ZitatOriginal von Kiyoshi
Die Frage ist halt wo ist der Vorteil von dem Internetfritzen.
Soviel guenstiger?
Bei der Allianz habe ich 100€ Bezahlt
Kriegst aber wieder wenn du dann ne Verischerung für das Fzg. abschließt.
ZitatOriginal von Kiyoshi
Die Frage ist halt wo ist der Vorteil von dem Internetfritzen.
Soviel guenstiger?
Bei der Allianz habe ich 100€ Bezahlt
Kriegst aber wieder wenn du dann ne Verischerung für das Fzg. abschließt.
Vielleicht solltest du mal lesen was ich schreibe.. Wenn du gute Erfahrungen hast ist das doch toll und ich wuerde mir auch eine DK von denen holen. Aber wenn du gleich so auf mich losgehst wenn ich nur meine Meinung schreibe solltest du nicht die Mimose geben...
Sag einfach wenn du keine Erfahrungen hast und winde dich nicht ueber die Hintertuere aus der Sache.
Und zum P.-Beispiel. Es ging ausschliesslich darum, dass man sehr wohl eine Meinung zu Dingen haben kann, auch wenn man keine persoenlichen Erfahrungen damit hat.
NUR darum gings in meiner Aussage!!! Und ich hab das Beispiel fuer dich nur extra besonders deutlich ausgesucht.
Du scheinst aber entsprechend deinem Leitmotto kein Meinungen zu vielerlei Themen und sei's "nur" Kernenergie zu haben... Und sorry, keine Meinung zu haben und dann noch versuchen andere wegen ihrer Meinung zu diskriminiert und diskreditieren zeugt wohl nicht grad von besonders VIEL Niveau...
ZitatOriginal von HONDA-AP1
Bei der Allianz habe ich 100€ Bezahlt
Kriegst aber wieder wenn du dann ne Verischerung für das Fzg. abschließt.
Stimmt der Beitrag wird EINmal verrechnet und zwar nur bei der gleichen Versicherung. Also bei einmaligem Gebrauch ist es ohnehon egal wo man abschliesst. Weiss man eigentlich an welche Versicherung man sich bei TODAs Onlineangebot nachher binden sollte?
ZitatUnd wieso heusst das Doppelkarte?
" Die Deckungskarte (früher Doppelkarte, exakt: Versicherungsbestätigungskarte) war in Deutschland ein Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei KFZ-An- und Ummeldungen.
Bis zum 31. Dezember 2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift an den Versicherer weitergeleitet hat. Seit dem 1. Januar 2003 erfolgt die Datenübermittlung nur noch auf elektronischem Wege (siehe Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)). Deshalb entfällt das 'Doppel'...."
Quelle: wikipedia
Das KK ist nichts weiter als eine "zeitlich begrentze rote Nummer". Das heisst, dass sie nicht fuer Privat-und "Kaffeefahrten" genutzt werden darf.
Im Ausland soll es laut ADAC auch immer wieder mal Probleme damit geben, obwohl es seit 2007 ein diesbezuegliches EU weites Annerkennungsabkommen gibt.
fuer KFZ-Ueberfuehrungen aus dem Ausland kaeme noch eine weitere Versicherung in Betracht. Die Grenzversicherung.
Waehrend es normalerweise ja nicht erlaubt ist ein regelmaessig in D stationiertes Fahrzeug mit ausl. Kennzeichen in D zu bewegen (Steuerhinterziehung) kann man durch den Abschluss dieser Versicherung ein im Ausland ordnungsgemaess registriertes KFZ bewegen.
LAUT ADAC !!! also nicht nur Probefahrten etc. wie bei KK.
Besonders geeignet auch fuer Fahrzeuge deren Versicherungsschutz auf das Heimatland beschraenkt ist (haeufig in GB).
Besonderer Vorteil: keine neuen Kennzeichen oder Zeit und Kosten bei der Zulassungsstelle noetig, da man lediglich den Versicherungsschein mitfuehren muss.
Ich bin auf diese Exotenversicherung aufmerksam geworden, weil die Polizei bei uns immer wieder mal Erntehelfer aus Rumaenien, Polen etc. zum Abschluss dieser Versicherung fuer ihr hier laenger im Einsatz befindliches Fahrzeug zwingt.
Das Fahrzeug muss halt im Ausland gueltig versichert sein, also jetzt nicht bei ebay nach abgelegten Kennzeichen aus GB, RO und CZ suchen um Steuer und TUEV zu umgehen
Kostet beim ADAC 105€ pro Monat und ist bis zu12 Monaten am Stueck moeglich.
Bei den hier geposteten Aussagen gebe ich nur weiter was ich bei mehreren Telefonaten mit div. ADAC "Experten" erfahren habe.
Die Internetrecherche zum Thema Grenzversicherung zeigt wie so oft ein anderes Bild. Da ist die Rede davon, dass das nur fuer " mitgebrachte" Fahrzeuge gilt, sprich fuer den Fahrer auf den der Wagen im Ausland zugelassen ist.
Hat denn jemand von euch Erfahrung mit Grenzversicherungen?
Wenn die Aussage des ADAC stimmt waere das ja optimal fuer Leutr die einen Wagen importieren und noch Probleme mit Zulassung und TUEV haben.