Auto Export und Mwst???

  • hallo Leute,


    ich brauche dringend eure Hilfe!


    Und zwar meine Freundin hat sich einen 3 Monate altes (<6 Monate =Neuwagen) und 13000km Auto in Deutschland an einer Privatperson gekauft.


    Bei der Anmeldung hier in Luxembourg muss Sie die luxemburgische Mehrwertsteuer von 15% dem Zoll noch dazu zahlen (weil es ein Neuwagen ist), was Sie nicht wusste. :cry:


    Jetzt meine Frage lautet:
    kann Sie denn die deutsche Mwst 19% bekommen??
    wenn ja, von wem den, vom Verkäufer oder vom deutscher Staat??


    Wir haben schon ein bisschen überall nachgefragt, deutscher Finanzamt,Luxemburgische Ämte , bekommen jedoch verschiedene Antworten! :evil:


    Kennt sich einer von euch richtig gut aus mit Autoexporte (Privatperson an Privatperson)in Deutschland??


    vielen Dank


    Filipe

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man kann die Deutsche Mwst. nur zurückkriegen wenn man bei einem Gewerbe kauft.
    Stichwort: "Mwst. (nicht) ausweisbar" sieht man in vielen Anzeigen im Netz, das hat damit zu tun.


    Ansprechpartner sollte der Deutsche Zoll sein. Die haben soweit ich weiss auch eine ziemlich informative Web-site.

  • Zitat

    Original von El Barto
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man kann die Deutsche Mwst. nur zurückkriegen wenn man bei einem Gewerbe kauft.
    Stichwort: "Mwst. (nicht) ausweisbar" sieht man in vielen Anzeigen im Netz, das hat damit zu tun.


    100% sicher bin ich auch nicht, aber das klingt richtig. Der Privatverkäufer führt keine Mehrwertsteuer ab und so wird der deutsche Fiskus auch keine erstatten.

  • Bei uns sieht das im Moment auch so ähnlich aus, wir wissen nicht grad wie das alles wirklich läuft.


    Ich weiss nur dass Sie 3000 euro mehr zahlen muss , oh mann! 8o


    Danke Leute

  • Zitat

    Original von anschobi
    warte doch einfach noch 3 monate mit der anmeldung


    Eben, wollt ich auch grad sagen.


    das Auto muss mehr als 6000km und aelter als 6 Monate sein.


    Aber scho heftig dass der 13000km in 3 Monaten gemacht hat.


    Mwst zurueck geht nur wenns n gewerblicher Verkaeufer war.


    Wies genau dann fnktionniert muss Du beim "Enregistrement"


    nachfragen, das ist die zustaendige Behoerde in Luxemburg.


    EDIT: Hatte micht vertippt.

  • Sont considérés comme voitures neuves, les véhicules terrestres à moteur d'une cylindrée de plus de 48 centimètres cube ou d'une puissance de plus de 7,2 kilowatts, destinés au transport de personnes ou de marchandises, lorsque la livraison est effectuée dans un délai inférieur ou égal à six mois après la première mise en service ou qu'ils ont parcouru moins de 6000 kilomètres. :thumbup:

  • Das habe ich auch schon lange drangedacht mit den 3Monate warten, aber wenn ich hier in Luxembourg im Zoll nachfrage bekomme ich 2 verschiedene Antworten: in Gasperich sagen die mir es zählt ab den Kaufvertragsdatum (der aber dummerweise schon in Sandweiler am Tüv archiviert ist d.h. eine Änderung des Datums würden die mitkriegen) aber beim Zoll in Mertert funktioniert es! .. weiss jetzt nicht wem glauben?! Enregistrement muss ich nachfragen!


    Danke

  • Dann verkauf den wieder nach Deutschland und kauf ihn nach 3 Monaten nochmal zurück. Darf halt nicht zugelassen werden in der Zwischenzeit, damit die Anzahl Halter nicht hoch geht.
    Dann hast Du für beide Fälle die 6 Monate.

  • Zitat

    Original von Roboduck
    Dann verkauf den wieder nach Deutschland und kauf ihn nach 3 Monaten nochmal zurück. Darf halt nicht zugelassen werden in der Zwischenzeit, damit die Anzahl Halter nicht hoch geht.
    Dann hast Du für beide Fälle die 6 Monate.

  • Also meine Freundin hat das Auto angemeldet und die MWst bezahlt, dann ist Sie jetzt auf der sicheren Seite!


    Jetzt könnte Sie mit dem Beleg der Mwst in Deutschland irgendwie das Geld zurück bekommen, werde mich besser informieren!


    Vielen Dank fuer eure Antworten Leute!