• Hallo,ich han mal en frag..
    ich han min s2k im Mai03 kauft als neuwagä und han jezt es ufgebot übercho zum negst munet gu vorfüährä....
    ich han dänk mer muess erst nach 5Jahr-und dänn all 2jahr gah...
    liegi da falsch mit mim wüssä

    Gruäss Martin

  • Jungs, ich hab keine Ahnung ;)

    Aber kurz mal ne andere Frage zum mehr oder weniger selben Thema. Rikli meinte anstatt mein Bodykit mit viel Aufwand und Geld eintragen zu lassen könnte ich vom Verkäufer (hier im Forum) einen Kaufvertrag bekommen mit einem zu frühen Datum :o

    Wisst ihr noch wann GENAU das Fussgängergesetz in Kraft getreten ist? Rikli meint ich brauche dafür 'nur' einen Kaufvertrag davor und hätte kein Problem.

    danke für die Hilfe (ansonsten kann ich es vergessen mit meiner Haube und dem BK) :D chris

  • Zitat

    Original von S2k
    ich habe meinen S seit 5 jahren und hab noch kein aufgebot von der MFK bekommen :? ich dachte auch es sei 5 jahre bis zur ersten MFK

    Aus Spargründen wird wohl in manchen Kantonen doch nicht so häufig aufgeboten, wie eigentlich vorgesehen. Meinen MR2 Jg. '87 (gut gepflegt) musste ich nur alle drei Jahre vorführen.


    Mr. Schweiz
    Die Bestimmung zum Fussgängerschutz (Art. 104a Abs. 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) wurde offenbar erst 2007 eingefügt und ist seit in 1. Juli 2007 Kraft. Ob Karbonteile aus anderen Gründen schon vorher untersagt waren, weiss ich nicht.
    In der angeführten EG-Richtlinie Richtlinie 2003/102/EG werden Maximalkräfte definiert, die bei bestimmten Aufpralltests auftreten dürfen.

  • thomas,

    Toll, das heisst also das es erst ab diesem Jahr gibt? Seit dem 1. Juli dann brauche ich noch eine Rechnung von April oder Mai. Werde mich mal in Verbindung setzten. :o

    Danke dir, auf dich ist verlass (du bist einer der immer super Ideen hat und den passenden Link! :thumbup: )

    Chris

  • Zitat

    Original von S2k

    habe gedacht das sei seit 1. Juli 2006

    Also dieser Artikel sicher erst ab Juli '07. Aber wie gesagt, ich weiss nicht, ob es vorher schon eine Bestimmung gab, die z.B. die EG-Richtlinie schon verbindlich erklärt hat. In EG-Mitgliedsstaaten musste sie schon Ende 2003 umgesetzt sein.

  • Jungs, ich erklär euch nochmals die Ausgangslage wäre froh wenn ihr euren Senf dazugeben könnt :o

    21. Juni - Rechnungsdatum des Bodykits (und Übergabe) [passt ja :o]

    nun brauche ich von meinem Cousin und Onkel (Spengler) nur noch eine Rechnun welche vor dem 1.7 ist dann sollte es soweit geritzt sein kann das so sein ?! Das heisst dann so, das mein Auto vor dem 1.7 schon auf der Strasse war und so sollte dies kein Problem sein.

  • *** Thread hervorgrab ***

    Ich habe nun auch grad eine freundlichen Einladung zur Fahrzeugprüfung bekommen (Jg. Oktober 2000). Nun ist mir eingefallen, dass ich ja meine Felgen (Mugen MF10, bezogen über Honda Schweiz) gar nicht eingetragen habe. Ich habe auch keinen Zettel oder Bescheinigung dazu.

    Die Reifengrössen (215/45/17 und 245/40/17) entsprechen ja inzwischen den neueren Modellen mit 17''. Was meint ihr, muss ich da mit Problemen rechnen? :roll:

    Gruss, Markus

  • wenn Du sie über Honda Schweiz bezogen hast, gibts ja vielleicht ein Gutachten
    Mugen ist ja so was wie der Haus-und-Hof-Tuner von Honda, oder?

    Ohne Bescheinigung glaub ich nicht dass Du die durchbekommst
    aber vielleicht sind die ostschweizer Prüfer ja gnädiger als ihre zentralschweizer Kollegen :?

    Gruss
    Patrick

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Ohne eine Eignungserklärung oder ASA Formular kannst Du's vergessen! Das interessiert die auf der MFK nicht, ob Mugen der Haus-Tuner von Honda ist. Ohne Gutachten keine Eintragung... :thumbdown:

  • Fährst Du diese Felgen ganzjährig? (Also bei mir sind im Winter sowieso die Serien-16" drauf...) Wenn Du die Serienfelgen noch irgendwo rumliegen hast, dann reicht es ja, zum Vorführen die draufzutun. Weiss ja niemand, was Du sonst fährst.

    Wenn Sommerreifen drauf sind, musst Du nur hoffen, dass zum Termin nicht ein Meter Schnee liegt. Derzeit wär's kein Problem.

  • Ich werde mich mal schlau machen, ob es eine Bescheinigung über Honda CH gibt. Habe ja noch Zeit bis April :)

    Originalfelgen habe ich verkauft, da ich nur bei schneefreien Strassen herumfahre und keine Winterreifen brauche.