Hi,
ich hab mal ne Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
Ich habe vor kurzem einen neuen gebrauchten daily Kombi gekauft.
Das Problem ist, das der Wagen im 5ten Gang nicht über 5000U/min dreht, und somit softwaretechnisch bei 210km/h abgeriegelt ist.
Der Hersteller sowie Tuner haben keine Möglichkeit diese Abregelung herauszunehmen.
Meine Frage ist, ob ich damit das Recht habe den Wagen zu wandeln, da er nicht die eingtragene Höchstgeschwindigkeit erreicht?
Wenn ja, wie läuft so etwas ab, was entstehen für Kosten??
Ich möchte keine anwaltliche Beratung, sondern nur mal wissen, ob ich das überhaupt nen Grund darstellt ein Auto zu wandeln.
Vielen Dank schonmal
stepnoz