Also ich habe mein erstes auto ja und bin bei 85 % und anfang des JAHRES komm ich ja noch mal runter....... Kasko 3200 Euro..... (vollkasko) und alles ist auf mich zugelassen ..... irgendwie komisch....... hab meinen führerschein ja erst seit DEZ. auto seit März letztes Jahr......
muss dann mal wieder
Tanja
Frage
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Zwock schrieb am Mon, 25 August 2003 00:10
Das hab ich ja die ersten 10 Jahre meiner Autofahrerkarriere gemacht! Da ich mit 40 Jahren meinen ersten Lamborghini nicht mit 120 % versichern will, wird nun seit 4 Jahren auf meinen Namen zugelassen. Mit dem bekannten Ergebnis....
Du kannst doch aber mit der maximalen SF die Du hättest herausfahren können mit Deiner eigenen Versicherung einsteigen. Es ist egal, ob Du vorher ne eigene KFZ-Versicherung hattest, Du mußt nicht mit SF0 anfangen!
Das ist natürlich für Versicherungen nie zwingend, aber sie können! Und meine tun's. Nur lohnt es sich für mich nicht, da ich über meine Oma natürlich günstiger fahre. Die hat kein Auto mehr, also fahre ich auf ihrer Erstwagenregelung
Ich bin übrigens bei den Verbrechern von der Provinzial, aber mit nem meiner Meinung nach guten Vertreter. -
Quote:
Du kannst doch aber mit der maximalen SF die Du hättest herausfahren können mit Deiner eigenen Versicherung einsteigen. Es ist egal, ob Du vorher ne eigene KFZ-Versicherung hattest,...
Von einer solchen Versicherung habe ich noch nie gehört! -
edit: nur wenn es einen vertrag gibt, der mind. deine maximale fahrzeit dauerte ... also z.b. oma vertrag o.ä. ... von 100 auf 30% nur weil man seit 18jahren führerschein hat gibt es nicht ... es sei denn, deine oma hat bereits 18 jahre rausgefahren ...
so mein ich das ... -
Ich könnte also mit 32 eine SF von 14 haben. Brauche ich also nur noch jemanden, der mir seine 14 Jahre spendet. Oder eine Teilspende von 10 Jahren abgibt. 4 Jahre SF habe ich ja selbst.
Bei ebay gibts leider nix. Hab gerade geguckt. -
nehmen wir mal an, deine oma/opa segnen das zeitliche und haben sf20 ... dann kannst du davon 14 übernehmen ... gibt es evtl. bei versicherungsmaklern ... früher haben die mal damit gedealt. kann sein, daß es heute andere bestimmungen gibt.
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Thomas_S2K schrieb am Mon, 25 August 2003 23:20
edit: nur wenn es einen vertrag gibt, der mind. deine maximale fahrzeit dauerte ... also z.b. oma vertrag o.ä. ... von 100 auf 30% nur weil man seit 18jahren führerschein hat gibt es nicht ... es sei denn, deine oma hat bereits 18 jahre rausgefahren ...
so mein ich das ...
Ja, so wird es sein. Ist doch aber eine Lösung für das beschriebene Problem.
Versicherungen komplett übernehmen, also über die theoretisch selbst erfahrenene SF-Klasse hinaus geht ja schon was länger nicht mehr. Schlimm, da das ja alles nur Versicherungsabsprachen sind und keine Gesetze wenn ich mich nicht irre, oder? -
Quote:
Versicherungen komplett übernehmen, also über die theoretisch selbst erfahrenene SF-Klasse hinaus geht ja schon was länger nicht mehr.
naja, logisch finde ich das schon ... warum sollte ein 18jähriger mit sf20 unterwegs sein können auf seinem namen ...
natürlich kann er das locker immernoch, indem der wagen einfach von den eltern versichert ist ...
das prob hier ist, daß der "neue" eigene vertrag natürlich jetzt übrig wäre ... das hätte man sich sparen können und stattdessen noch den alten weiter runterbringen ...