aufpralltests auftreten dürfen.
ZitatOriginal von Tomcat
Die Bestimmung zum Fussgängerschutz (Art. 104a Abs. 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) wurde offenbar erst 2007 eingefügt und ist seit in 1. Juli 2007 Kraft.
habe gedacht das sei seit 1. Juli 2006
hmm,ich wirde wohl mal bi dännä es tel. gäh
ou kakt mi das a ad mfk
ZitatOriginal von S2k
habe gedacht das sei seit 1. Juli 2006
Also dieser Artikel sicher erst ab Juli '07. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob es vorher schon eine Bestimmung gab, die z.B. die EG-Richtlinie schon verbindlich erklärt hat. In EG-Mitgliedsstaaten musste sie schon Ende 2003 umgesetzt sein.
die wechseln ihre gesetzte bald mehr als ich meine socken
vor lauter änderungen hab ich bald den durchblick nicht mehr
Jungs, ich erklär euch nochmals die Ausgangslage wäre froh wenn ihr euren Senf dazugeben könnt
21. Juni - Rechnungsdatum des Bodykits (und Übergabe) [passt ja :o]
nun brauche ich von meinem Cousin und Onkel (Spengler) nur noch eine Rechnun welche vor dem 1.7 ist dann sollte es soweit geritzt sein kann das so sein ?! Das heisst dann so, das mein Auto vor dem 1.7 schon auf der Strasse war und so sollte dies kein Problem sein.
ja aber das war doch der 1.7.2006 wo das eingeführt wurde??
ZitatOriginal von Street
ja aber das war doch der 1.7.2006 wo das eingeführt wurde??
Richtig!
ohje...
EDIT: Muss ich den ganzen kack noch fälschen
*** Thread hervorgrab ***
Ich habe nun auch grad eine freundlichen Einladung zur Fahrzeugprüfung bekommen (Jg. Oktober 2000). Nun ist mir eingefallen, dass ich ja meine Felgen (Mugen MF10, bezogen über Honda Schweiz) gar nicht eingetragen habe. Ich habe auch keinen Zettel oder Bescheinigung dazu.
Die Reifengrössen (215/45/17 und 245/40/17) entsprechen ja inzwischen den neueren Modellen mit 17''. Was meint ihr, muss ich da mit Problemen rechnen?
Gruss, Markus
wenn Du sie über Honda Schweiz bezogen hast, gibts ja vielleicht ein Gutachten
Mugen ist ja so was wie der Haus-und-Hof-Tuner von Honda, oder?
Ohne Bescheinigung glaub ich nicht dass Du die durchbekommst
aber vielleicht sind die ostschweizer Prüfer ja gnädiger als ihre zentralschweizer Kollegen
Gruss
Patrick
Ohne eine Eignungserklärung oder ASA Formular kannst Du's vergessen! Das interessiert die auf der MFK nicht, ob Mugen der Haus-Tuner von Honda ist. Ohne Gutachten keine Eintragung...
Fährst Du diese Felgen ganzjährig? (Also bei mir sind im Winter sowieso die Serien-16" drauf...) Wenn Du die Serienfelgen noch irgendwo rumliegen hast, dann reicht es ja, zum Vorführen die draufzutun. Weiss ja niemand, was Du sonst fährst.
Wenn Sommerreifen drauf sind, musst Du nur hoffen, dass zum Termin nicht ein Meter Schnee liegt. Derzeit wär's kein Problem.
Ich werde mich mal schlau machen, ob es eine Bescheinigung über Honda CH gibt. Habe ja noch Zeit bis April
Originalfelgen habe ich verkauft, da ich nur bei schneefreien Strassen herumfahre und keine Winterreifen brauche.