Anwalt zugegen der sich mit Mietrecht auskennt?!

  • Problem:

    In einer Wohnung die ich vermiete sind noch Arbeiten zu erledigen.
    Diese Arbeiten sind von mir zu erledigen.
    Der Mieter will bei den Arbeiten zugegen sein.
    Leider sind unsere "Freizeitueberschenidungen" fast nicht gegeben.
    Der Mieter haellt wegen der noch auszufuehrenden Arbeiten aber einen Grossteil der Miete ein.
    Wollte diese Woche alle Arbeiten erledigen nur hat der Mieter mir zuwenig Zeit zugestanden, so, dass die naechste Monatsmiete wieder gemindert wird!
    Zudem hat er zwar seinen Angaben nach die Kaution hinterlegt, und trotz mehrmaligen Aufforderns noch keine Kopie oder Beweis der Hinterlegung ausgehaendigt.
    Wie soll ich handeln?!



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • Ich glaube das Problem ist, Du brauchst einen Anwalt für Luxiland-Mietrecht !

    In D ist es so , das der Vermieter die Mietkaution anlegen muß, nicht der Mieter. Das ist alles etwas anders bei Euch, denke ich ....
    Viel Glück :thumbup:

    Mit farbigen Grüßen, Holger

  • Zitat

    Original von zwergschwein
    Ich glaube das Problem ist, Du brauchst einen Anwalt für Luxiland-Mietrecht !

    In D ist es so , das der Vermieter die Mietkaution anlegen muß, nicht der Mieter. Das ist alles etwas anders bei Euch, denke ich ....
    Viel Glück :thumbup:

    Mit farbigen Grüßen, Holger

    Nein ist in D! :)



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • ...ich kenne es auch nur so, dass es der VERmieter anlegt. Kaution muss nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter verzinst (zu normalen "Sparbuch"konditionen) zurückgezahlt werden. Mieter u. Vermieter zur Bank, Sparbuch anlegen, dies bekommt Vermieter.

    Hab auch nochmal meine Kollegin gegenüber gefragt (Vermieterin). Mieter muss Vermieter in Wohnung lassen um Reparaturen durchführen zu können. Nach 3maligem gescheitertem Versuch kann man mit Polizei anrücken. (diese Angaben sind jetzt ohne Gewähr, wie gesagt, nur von einer Vermieterin weitergegeben)

    V i e l e G r u e "S" e
    Birgit

  • In D mußt DU als Vermieter die Kohlen anlegen, wie Birgit auch sagte.
    Er muß Dir erstmal drei Monatsmieten geben, die Du anlegst, BEVOR er einzieht. Oder in den ersten Tagen nach Einzug.

    Was sind das den für Arbeiten, die Du noch machen mußt, und Dein Mieter Geld einbehält ?

    Holger

  • Zitat

    Original von zwergschwein
    In D mußt DU als Vermieter die Kohlen anlegen, wie Birgit auch sagte.
    Er muß Dir erstmal drei Monatsmieten geben, die Du anlegst, BEVOR er einzieht. Oder in den ersten Tagen nach Einzug.

    Was sind das den für Arbeiten, die Du noch machen mußt, und Dein Mieter Geld einbehält ?

    Holger


    >PM



    quasi alle S2000 Ersatzteile auf Lager (gebraucht mit wenig km)

  • Zitat

    Original von zwergschwein
    In D mußt DU als Vermieter die Kohlen anlegen, wie Birgit auch sagte.
    Er muß Dir erstmal drei Monatsmieten geben, die Du anlegst, BEVOR er einzieht. Oder in den ersten Tagen nach Einzug.

    Was sind das den für Arbeiten, die Du noch machen mußt, und Dein Mieter Geld einbehält ?

    Holger

    Das ist zwar nach meiner privaten Erfahrung üblich, muss aber nicht so sein. Mein aktueller Vermieter hatte keine Lust die Zinsen, die ihm ja gar nicht dauerhaft zustehen lfd. zu versteuern. Deshalb habe ich ein spezielles Mietkautionskonto angelegt. Zinsen stehen mir zu, aber Abhebungen sind nur mit seiner Zustimmung möglich.

  • Zitat

    Mein aktueller Vermieter hatte keine Lust die Zinsen, die ihm ja gar nicht dauerhaft zustehen lfd. zu versteuern.

    Zinsen von der Mietkaution stehen Deinem Vermieter in KEINSTER Weise zu !!

    Die Zinsen gehören zu Deiner Kaution und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses DIR voll auszuzahlen. Im Grunde bist Du für die Zinsen steuerpflichtig, wenn Steuern anfallen.

    Oder man hat einen netten Vermieter wie ich, denn ich habe null Kaution gezahlt. Lag aber auch daran, das ich ein Rohbau gemietet habe, wo nix drin war.

    Holger

  • Ja, ich sag doch, dass ihm die Zinsen nicht zustehen. Aber wenn sie bei ihm irgendwo auf dem Konto liegen, bekommt er sie erstmal. Dann müsste er auch Steuern drauf zahlen. Es sei denn, er fängt jedes Jahr an, mir dann wieder eine Gutschrift zu erstellen. Keine Ahnung wie das genau laufen könnte. Das ist einer der Gründe, warum ich privat keine Lust hätte Vermieter zu sein. Da hat man mehr Aufwand an den Hacken als sonstwas.

    Dadurch das es jetzt mein Konto ist, stellt sich die Frage der Zinsabrechnung jedenfalls nicht.

  • Moin!
    Als Vermieter legt man das Geld am Besten auf ein Mietskautions-Konto an. Die Gebühren trägt der Mieter. Das Konto läuft auf den Namen des Mieters, das Heft bleibt beim Vermieter. Nur dieser hat auch Zugriff darauf.
    Die Anfallenden Zinsen werden angesammelt, die Bank bhält gleich Zinsabschlag uns Co ein, es sei denn der Mieter reiht einen Freistellungauftrag nach. Zum Ende der Mietzeit löst der Vermieter das Konto auf. Die Kohle und da Heftchen/Auszüge werden übergeben. Offene Mietzahlungen und die Kosten für Reparaturen können davon natürlich gleich einbehalten werden.

    Ganz schlaue Mieter können sich auch selber um eine Anlageform bemühen. Da sind dann teilweise mehr Zinsen drin. Aber da geht nicht jeder Vermieter mit. Aber die Eintragung des Vermieters als alleiniger Begünstigter ist eigentlich kein Problem.
    Gruß Ingo