Hi
vielleicht ist ja jemand juristisch vorbelastet: Ab wann gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen mit der Einschränkung "bei Nässe"? Gilt dies auch "bei Feuchte"?
Das da hab ich im Web gefunden, kommt aber von einer privaten Seite:
! Eine Straße gilt dann im Sinne der
! Straßenverkehrsordnung als nass,
! sobald die Fahrbahn insgesamt von
! einem Wasserfilm überzogen ist, und
! sobald der Vordermann deutliche
! Fahrspuren hinterlässt.
Kennt da jemand was offizielles?
dank + gruss
ratte
Wann ist es nass?
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Hi Ratte,
lt. meines Fahrlehrers (o.k., ist schon 16 Jahre her) ist es dann nass, wenn vor Dir fahrendende Fahrzeuge eine Gischt aufwirbeln. Mit dieser Regelung bin ich bisher gut gefahren!
Aber mit dem s2k, zumindest mit Bridgetone S02, ist es dann nass, wenn das Heck ausbricht .
Markus -
Rechtlich heist es meines wissens nur das ein durchgäniger Wasserfilm auf der Straße sein muß. Dies ist meineswissens nicht näher definiert.
Daher Achtung! Ich weis das es hierzu die unterschiedlichsten Urteile gibt, wann dies der Fall, ist.
Und daher sollte man eher langsam machen. Denn wenn man an einem Unfall beteiligt ist heist es schnell: Sie waren doch vorgewarnt, warum handeln sie nicht dementsprechend?!!! -
markus_s schrieb am Die, 17 Dezember 2002 11:00
Aber mit dem s2k, zumindest mit Bridgetone S02, ist es dann nass, wenn das Heck ausbricht .
Jaja, schon klar. Mit Sommerreifen haben solche Schilder keine Bedeutung, weil man eh bei Regen langsamer fährt als es erlaubt ist. Aber mit meinen Pirelli-WR könnte man auf der Autobahn schon ein wenig schneller als die "80 bei Nässe" fahren. Ausser natürlich, es ist wirklich nass - strömender Regen zum beispiel.
Heute morgen wars aber nur noch "feucht", und da fragete ich mich, was wohl die grüne Rennleitung zu meinen 140 sagen würde.
-ratte -
[inposttable title=ratte schrieb am Die, 17 Dezember 2002 11:20]
markus_s schrieb am Die, 17 Dezember 2002 11:00
Heute morgen wars aber nur noch "feucht", und da fragete ich mich, was wohl die grüne Rennleitung zu meinen 140 sagen würde.
-ratte
Hi Ratte,
in diesen Fällen könnte man ja auf BAB zufälligerweise ca. 35 km/h zu schnell sein (Dies ist in keinster Weise eine Aufforderung und sollte nicht nachgemacht werden. Das kostet zwar, aber man behält die Dauerkarte und wird das nächste Mal nicht beim Schwarzfahren erwischt!
Markus -
Vergesst die Rennleitung!
Bei diesen "Bei-Nässe-80"-Schildern gehe ich egal mit welchem Auto sofort vom Gas, weil diese Schilder überall dort aufgestellt werden, wo der Fahrbahnbelag EXTREM wenig Gripp bietet. Bei Nässe haben diese Beläge in etwa den Reibwert von Schnee .
Normalerweise müssten solche Beläge ersetzt werden, allerdings zögert der Staat/das Land/der Kreis die Instandsetzung hinaus und stellt lieber Schilder auf. So nach dem Motto: "Wir haben doch davor gewarnt".
Solche Schilder lösen wie gesagt den sofortigen "LAAAAANGSAAAAM"-Reflex aus. Fahrt bitte bei sowas vorsichtig.
Beste Grüße,
Nick -
Die Fahrbahn ist dort wirklich Misst, allerdings nur die ganz rechte Spur, wo LKWs wohl Rillen hinterlassen haben. Die Benz/BMW-Spur (mitte) und die $2000-Spur (links) sind dagegen 1a.
-ratte -
Hai,
Nass ist es ab dem ersten Einsatz des Scheibenwischers (ohne Verwendung von Rain-EX)
Peter -
Naß ist, wenn die ganze Fahrbahn naß ist, das heißt, keine trockene Linie mehr vorhanden ist, das hat nichts mit stehenden Wasser zu tun, im Sprachgebrauch, würde man da feucht sagen.
Bezugsquelle: Seminar zum erlangen des Gefahrgutscheins.