Wandlungsgrund?

  • Hi,
    ich hab mal ne Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
    Ich habe vor kurzem einen neuen gebrauchten daily Kombi gekauft.
    Das Problem ist, das der Wagen im 5ten Gang nicht über 5000U/min dreht, und somit softwaretechnisch bei 210km/h abgeriegelt ist.
    Der Hersteller sowie Tuner haben keine Möglichkeit diese Abregelung herauszunehmen.
    Meine Frage ist, ob ich damit das Recht habe den Wagen zu wandeln, da er nicht die eingtragene Höchstgeschwindigkeit erreicht?
    Wenn ja, wie läuft so etwas ab, was entstehen für Kosten??


    Ich möchte keine anwaltliche Beratung, sondern nur mal wissen, ob ich das überhaupt nen Grund darstellt ein Auto zu wandeln.


    Vielen Dank schonmal


    stepnoz

  • Wieso wird das Auto denn bei 210km/h abgeriegelt?? Und von wem, wenn nicht einmal der Hersteller das rückgängig machen kann?

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von TJ
    Wieso wird das Auto denn bei 210km/h abgeriegelt?? Und von wem, wenn nicht einmal der Hersteller das rückgängig machen kann?


    Der Wagen war ursprünglich nicht für den d. Markt vorgesehen, ist aber 100% identisch mit den Modellen für den dt. Markt.
    Es war ein Werkswagen in Nordeuropa. Der Hersteller könnte will aber wahrscheinlich nicht.

  • Was für ein Auto ist das denn genau und würde die Begrenzung nicht durch einen Tausch des Steuergerätes wegfallen?
    Vorausgesetzt dem wäre so, müsste man doch nur noch darauf klagen.

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Das Problem ist, das es ein softwareupdate gibt. aber bei Volvo ist es so, das die gesamte Software online aus der Zentrale geladen wird. und wenn die das nicht freigeben, kann man laden was man will.
    selbst der größte Volvo Tuner macht es nicht, da die mit Volvo zusammen arbeiten.

  • Zitat

    Original von stepnozMeine Frage ist, ob ich damit das Recht habe den Wagen zu wandeln, da er nicht die eingtragene Höchstgeschwindigkeit erreicht?


    Hatte auch mal den Fall, daß ein Neuwagen die Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht hat. Hab dann im Netz recherchiert und herausgefunden, daß die Höchstgeschwindigkeit ein fester Bestandteil des Kaufvertrages ist. Ebenso wie die Motorleistung.
    Allerdings lässt die Rechtsprechung da auch eine gewisse Toleranzen nach unten zu.


    Eine Wandlung rechtfertigt das allerdings nicht, schon garnicht, wenn das FZ aus einem Markt kommt in dem es garnicht schneller fahren darf. Wichtig wäre was DORT im Brief bzw. technischen Datenblatt steht.


    Jimmy's S hatte deutlich zu wenig Leistung. Das rechtfertigte keine Wandlung, aber doch eine gewisse Entschädigung. Schreib ihn mal an.

  • Wenn der Wagen nicht für Deutschland vorgesehen was und deswegen seitens des Herstellers auf 210 begrenzt ist, dann jemand diesen Wagen wieder importiert und ihn für den deutschen Mark zulässt, kann der Hersteller doch nichts dafür? Oder ist der direkt von Volvo gekauft worden, und was steht dann als Topspeed in den Papieren drin?

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Zitat

    Original von Micha B...


    Jimmy's S hatte deutlich zu wenig Leistung. Das rechtfertigte keine Wandlung, aber doch eine gewisse Entschädigung. Schreib ihn mal an.



    Deutlich ist bei mir anders. Auslegungssache. :roll:

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Ich habe den Wagen bei einem Volvo Händler gekauft.
    Top Speed steht mit 220km/h drin, wobei die Motoren, wenn sie nicht bei 500U/min abregeln auch mehr können.
    Ich habe bisher noch kein Auto gefahren, was nicht wenigstens die Geschwindigkeit schafft, die in den Papieren steht.
    Die Begrenzung ist vom Hersteller.

  • Zitat

    Original von stepnoz
    Danke bpaspi.
    So ein Mist, bin vor ca.8 Wochen bei denen vorbei gefahren in Växjö.


    Es gibt ja auch 3 Händler/Tuner in Deutschland. 2 davon bei mir in der Nähe (Lübeck). Ruf doch da mal an.
    http://en.bsr.se/dealers/de/
    Übrigens scheint Volvo deren Modelle wohl generell zu beschränken. Einige bei 210km/h andere bei 250km/h.
    Das offiziell wieder rauszukriegen dürfte schwierig werden. Daher würde ich einen dieser Tuner antriggern...

  • Hallo :D,


    haben die dir den den Wagen verkauft und eindeutig auf die Speedsperre hingewiesen, oder hast du es erst gemerkt als der 90PS TDI dich Berg runter und mit viel Rückenwind überholt hat??? :D


    Ok, der erste Teil der Frage ist ernst gemeint! ;)

  • Geh doch mal auf einen Leistungsprüfstand. Da müsste er doch auch bei 210 abriegeln und demnach die Leistung deutlich unterschreiten. Dann würde ich je nach dem was das Ergebnis ist, den Händler nochmal aufsuchen oder einen Anwalt konsultieren. Wenn 220 im Brief steht, dann ist das einen zugesicherte Eigenschaft. Wenn ein Produkt eine solche Eigenschaft nicht erfüllt, ist ein solcher Vertrag nicht erfüllt! Wenn die Möhre aber die 220 auf der Rolle macht, haste ehr schlechte Karten. Aber sicher ist, wenn Du einen Tuner ran läßt, kannste Ansprüche bei Volvo vergessen.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014