Steuererklärung

  • OT on* Ich hoffe ihr habt alle euren Forumszugang gut gesichert nicht das das die Regierung irgendwann mal mitbekommt :lol: OT off*


    Verstehe das Prinzip noch nicht so ganz. Wenn ich zu arbeit fahre und der Motor geht mir hoch. Ich lasse ihn anschliesend reparieren so das ich das Fahrzeug wieder benutzen kann, welche kosten der Reperatur kann ich ich dann dem Fina aufs auge drücken?? Nur die Arbeitskosten oder komplett oder wie?? :_? :?

  • Zitat

    Original von u.bader
    Ach, es gibt Steuerbegünstigungen, wenn man mehr als eine Frau hat? Dann muß ich noch ein paar zulegen. Kann nie schaden :lol:



    Ja...das sind außergewöhnliche finanzielle Belastungen :D:D

  • Je nachdem wie hoch das Jahreseinkommen ist gibt es natürlich eine Zumutbarkeitsgrenze. Diese liegt zwischen 2 und 7 %.


    Beispiel:


    Jahreseinkommen € 50.000,--, ledig


    6 % sind zumutbar: € 3000,--


    Motorschaden € 8000,--


    € 5000,-- in die Ekst-Erklärung und mit dem Fina verhandeln, etwas Glück haben und schon sinkt dein versteuerndes Einkommen um € 5000,--, das sind dann rund € 2500,-- Rückerstattung. Wie schon erwähnt , es MUß nicht es KANN machbar sein. Es kommt immer auf die persönlichen Umstände an.

  • Hier gibt es was interessantes dazu:
    http://www.fa-heidenheim.de/se…B/menu/1202004/index.html


    Beispiel:
    Mein Wohnwagen wurde bei einem Sturm zerstörtIch habe keine Kaskoversicherung. Kann ich den Schaden in meiner Steuererklärung geltend machen?


    Ein Vermögensschaden stellt keine außergewöhnliche Belastung dar. Erst bei einer Ersatzbeschaffung von existentiell notwendigen Gegenständen (z.B. Hausrat, Kleidung, nicht jedoch bei einem Wohnwagen) kann von einer steuerlich zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastung ausgegangen werden.

  • Also:
    Wenn Dir mit Deinem Auto, auf das Du angewiesen bist, um Einkommen zu generieren, auf dem Weg zur Arbeit oder zurück, einen Unfall passiert, der Dir Kosten aufhalst, dann kannst Du diese Kosten, die Dir daraus entstehen, als Werbungskosten geltend machen. Ein Motorschaden, der ja nicht Teil eines Unfalls ist, zählt nicht.


    Und:
    Stichwort "Besondere Belastung"... sowas geht für Kosten aufgrund Krankheit oder ähnlichem. Definitiv aber nicht für Reparaturkosten eines Autos.


    Dennoch:
    Angeben kannst Du in der Steuererklärung alles, was Dir Spaß macht. Was davon dann aber anerkannt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • Ich glaube es kommt stark auf das FA bzw. auch den Bearbeiter an, was da anerkannt werden könnte und was nicht. Jedenfalls geht aus m. Erfahrung ohne Belege (Rechnung und Beleg über Bezahlung, z.B. Kontoauszug) kaum was, wenn die Beträge erheblich sind. Und in welchem Jahr das abgesetzt werden kann ergibt sich gem. Zu-/Abflussprinzip ausschließlich aus dem Datum wann die Rechnung bezahlt wurde, nicht wann was "passiert" ist.


    Drehzahl: die Rechnung impliziert dann 50% Steuersatz 8o

  • Aus bei mir aktuellem Anlass: Wo tragt Ihr die Abschlussgebühr des Bausparvertrages ein? Soweit ich weiß Werbungskosten der Anlage KAP aber wo genau??


    Anbei ein exemplarisches Vordruckformular...


    DANKE!