ZitatOriginal von MB 23
Als Zivilperson ein Blaulicht benutzen und damit vortäuschen die Polizei zu sein, dürfte hingegen nach Strafgesetzbuch und nicht nach Straßenverkehrsordnung bestraft werden.
Würde ich auch sagen. Man ist dann zwar Straftäter, kriegt aber immerhin - im Sinne des Thread-Titels - keine Punkte in Flensburg. Wem's das wert ist...