Verbandskasten, wie vollständig muss er sein?

  • Hallo zusammen,

    wie vollständig muss ein Verbandskasten sein?
    Muss ich, wenn ich z. B. eine von vier Verbandsrollen rausgenommen habe wieder auffüllen? Keine Lust auf Ärscher wenn mich die Rennleitung anhält...oder kucken die nur ob der grüne Kasten im Auto ist????

    Grüsse
    Birgit

  • Ich hoffe inständig, daß Dein Knie bald wieder verheilt ist !!



    Aber zurück zum Thema. So weit ich weiß, reicht es, wenn von dem entnommenen Verbandamaterial noch min. 1 der gleichen Art vorhanden ist.

    Aufgerissene Packungen sind davon ausgeschlossen, weil ja nicht mehr senil Wink

  • *schnuff* NÖÖÖ, IST ES NOCH NICHT.....TOTAL VEREI....ÄH, JETZT KEINE DETAILS (PHANTASIE FREIER LAUF...!)!!! MUSS ARZT GEHE..

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    V i e l e G r u e "S" e
    Birgit

  • Ich sag doch dass ich gaarnicht sooo viele Schuhe dabei habe wenn ich auf Reisen gehe.... Rolling EyesRolling Eyes *überleg an* es hat hoffentlich niemand in meinen Kofferraum geschaut am Wochenende *überleg aus*

  • Hai,

    ich denke mal wir sollten den Beckmann mal heiss machen mit seiner Guinness-Rekordjagd. Wenn der wüßte, wieviele Paar Schuhe in einen so kleinen Kofferraum gehen, der würde den Pokal am Ende ungesehen überreichen.

    Nur aus Respekt !

  • Ich weiss noch nicht mal ob in der Schweiz der Verbandskasten überhaupt Pflicht ist? Das Pannendreieck schon; aber ein Verbandskasten?
    Aber, ich hab ja jetzt auch immer einen Verbandskasten dabei, damit ich für aufgeschlagene Knie ab sofort die angebrachten Salben und Tinkturen dabei habe! Rolling Eyes

  • birgit_k schrieb am Thu, 03 July 2003 09:46

    Hallo zusammen,

    wie vollständig muss ein Verbandskasten sein?
    Muss ich, wenn ich z. B. eine von vier Verbandsrollen rausgenommen habe wieder auffüllen?



    Seit meiner Zivi-Zeit als Sanitöter habe ich da meine Quellen.
    JA! Du musst nachfüllen. Das da muss drin sein:

    (Inhalt laut DIN 13 164)
    1x Heftpflaster DIN 13019-A, 2,5 cm x 500 cm
    8x Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
    1x Verbandpäckchen groß, DIN 13151-G
    3x Verbandpäckchen mittel, DIN 13151-M
    1x Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
    2x Verbandtuch DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
    6x Kompresse 10 cm x 10 cm
    3x Mullbinde DIN 61631-MB-8, 8 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-8
    2x Mullbinde DIN 61631-MB-6, 6 cm x 400 cm oder Fixierbinde DIN 61634-FB-6
    1x Rettungsdecke 210 x 160cm
    2x Dreiecktuch DIN 13168-D
    1x Erste-Hilfe-Schere DIN 58279-A 145
    4x (=2 Paar) Einmalhandschuhe DIN EN 455
    1x Erste-Hilfe-Broschüre
    1x Inhaltsverzeichnis

    Gruss
    ratte

  • Nun, angeblich (steht darauf) ist mein Verbandskasten nach Din "ywd" aber er hat nur 2paar Handschuhe und das
    1x Heftpflaster DIN 13019-A, 2,5 cm x 500 cm ist garnicht drin und Wundschnellverband DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm ist nur 4 x mal drin ShockedShockedShocked ...aha... ist ja schick Mad

  • auf der Motorhaube??? ShockedShockedShocked
    Höchstens auf der Motorhaube von der Rennleitung....am End macht mir die Schere, die aus dieser Hülle rausrutscht, noch nen Kratzer in den Lack!? Nene...lass mal!!! Very Happy

  • @ Venes: oh Gott, auch noch dass..... Embarassed Verrate doch nicht alles....am Samstag tauschen wir ganz heimlich, ja?


    Hab gestern mal auf unserer Polizeistation angerufen! Also: der Verbandskasten soll natürlich in einem "guten" Zustand sein, sprich, zum großen Teil vollständig! Es ist aber nicht nötig einen Pad von sechs wieder aufzufüllen, allerdings sollte das Entnehmen nicht "übertrieben" werden.... WAS IST DENN DAS FÜR EINE AUSSAGE...ach, und schriftlich konnte er mir das natürlich nicht zukommen lassen Confused

  • PIT schrieb am Fri, 04 July 2003 09:26

    @Birgit

    hätt' mich auch gewundert, wenn einer vom Trachtenverein einmal eine Auskunft schriftlich bestätigt hätte Wink

    Ich glaub' sogar die dürfen das gar nicht, Anweisung der Chefetage Cool



    wär ja auch irgendwo fragwürdig, wenn jeder Polyp eine Eigeninterpretation der Gesetzestexte herausgeben würde - und sich dann jeder Betroffene auf die ihm vorliegenden Geistesblitze eines einzelnen Gesetzeshüters beruft...
    steht doch alles im Gesetz... und im Fall der Fälle wird das Ganze dann im aktuellen Gesamtkontext individuell vom jeweiligen Gesetzeshüter beurteilt.

    Wenn ich jetzt in DE wohnen würde, würde ich für diese Auslegung hoffentlich einige Punkte in Flensburg gestrichen bekommen Laughing

    Gruss
    Yves