Bremse klemmt! Garantiefall?

  • Hey.


    Hab vor 13 Tagen ein S2k gekauft. (Montag der 31.01.)
    Vom Händler mit einer Gebrauchtwagengarantie über die REKOGA.


    Nach den Kauf bin ich 220km nach Hause gefahren. Auf dem Weg nach hause war nichts fest zu stellen.
    Die Woche über bin ich nur sehr wenig gefahren wegen Wetter. Am Wochenende (Samstag der 05.02.) bin ich dann mal bisschen mehr gefahren und dabei starkes vibrieren festgestellt. Nach sofortigen anhalten und überprüfen was passiert ist merkte ich das vorne rechts die Bremse klemmte und schon am glühen war.


    Habe mein Händler angerufen und vom Vorfall berichtet. Er verwies mich auf die Gebrauchtwagengarantie und es somit über eine Werkstatt abzuwickeln.


    Garantie übernimmt allerdings genau darauf keine Ansprüche -.-'
    Händler sagte daraufhin das ich es machen lassen soll und evtl. auch neue Bremsen usw. und er sich dann wohl an die anfallenden Kosten beteiligen will.


    Ich ärger mich jetzt natürlich da es mich 400€ gekostet hat.
    Hab mein Händler die Rechnung nun gefaxt. Mal gucken was bei rum kommt.


    Als ich den wagen am 31.01. abgeholt habe hat er 3Std. zuvor ganz neu TÜV bekommen mit ca 70% Bremsleistung vorne. Nun war ja leider alles hin. Und mein Händler sagt das er für den Defekt nichts kann und der TÜV auch ja nichts fest gestellt hat.


    Meine Frage nun:
    Läuft das nicht sowieso unter Garantie des Autohauses weil ich ja auch ein Auto 14 Tage nach kauf abgeben kann?!
    Oder ist das nun mein Pech und ich kann mich glücklich schätzen wenn mein Händler ein teil der Kosten übernimmt?


    Gruß Nils

  • Du hättest höchstens eher merken können, das deine Bremse fest ist..............



    Brief schreiben, Situation schlidern und frist setzen. Danach einen Anwalt einsetzen.
    Du hast alle Rechte momentan und brauchst dir nix einreden lassen. Ich hab leider öfter damit zu tun :?



    " Anzug aus der Gewährleistung " ( 15 sec. gegoogelt )


    Wenn sie einen neuen Gebrauchten bei einem Händler kaufen, haben sie zwei Jahre Gebrauchtwagen Gewährleistung. Das heißt, daß sie auf alle Teile, außer Verschleißteilen, wie Bremsbelege, eine Gewährleistungsfrist des Händlers bekommen. Bei den Bremsen sei noch erwähnt: Die Bremsscheiben fallen unter die Gewährleistungspflicht, die Bremsbeläge hingegen nicht. Theoretisch hat eine Privatperson ebenfalls die Gewährleitungspflicht. Allerdings können Privatpersonen, und nur Privatpersonen diese durch bestimmte Vertragsklauseln im Kaufvertrag ausklammern.


    Gebrauchtwagen Gewährleistung bezieht sich auch nicht auf Unfallschäden, oder Mängel am Fahrzeug, die dem Kunden beim Kauf bekannt gemacht worden sind. Außerdem hat nach dem Verkauf der Verkäufer eine Beweispflicht von sechs Monaten. Nach dieser Zeit muß der Kunde die Mängel beweisen. Was aus Kundensicht vielleicht noch wichtig ist, der Händler darf bei einer Reparatur auch gebrauchte Teile einbauen, das ist der kleine Schwachpunkt der neuen Reform der Gewährleistungspflicht. Und für diese nachträglich eingebauten Teile muß er keine gesonderte Gewährleistung mehr geben, vor allem nicht, wenn es gebrauchte Teile sind.


    Eine Gebrauchtwagen Gewährleistung schränkt also auf der einen Seite die Rechte der Verkäufer ein und stärkt die Rechte der Käufer. Übrigens werden einige Berufsstände, wie Ärzte oder Anwälte, Selbständige oder Freiberufler wie Händler behandelt. Sie müssen ihnen also die Gebrauchtwagen Gewährleistungen geben. Diese behelfen sich dann mit einer Mängelliste. Wenn sie diese als Käufer lesen und akzeptieren, sind die Mängel bekannt und sie haben dafür keinen Anspruch. Die Gebrauchtwagen Gewährleistung ist also beim Autokauf sehr nützlich. Wenn sie von einem Händler kaufen, ist dies eine sehr sichere Sache. Bei einem Auto, mit mehreren Vorbesitzern, und dann noch von Privat, sollte man also sehr vorsichtig sein.


    Es ist ein Risiko. Wenn sie einen Gebrauchten Wagen von einem Händler kaufen, haben sie größere Sicherheit und auch größere Chancen auf Behebung von Mängeln. Die Gebrauchtwagen Gewährleistung ist also ein sehr effektives Werkzeug. Nützlich und dennoch nicht ungerecht. Sie hilft im Prinzip beiden Seiten. Ein neuer Gebrauchter von einem Händler muß demnach kein schlechtes Geschäft sein. Ihr Wagen ist fast so geschützt wie ein Neuwagen. Dieser hat ja auch eine Hersteller Gewährleistung von mehreren Jahren. Also beim Kauf alles genau unter die Lupe nehmen, Vertragsklauseln gründlich lesen. Schützt vor unangenehmen Problemen und Kosten